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   BGH, 01.03.2016 - 4 StR 47/16   

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https://dejure.org/2016,4731
BGH, 01.03.2016 - 4 StR 47/16 (https://dejure.org/2016,4731)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2016 - 4 StR 47/16 (https://dejure.org/2016,4731)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2016 - 4 StR 47/16 (https://dejure.org/2016,4731)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Beweiswürdigung des Tatrichters (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe: erforderliche Darstellung im Urteil, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisiongerichtliche Überprüfung der Annahme mittäterschaftlicher Tatbegehung bzgl. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beurteilungsspielraum des Tatrichters hinsichtlich seiner Entscheidung bzgl. des Vorliegens von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Revisiongerichtliche Überprüfung der Annahme mittäterschaftlicher Tatbegehung bzgl. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beurteilungsspielraum des Tatrichters hinsichtlich seiner Entscheidung bzgl. des Vorliegens von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Täterschaft oder Teilnahme - und der Beurteilungsspielraum des Richters

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09

    Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - 4 StR 47/16
    Enthalten die Urteilsgründe eine hinreichende Darlegung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, ist die Bejahung mittäterschaftlicher Tatbegehung durch den Tatrichter vom Revisionsgericht daher selbst dann hinzunehmen, wenn im Einzelfall eine andere Beurteilung möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236 mwN).
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 178/12

    Voraussetzungen der Beihilfe bei Betäubungsmittelkriminalität (bloßes Billigen

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - 4 StR 47/16
    Die bloße Begleitung und das Dabeisein rechtfertigt die Annahme einer Hilfeleistung durch den Angeklagten nicht (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2012 - 3 StR 178/12, StraFo 2012, 331).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 134/03

    Festsstellungs- und Begründungserfordernisse bei Mittäterschaft (Tatbeitrag;

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - 4 StR 47/16
    Eine ausdrückliche Begründung zur (angenommenen) Mittäterschaft ist aber unverzichtbar, wenn sich diese Bewertung aus den tatsächlichen Feststellungen nicht ohne weiteres ergibt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 2 StR 134/03).
  • BGH, 19.03.2013 - 3 StR 7/13

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - 4 StR 47/16
    Auch die Absicherung des Transports stellt in der Regel nur eine Beihilfehandlung dar (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - 3 StR 7/13).
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