Rechtsprechung
LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 109 GewO
Darlegungslast bei Zeugnisberichtigung; Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses; Anspruch auf Verwendung des Geschäftspapiers - IWW
- rewis.io
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitszeugnisberichtigung - Korrektur von Arbeitszeugnisformulierungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 109
Darlegungslast bei Zeugnisberichtigung; Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses; Anspruch auf Verwendung des Geschäftspapiers - rechtsportal.de
GewO § 109
Darlegungslast bei Zeugnisberichtigung; Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses; Anspruch auf Verwendung des Geschäftspapiers
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Zeugnisstreit
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Darlegungslast bei Zeugnisberichtigung - Kein Anspruch auf Verwendung des Geschäftspapiers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Wer trägt die Beweislast für das Arbeitszeugnis?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses
Besprechungen u.ä.
- haufe.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitszeugnis: Wann hat der Arbeitnehmer einen Berichtigungsanspruch?
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 29.11.2022 - 4 Ca 4218/22
- LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche
Auszug aus LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23
Unter dem Aspekt der Selbstbindung ist der Arbeitgeber gehalten, von getroffenen Bewertungen - insbesondere in einem Zwischenzeugnis - nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abzuweichen, solange eine geänderte Tatsachengrundlage dies nicht rechtfertigt (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07; BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 352/04; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2020, 3 Sa 256/19).Die grundsätzliche Bindungswirkung ergibt sich zum einen aus den Grundsätzen von Treu und Glauben, daneben kann sie darauf beruhen, dass das Zeugnis Wissenserklärungen des Arbeitgebers zu Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers enthält, von denen er abrücken darf, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07; BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 352/04).
Er kann vom Zwischenzeugnis abweichen, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten des Arbeitnehmers das rechtfertigen (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07; BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 352/04).
- BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07
Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis
Auszug aus LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23
Unter dem Aspekt der Selbstbindung ist der Arbeitgeber gehalten, von getroffenen Bewertungen - insbesondere in einem Zwischenzeugnis - nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abzuweichen, solange eine geänderte Tatsachengrundlage dies nicht rechtfertigt (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07; BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 352/04; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2020, 3 Sa 256/19).Die grundsätzliche Bindungswirkung ergibt sich zum einen aus den Grundsätzen von Treu und Glauben, daneben kann sie darauf beruhen, dass das Zeugnis Wissenserklärungen des Arbeitgebers zu Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers enthält, von denen er abrücken darf, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07; BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 352/04).
Er kann vom Zwischenzeugnis abweichen, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten des Arbeitnehmers das rechtfertigen (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07; BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 352/04).
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2020 - 3 Sa 256/19
Zeugnisberichtigung - unzureichende Berufungsbegründung
Auszug aus LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23
Werden beispielsweise die Einzelleistungen des Arbeitnehmers ausnahmslos als "sehr gut" bewertet, so ist damit unvereinbar, dem Arbeitnehmer zusammenfassend zu bescheinigen, er habe nur zur "vollen Zufriedenheit" gearbeitet (BAG vom 23.09.1992, 5 AZR 573/91; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2020, 3 Sa 256/19).Unter dem Aspekt der Selbstbindung ist der Arbeitgeber gehalten, von getroffenen Bewertungen - insbesondere in einem Zwischenzeugnis - nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abzuweichen, solange eine geänderte Tatsachengrundlage dies nicht rechtfertigt (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07; BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 352/04; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2020, 3 Sa 256/19).
- BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10
Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit
Auszug aus LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23
Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (BAG vom 15.11.2011, 9 AZR 386/10; BAG vom 14.06.2016, 9 AZR 8/15).Genügt das erteilte Zeugnis den dargelegten Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (BAG vom 12.08.2008, 9 AZR 632/07; BAG vom 15.11.2011, 9 AZR 386/10; LAG Düsseldorf vom 14.12.2021, 14 Sa 727/21).
- BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit
Auszug aus LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23
Maßstab ist der eines wohlwollenden verständigen Arbeitgebers (BAG vom 12.08.2008, 9 AZR 632/07).Genügt das erteilte Zeugnis den dargelegten Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (BAG vom 12.08.2008, 9 AZR 632/07; BAG vom 15.11.2011, 9 AZR 386/10; LAG Düsseldorf vom 14.12.2021, 14 Sa 727/21).
- ArbG Köln, 29.11.2022 - 4 Ca 4218/22
Auszug aus LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23
I) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2022 - 4 Ca 4218/22 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:.Die Beklagte beantragt zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2022 - 4 Ca 4218/22 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91
Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung
Auszug aus LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23
Werden beispielsweise die Einzelleistungen des Arbeitnehmers ausnahmslos als "sehr gut" bewertet, so ist damit unvereinbar, dem Arbeitnehmer zusammenfassend zu bescheinigen, er habe nur zur "vollen Zufriedenheit" gearbeitet (BAG vom 23.09.1992, 5 AZR 573/91; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2020, 3 Sa 256/19). - BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen …
Auszug aus LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23
Sowohl bei einer der Klage stattgebenden als auch bei einer sie abweisenden Sachentscheidung muss zuverlässig feststellbar sein, worüber das Gericht entschieden hat (BAG vom 24.09.2014, 5 AZR 593/12). - BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15
Zeugnis - Beendigungsdatum - Prozessbeschäftigung
Auszug aus LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23
Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (BAG vom 15.11.2011, 9 AZR 386/10; BAG vom 14.06.2016, 9 AZR 8/15).
- LAG Hessen, 24.11.2023 - 10 Sa 573/23 An den Inhalt eines Zwischenzeugnisses ist der Arbeitgeber grundsätzlich gebunden (vgl. BAG 6. Juni 2023 - 9 AZR 272/22 - Juris; LAG Köln 12. September 2023 - 4 Sa 12/23 - Rn. 46, Juris).