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BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Widersprüchliche, unklare oder lückenhafte Beweiswürdigung als vom Revisionsgericht überprüfbarer Rechtsfehler
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87
Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem …
Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 20; BGH StV 1994, 580). - BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …
Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
Insbesondere muß die Beweiswürdigung erschöpfend sein: Der Tatrichter muß sich dabei mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzen, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 416/98;… vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 261 Rdn. 38). - BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (…BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 20; BGH StV 1994, 580).
- BGH, 29.09.1998 - 1 StR 416/98
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung einer Zeugenaussage durch …
Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
Insbesondere muß die Beweiswürdigung erschöpfend sein: Der Tatrichter muß sich dabei mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzen, die den Angeklagten be- oder entlasten (…BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 416/98;… vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 261 Rdn. 38). - BGH, 09.12.1992 - 3 StR 431/92
Fortsetzungzusammenhang bei mehreren Einbruchsdiebstählen - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 20; BGH StV 1994, 580). - BGH, 25.07.1995 - 1 StR 350/95
Gesamtstrafe - Anrechnung der Untersuchungshaft - Verbüßung
Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
Sollte das Landgericht zur Verurteilung wegen weiterer Fälle gelangen, so wird es unter Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76 - und Beschluß vom 25. Juli 1995 - 1 StR 350/95). - BGH, 11.11.1976 - 2 StR 572/76
Verkennung des Wesens richterlicher Überzeugungsbildung - Nichtverurteilung eines …
Auszug aus BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
Sollte das Landgericht zur Verurteilung wegen weiterer Fälle gelangen, so wird es unter Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76 - und Beschluß vom 25. Juli 1995 - 1 StR 350/95).
- BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller …
Sollte das Landgericht zu einer Verurteilung gelangen, wird es unter Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76; vom 18. Februar 2016 - 1 StR 409/15; Beschluss vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98). - BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil: …
Wenn der Angeklagte im neuen Rechtsgang wegen weiterer Fälle verurteilt werden sollte, so wird gleichwohl eine neue Gesamtstrafe zu bilden sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76 und Beschluss vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98 mwN). - BGH, 16.02.2005 - 2 StR 384/04
Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Strafzumessung beim Versuch (fakultative …
Sollte der neue Tatrichter zu einer Verurteilung in weiteren Fällen kommen, kann er die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe auflösen und eine neue Gesamtfreiheitsstrafe bilden (Senatsurteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76; Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. Juli 1995 - 1 StR 350/95; Urteil des 4. Strafsenats vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98; so mit anderer Begründung auch Urteile vom 7. November 1995 - 1 StR 528/95, vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03 und vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 361/03; vgl. auch Beschluß vom 1. September 1998 - 1 StR 421/98; RGSt 74, 387, 391 f. und …