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   BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18   

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https://dejure.org/2019,6007
BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18 (https://dejure.org/2019,6007)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2019 - 4 StR 456/18 (https://dejure.org/2019,6007)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 (https://dejure.org/2019,6007)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 32 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Vorliegen einer rechtswidrigen Anlasstat i.R.d. Notwehrprovokation mit der Folge der Einschränkung des Notwehrrechts (hier: Einsatz eines Messers)

  • rewis.io

    Rechtfertigung gefährlicher Körperverletzung: Voraussetzungen des Notwehrrechts bei provoziertem Angriff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 32
    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Vorliegen einer rechtswidrigen Anlasstat i.R.d. Notwehrprovokation mit der Folge der Einschränkung des Notwehrrechts (hier: Einsatz eines Messers)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einschränkung des Notwehrrechts bei einer Notwehrprovokation

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Notwehrprovokation bei sozial-inadäquatem Verhalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Provokation eines Angriffs durch Herumspringen und Kampfgeräuschen ist Messerstich nicht durch Notwehrrecht gerechtfertigt - Notwehrprovokation führt zum eingeschränkten Notwehrrecht

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Notwehrprovokation (Prof. Dr. Holm Putzke und RiAG Dr. Christina Putzke; ZJS 2019, 237)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1623
  • NStZ 2019, 263
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19

    Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung allerdings voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18; Urteil vom 17. Januar 2019 ? 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263).
  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20

    Notwehr (Notwehrprovokation; Verteidigungswille: Verfolgung auch anderer Ziele;

    bb) Den Urteilsgründen kann auch nicht sicher entnommen werden, welches konkrete Verhalten des Angeklagten das Landgericht als ? zumindest leichtfertige ? Notwehrprovokation (zu den Einschränkungen des Notwehrrechts bei Absichtsprovokation, Vorsatzprovokation und leichtfertiger Provokation vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263, 264) gewertet hat.
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    Er muss vielmehr dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen und darf zur Trutzwehr mit einer lebensgefährlichen Waffe erst übergehen, nachdem er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenutzt hat; nur dann, wenn sich ihm diese Möglichkeit nicht bietet, ist er zu der erforderlichen Verteidigung befugt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 Rn. 6 mwN).

    Erforderlich ist eine schuldhafte Provokation, die vorliegt, wenn der Täter weiß oder wissen muss, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlasst werden könnten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 Rn. 7; Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92; Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10, NStZ-RR 2011, 74, 75; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StraFo 2019, 34, 35).

  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Gegenwärtige rechtswidriger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18; Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94 mit Anm. Mitsch).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 224/22

    Notwehr (Notwehrprovokation)

    Eine Absichtsprovokation liegt fern; bezüglich einer leichtfertigen Provokation ist jedenfalls ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang nicht belegt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 3. März 2021 - 4 StR 318/20 Rn. 6 und vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19 Rn. 9; Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 Rn. 6; je mwN).
  • LG Oldenburg, 27.11.2019 - 6 KLs 23/19
    Trutzwehr zulässig gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2019, 4 StR 456/18, juris).
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