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   LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14   

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LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14 (https://dejure.org/2014,18169)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2014 - 4 Sa 35/14 (https://dejure.org/2014,18169)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 4 Sa 35/14 (https://dejure.org/2014,18169)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist gegenüber tariflich Altersgesicherten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung einer tariflich altersgesicherten Reinigungskraft

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Keine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist möglich!

  • hensche.de

    Auslauffrist, Unkündbarkeit, Kündigung: Außerordentlich

  • Justiz Baden-Württemberg

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist gegenüber tariflich Altersgesicherten

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung einer tariflich altersgesicherten Reinigungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung gegenüber tariflich Altersgesicherten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei tariflich Altersgesicherten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Keine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist möglich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auslauffrist bei außerordentlicher Kündigung eines eigentlich unkündbaren Angestellten

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verhaltensbedingte Kündigung mit Auslauffrist?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
    Eine solche Kündigung würde nämlich die kündigungsrechtlichen Grenzen zwischen kündbaren und geschützten Arbeitnehmern verwischen und letztlich im Ergebnis die tariflich geschützten Arbeitnehmer den ungeschützten gleichstellen (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 343/11 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 73).

    In diesen Fällen ist zur Meidung einer Benachteiligung des altersgesicherten Arbeitnehmers die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist anerkannt (BAG 21. Juni 2012 aaO; BAG 12. August 1999 aaO).

    bb) Selbiges gilt in seltenen Ausnahmefällen auch bei personenbedingten Kündigungslagen, wenn dem Arbeitgeber eine dauerhafte Weiterbeschäftigung, zum Beispiel bei dauerhafter Leistungsunmöglichkeit, gänzlich unzumutbar wäre (BAG 21. Juni 2012 aaO; BAG 26. November 2009 aaO).

    Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht (BAG 21. Juni 2012 aaO) auch ausgeführt, dass es zweifelhaft erscheine, ob es mit dem Zweck der ordentlichen Unkündbarkeit zu vereinbaren ist, bei weniger schweren Pflichtverletzungen eine ordentliche Kündigung mit Auslauffrist zu ermöglichen, die der ausgeschlossenen ordentlichen Kündigung letztlich gleichkommt.

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
    Bei der Beurteilung, ob eine Weiterbeschäftigung noch zumutbar wäre, ist bei tariflich altersgesicherten Mitarbeitern abzustellen auf eine fiktive Kündigungsfrist, die gegolten hätte, wenn eine Alterssicherung nicht bestanden hätte (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - BAGE 132, 299; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184).

    In diesen Fällen ist zur Meidung einer Benachteiligung des altersgesicherten Arbeitnehmers die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist anerkannt (BAG 21. Juni 2012 aaO; BAG 12. August 1999 aaO).

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
    Bei der Beurteilung, ob eine Weiterbeschäftigung noch zumutbar wäre, ist bei tariflich altersgesicherten Mitarbeitern abzustellen auf eine fiktive Kündigungsfrist, die gegolten hätte, wenn eine Alterssicherung nicht bestanden hätte (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - BAGE 132, 299; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184).

    bb) Selbiges gilt in seltenen Ausnahmefällen auch bei personenbedingten Kündigungslagen, wenn dem Arbeitgeber eine dauerhafte Weiterbeschäftigung, zum Beispiel bei dauerhafter Leistungsunmöglichkeit, gänzlich unzumutbar wäre (BAG 21. Juni 2012 aaO; BAG 26. November 2009 aaO).

  • ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart, Kn. Ludwigsburg - vom 30.01.2014 (10 Ca 1737/13) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgericht Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 30.01.2014, Aktenzeichen 10 Ca 1737/13 wird abgeändert.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
    Der Anspruch beruht auf §§ 611 Abs. 1, 613 Satz 1 BGB iVm. § 242 BGB, dieser ausgefüllt durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG (BAG (GS) 27. Februar 1985 GS 1/84 - BAGE 48, 122).
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
    Es ist vielmehr unter Berücksichtigung aller erkennbarer Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, danach zu trachten, dass Gemeinte zu erkennen (BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - AP BGB § 615 Nr. 131).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
    Im Ausspruch der Abmahnung liegt dann ein Kündigungsverzicht (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - BAGE 125, 208).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
    Außerdem hat der Berufungsführer die Erheblichkeit und die Ursächlichkeit des behaupteten Rechtsfehlers für die angefochtene Entscheidung im Rahmen seiner Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen darzulegen (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - BAGE 122, 190; Pfeiffer in Natter/Gross ArbGG 2. Aufl. § 66 Rn. 32).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
    Ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB ist also nur gegeben, wenn das Ergebnis dieser Gesamtwürdigung die Feststellung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - AP BGB § 626 Nr. 234; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
    Ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB ist also nur gegeben, wenn das Ergebnis dieser Gesamtwürdigung die Feststellung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - AP BGB § 626 Nr. 234; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05

    Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 01.10.1991 - X ZB 4/91

    Anforderungen an die Berufungsbegründung - Wiederholung des erstinstanzlichen

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juni 2014 - 4 Sa 35/14 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16

    Außerordentliche Kündigung - Volksverhetzung - Beleidigung - Facebook

    Zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs muss in einem solchen Fall allerdings zu Gunsten des Arbeitnehmers zwingend eine der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist eingehalten werden (BAG 13.05.2015 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 50; abw. LAG BW 25.06.2014 - 4 Sa 35/14 -, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 48).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 5 Sa 190/15

    Außerordentliche Kündigung wegen Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist aus verhaltensbedingten Gründen gegenüber ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern ohnehin nicht auf § 626 BGB gestützt werden kann (BAG vom 21.06.2012, 2 AZR 343/11, Rz. 20; LAG Baden-Württemberg vom 25.06.2014, 4 Sa 35/14).
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