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   BGH, 23.02.1984 - 4 StR 41/84   

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https://dejure.org/1984,10538
BGH, 23.02.1984 - 4 StR 41/84 (https://dejure.org/1984,10538)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1984 - 4 StR 41/84 (https://dejure.org/1984,10538)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1984 - 4 StR 41/84 (https://dejure.org/1984,10538)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in den Urteilsspruch bei Verurteilung gemäß § 30 Strafgesetzbuch (StGB) - Enthaltensein des schweren Raubes im Tatbestand der schweren räuberischen Erpressung - Tateinheitliche Verübung von im ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 23.02.1984 - 4 StR 41/84
    Steht nicht fest, welches der beiden Verbrechen der Täter begangen hat oder begehen wollte, bestimmt sich der Schuldspruch nach dem umfassenderen Tatbestand (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1982 - 3 StR 479/81 unter Hinweis auf BGHSt 14, 386, 390).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 23.02.1984 - 4 StR 41/84
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht, tateinheitlich verübt (BGHSt 22, 67, 76).
  • BGH, 22.01.1982 - 3 StR 479/81

    Wahlfeststellung zwischen versuchtem Raub und versuchter räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 23.02.1984 - 4 StR 41/84
    Steht nicht fest, welches der beiden Verbrechen der Täter begangen hat oder begehen wollte, bestimmt sich der Schuldspruch nach dem umfassenderen Tatbestand (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1982 - 3 StR 479/81 unter Hinweis auf BGHSt 14, 386, 390).
  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht, tateinheitlich verübt sind (BGHSt 22, 67, 76 m.w.Nachw.; BGH, Beschlüsse vom 23. August 1983 - 4 StR 239/83 - und vom 23. Februar 1984 - 4 StR 41/84).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Da § 30 StGB kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines bestimmten Verbrechens, wie auch an dessen Rechtsfolgen, anknüpft und lediglich die Strafdrohung auf einzelne Vorbereitungshandlungen ausdehnt, ist es geboten, die Bezeichnung des Verbrechens in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGH bei Dallinger MDR 1969, 722; BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 1984 - 4 StR 41/84 - und vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85).
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