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   OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18   

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https://dejure.org/2018,21932
OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18 (https://dejure.org/2018,21932)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18 (https://dejure.org/2018,21932)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18 (https://dejure.org/2018,21932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 4 S 1 Nr 3 FeV, § 29 Abs 3 S 1 Nr 3 FeV, § 111a StPO, Art 11 Abs 4 EGRL 126/2006
    Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines während der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis erteiltem polnischen Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Mal wieder EU-Führerschein: Kein guter Erwerb in Polen während eines § 111a StPO-Beschlusses

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    EU-Führerschein aus Mitgliedsstaat während Entziehung in Deutschland

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18
    Als Voraussetzung des Verbots wird damit nicht nur die - umfassende und endgültige - Entziehung, sondern mit den Begriffen "eingeschränkt" und "ausgesetzt" auch die Fälle inhaltlicher Beschränkung oder zeitlicher Gültigkeitsaufhebung benannt (vgl. EuGH, Urteil vom 20.11.2008 - C-1/07, Slg. 2008, I 8571 = NJW 2008, 3767 Rn. 30, 36: Fahrverbot als Unterfall der befristeten Aussetzung).

    Im Urteil vom 20.11.2008 (a.a.O. Rn. 36) ist dazu ausgeführt: "In einer solchen Situation [der befristeten Aussetzung der Fahrerlaubnis, der die spätere Entziehung nachfolgt] ist auf der Grundlage der Richtlinie 91/439[/EWG des Rates vom 29.07.1991, ABl.

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18
    Hinsichtlich der in der Revisionsbegründung aufgeworfenen Frage, ob die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft von einer Referendarin mit den Befugnissen nach § 9 Abs. 2 AGGVG BW wahrgenommen wurde, fehlt es bereits an der erforderlichen bestimmten Behauptung einer Rechtsverletzung, nachdem nur vorgetragen wird, "es kann nicht ausgeschlossen werden", dass der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft die erforderliche Qualifikation gefehlt habe (BGH, Urteil vom 04.09.2014 - 1 StR 75/14 und Beschluss vom 31.05.2016 - 1 StR 22/16, jeweils juris).

    e) Die zur Beanstandung einer nicht berücksichtigten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erforderliche Verfahrensrüge hätte schließlich u.a. eine Darlegung des Verfahrensgangs - jedenfalls in den wesentlichen Zügen - ab dem Zeitpunkt bedurft, in dem der Angeklagte vom Tatvorwurf in Kenntnis gesetzt wurde (Senat, Beschlüsse vom 08.05.2017 - 2 Rv 8 Ss 186/17 - und vom 17.07.2017 - Rv 10 Ss 312/17; BGH NStZ 2004, 504 und Urteil vom 04.09.2014 a.a.O.).

  • EuGH, 21.05.2015 - C-339/14

    Wittmann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18
    Diese Rechtsprechung hat der EuGH auch nach Erlass der 3. FS-RL fortgeführt (Urteil vom 21.05.2015, C-339/14, ABl. EU 2015 Nr. C 236, 19-20 = NJW 2015, 3217).
  • BGH, 24.07.1996 - 2 StR 294/96

    Nichtbeachtung einer Milderungsmöglichkeit durch einen Verbotsirrtum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18
    Das angefochtene Urteil lässt allerdings nicht hinreichend sicher erkennen, ob das Amtsgericht die gebotene (BGH, Beschluss vom 24.07.1996 - 2 StR 294/96, juris) Prüfung einer Strafmilderung nach § 17 Satz 2 StGB vorgenommen hat.
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18
    Denn im Hinblick auf die eindeutige Rechtslage, die auch die zuständigen Behörden im Streit mit dem Angeklagten vertreten haben, steht ohne nähere dazu getroffene Feststellungen fest, dass der Irrtum des Angeklagten durch Einholung einer Auskunft bei der zuständigen Behörde hätte beseitigt werden können und damit vermeidbar war (vgl. BGH NJW 1996, 1604).
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 485/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18
    b) Soweit die rechtsfehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen behauptet wird, gehört zum notwendigen Revisionsvorbringen u.a. die Mitteilung des Inhalts des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses (BGHSt 3, 213 und Beschluss vom 23.09.2015 - 2 StR 485/14, juris), der vorliegend jedoch - worauf in der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft zutreffen hingewiesen wird - in der Begründungsschrift nur unvollständig wiedergegeben wird.
  • BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16

    Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18
    Die Verfahrenstatsachen sind danach richtig sowie so vollständig, genau und aus sich heraus verständlich darzulegen, dass das Revisionsgericht allein auf ihrer Grundlage ohne Rückgriff auf die Akten prüfen kann, ob der Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (st. Rspr. des BGH, zuletzt etwa NStZ 2017, 722).
  • BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82

    Vernehmung; Verteidiger; Einlassung; Hauptverhandlung; Verjährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18
    Der mit vorgelegter schriftlicher Vertretungsvollmacht versehene Verteidiger konnte für den Angeklagten eine Einlassung abgeben, die das Gericht bei seinem Urteil verwerten durfte (BGHSt 9, 356; BayObLG MDR 1983, 429).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18
    b) Soweit die rechtsfehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen behauptet wird, gehört zum notwendigen Revisionsvorbringen u.a. die Mitteilung des Inhalts des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses (BGHSt 3, 213 und Beschluss vom 23.09.2015 - 2 StR 485/14, juris), der vorliegend jedoch - worauf in der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft zutreffen hingewiesen wird - in der Begründungsschrift nur unvollständig wiedergegeben wird.
  • BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16

    Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18
    Der Zulässigkeit der weiteren Rüge, die Hauptverhandlung sei unzulässigerweise in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt worden, steht entgegen, dass dazu in der Begründungsschrift unrichtig vorgetragen wird (BGH, Beschluss vom 27.09.2016 - 4 StR 263/16, juris).
  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

  • BGH, 31.05.2016 - 1 StR 22/16

    Aufklärungsrüge (Begründung: Vortrag der aufklärungsbedürftigen Tatsachen)

  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 614/16

    Prüfung eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung; Anstiftung zur Einfuhr

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

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