Rechtsprechung
BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereintritt in die Beweisaufnahme und Verkündung des Urteils ohne erneute Beratung - Anforderungen an die Nachberatung nach Erteilen eines Hinweises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 260 Abs. 1
Verfahrensgang
- BGH, 23.06.1992 - 4 StR 265/92
- BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
Papierfundstellen
- NJW 1992, 3182
- NStZ 1992, 552
- StV 1992, 553
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87
Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils
Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn - wie hier - lediglich ein Hinweis nach § 265 StPO gegeben wird (BGH NJW 1987, 3210, 3211 mit weit. Nachw.).Zwar gehört die Tatsache der erfolgten Beratung nicht zu den nach § 273 StPO protokollpflichtigen Förmlichkeiten (BGHSt 5, 294); der Bundesgerichtshof hat aber schon mehrfach darauf hingewiesen, daß es zweckmäßig ist, die Tatsache einer im Gerichtssaal geschehenen Verständigung in der Niederschrift zu erwähnen (BGH NJW 1987, 3210, 3211), was in der Regel auch geschieht, so daß das Fehlen eines diesbezüglichen Vermerks den Vortrag des Beschwerdeführers bestätigt.
Gerade im vorliegenden Fall, in dem der Staatsanwalt eine sehr hohe Freiheitsstrafe beantragt, der Verteidiger in den in der wiederaufgenommenen Beweisaufnahme erörterten Fällen aber Freispruch verlangt hatte, durfte es für alle Verfahrensbeteiligten keinem Zweifel unterliegen, daß das Urteil erst nach einer nochmaligen, endgültigen Beratung unter bewußter Einbeziehung der Laienrichter verkündet worden ist (vgl. BGH NJW 1987, 3210, 3211).
- BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran - …
Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
In Ausnahmefällen kann vielmehr eine kurze Verständigung unter den Mitgliedern des Gerichts einschließlich der Schöffen dahin genügen, daß es bei dem bisherigen Beratungsergebnis verbleiben soll (BGHSt 19, 156).Falls eine solche - ohnehin nur "mit größter Zurückhaltung" (BGHSt 19, 156, 157) anzuwendende - Verständigung aber doch stattgefunden haben sollte, so war sie jedenfalls so unzureichend, daß sie für den Beschwerdeführer nicht deutlich geworden ist.
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
Gegebenenfalls ist dann bei der Gesamtstrafenbildung ein Härteausgleich vorzunehmen (vgl. BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]).
- BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91
Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen
Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
Die Verfahrensbeteiligten haben jedoch einen Anspruch darauf, daß die erneute Beratung zwischen allen Gerichtsmitgliedern einschließlich der Schöffen für sie äußerlich erkennbar ist (BGH StV 1991, 547). - BGH, 07.06.1988 - 1 StR 172/88
Verhandlung - Wiedereintritt - Erneute Beratung - Urteilsverkündung
Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
Da es an einer solchen Beratung gefehlt hat, kann der Verfahrensrüge der Erfolg nicht versagt werden; denn der Senat vermag nicht auszuschließen, daß das Urteil bei einer erneuten Beratung - teilweise - anders ausgefallen wäre (vgl. BGH NStZ 1988, 470). - BGH, 29.01.1954 - 1 StR 329/53
Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
Zwar gehört die Tatsache der erfolgten Beratung nicht zu den nach § 273 StPO protokollpflichtigen Förmlichkeiten (BGHSt 5, 294); der Bundesgerichtshof hat aber schon mehrfach darauf hingewiesen, daß es zweckmäßig ist, die Tatsache einer im Gerichtssaal geschehenen Verständigung in der Niederschrift zu erwähnen (BGH NJW 1987, 3210, 3211), was in der Regel auch geschieht, so daß das Fehlen eines diesbezüglichen Vermerks den Vortrag des Beschwerdeführers bestätigt.
- BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12
Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche …
Unerlässlich ist die gegenseitige Verständigung der Gerichtsmitglieder, die in einer äußerlich wahrnehmbaren Weise zu erfolgen hat, so dass etwa die bloße stillschweigende Duldung der Entscheidungsverkündung nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 25. Juni 1992 - 4 StR 265/92, NJW 1992, 3182; RGSt 42, 85, 87). - OLG Köln, 15.09.1994 - Ss 309/94
Urteil; Berufung; Unentschuldigtes Fernbleiben des Angeklagten; Schlußvorträge …
Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch BGH NStZ 1991, 595 und NStZ 1992, 552 = NJW 1992, 3182 ).
Rechtsprechung
BGH, 23.06.1992 - 4 StR 265/92 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schlußvortrag - Beratung über das Urteil - Eintritt in die Verhandlung - Anspruch auf erneute Beratung
Verfahrensgang
- BGH, 23.06.1992 - 4 StR 265/92
- BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 552