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   BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98   

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https://dejure.org/1999,8481
BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98 (https://dejure.org/1999,8481)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1999 - 4 StR 556/98 (https://dejure.org/1999,8481)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98 (https://dejure.org/1999,8481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widersprüchliche, unklare oder lückenhafte Beweiswürdigung als vom Revisionsgericht überprüfbarer Rechtsfehler

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 400 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 20; BGH StV 1994, 580).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
    Insbesondere muß die Beweiswürdigung erschöpfend sein: Der Tatrichter muß sich dabei mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzen, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 416/98; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 261 Rdn. 38).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 20; BGH StV 1994, 580).
  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 416/98

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung einer Zeugenaussage durch

    Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
    Insbesondere muß die Beweiswürdigung erschöpfend sein: Der Tatrichter muß sich dabei mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzen, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 416/98; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 261 Rdn. 38).
  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 431/92

    Fortsetzungzusammenhang bei mehreren Einbruchsdiebstählen - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 20; BGH StV 1994, 580).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 350/95

    Gesamtstrafe - Anrechnung der Untersuchungshaft - Verbüßung

    Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
    Sollte das Landgericht zur Verurteilung wegen weiterer Fälle gelangen, so wird es unter Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76 - und Beschluß vom 25. Juli 1995 - 1 StR 350/95).
  • BGH, 11.11.1976 - 2 StR 572/76

    Verkennung des Wesens richterlicher Überzeugungsbildung - Nichtverurteilung eines

    Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
    Sollte das Landgericht zur Verurteilung wegen weiterer Fälle gelangen, so wird es unter Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76 - und Beschluß vom 25. Juli 1995 - 1 StR 350/95).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    Sollte das Landgericht zu einer Verurteilung gelangen, wird es unter Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76; vom 18. Februar 2016 - 1 StR 409/15; Beschluss vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Wenn der Angeklagte im neuen Rechtsgang wegen weiterer Fälle verurteilt werden sollte, so wird gleichwohl eine neue Gesamtstrafe zu bilden sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76 und Beschluss vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98 mwN).
  • BGH, 16.02.2005 - 2 StR 384/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Strafzumessung beim Versuch (fakultative

    Sollte der neue Tatrichter zu einer Verurteilung in weiteren Fällen kommen, kann er die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe auflösen und eine neue Gesamtfreiheitsstrafe bilden (Senatsurteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76; Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. Juli 1995 - 1 StR 350/95; Urteil des 4. Strafsenats vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98; so mit anderer Begründung auch Urteile vom 7. November 1995 - 1 StR 528/95, vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03 und vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 361/03; vgl. auch Beschluß vom 1. September 1998 - 1 StR 421/98; RGSt 74, 387, 391 f. und …
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