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   BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00   

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https://dejure.org/2001,1288
BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00 (https://dejure.org/2001,1288)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2001 - 4 StR 453/00 (https://dejure.org/2001,1288)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2001 - 4 StR 453/00 (https://dejure.org/2001,1288)
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DDR-Grenzplanung

§ 27 StGB, Verneinung von Beihilfe bei berufstypischen "neutralen" Handlungen: "straflose Mitwirkung"

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 212 StGB; § 224 StGB (a.F.)
    Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur Beihilfe; Straflose Mitwirkung; Solidarisierung; Förderung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • nomos.de PDF, S. 47

    §§ 27, 212, 224 StGB
    Tötung bzw. Verletzung von Flüchtlingen durch Minen/Beihilfe/Mitwirkung bei der Erstellung der Befehle zur DDR-Grenzsicherung

  • Wolters Kluwer

    Grenzsicherung der DDR - Mitwirkung bei der Befehlserstellung - Beihilfe zur Tötung durch Minen - Beihilfe zur Verletzung durch Minen

  • Judicialis

    StGB a.F. § 27; ; StGB a.F. § 212; ; StGB a.F. § 224

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 27, 212, 224 (a.F.)
    Beihilfe zur Tötung und Verletzung an der Grenze der ehemaligen DDR durch Befehle zur Grenzsicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    StGB AT, Teilnahme, Beihilfe durch berufstypische äußerlich "neutrale" Handlungen

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2409
  • NStZ 2001, 364
  • NJ 2001, 322
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Die Hilfeleistung muss auch nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden, es genügt schon die Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung (BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22 mwN).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist - bei Erfolgsdelikten - grundsätzlich jede Handlung, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410 mwN).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Dabei leistet auch derjenige dem Täter Hilfe, der die Tatförderung eines (weiteren) Gehilfen unterstützt (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410; vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, aaO S. 333 mwN).
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