Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 09.01.2019 - 4 Sa 306/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 615, § 779
Auslegung eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess - Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 615, 779 BGB
Vergleich - Annahmeverzug - Zwischenverdienst
- Betriebs-Berater
Präzisierung eines Vergleichs zum Zwischenverdienst
- rewis.io
Auslegung eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 615 ; BGB § 779
Auslegung eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess hinsichtlich der Anrechnung eines Zwischenverdienstes bei Vereinbarung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu reduzierter Vergütung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 13.07.2018 - 10 Ca 5977/17
- LAG Nürnberg, 09.01.2019 - 4 Sa 306/18
- BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst; Umfang der Anrechnung
Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2019 - 4 Sa 306/18
Das Problem der Anrechnung von Zwischenverdienst stelle sich nämlich schon bei der Frage der Abrechnung und nicht erst bei der Auszahlung, weshalb es konsequent sei, es dort nicht zu erwähnen (LAG Düsseldorf 01.07.2015 - 1 Sa 194/15).Die Auslegung des Erstgerichts, die sich vollumfänglich an den Gründen der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.07.2015 (1 Sa 194/15 - LAGE Nr. 26 zu § 615 BGB 2002) orientiert, lässt unberücksichtigt, dass sich die Parteien in dem vorliegenden Fall ausdrücklich auf die Abrechnung und Zahlung eines bestimmten monatlichen Bruttobetrages geeinigt haben, der von dem gesetzlichen Anspruch auf Annahmeverzugslohn erheblich abweicht und sich auf nur 50% des gesetzlichen Anspruchs beläuft.
- BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15
Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung
Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2019 - 4 Sa 306/18
Nach § 615 Satz 2 BGB müsste sich die Klägerin auch nur den Zwischenverdienst anrechnen lassen, den sie während der Arbeitszeit erzielt hat, in der sie im Annahmeverzugszeitraum bei der Beklagten hätte Arbeitsleistungen erbringen müssen (vgl. BAG v. 24.02.2016 - 5 AZR 425/15 - NZA 2016, 687). - LAG Nürnberg, 11.09.2017 - 7 Ta 28/17
Zwangsvollstreckung - Abrechnung - anderweitiger Verdienst
Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2019 - 4 Sa 306/18
Ein von der die Klägerin eingeleitetes Zwangsvollstreckungsverfahren blieb ohne Erfolg, denn nach dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 11.09.2017, Az. 7 Ta 28/17, war der Abrechnungstitel in Bezug auf eine Anrechnung gemäß § 615 Satz 2 BGB nicht ausreichend bestimmt.
- BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
Prozessvergleich - Auslegung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 9. Januar 2019 - 4 Sa 306/18 - aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13. Juli 2018 - 10 Ca 5977/17 - zurückgewiesen.