Rechtsprechung
LG Freiburg, 25.05.2020 - 4 T 52/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 5a Abs. 1 Nr. 2 VBVG
Betreuung, wohnungsauflösung - Justiz Baden-Württemberg
Betreuervergütung: Gesonderte Pauschale für Abwicklung und Auflösung der zuletzt genutzten Mietwohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pauschalvergütung umfasst nicht Tätigkeiten des Betreuers bei Wohnungsauflösung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gesonderte Vergütungspauschale für Abwicklung und Auflösung des Wohnraums des ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vergütung des Betreuers bei Abwicklung und Auflösung des gemieteten Wohnraums
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 11.02.2020 - 133 XVII 57/18
- LG Freiburg, 25.05.2020 - 4 T 52/20
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 1773
Wird zitiert von ...
- LG Freiburg, 24.11.2023 - 4 T 183/23
Gesonderte Vergütungspauschale für einen Betreuer für die notwendige Tätigkeit …
Zur Begründung hat es ausgeführt, der mit der Wohnungsauflösung verbundene organisatorische Mehraufwand stelle eine gewöhnliche Tätigkeit des Betreuers dar und rechtfertige keine Zusatzpauschale gemäß § 10 VBVG (unter Zitat der Kammer, LG Freiburg, Beschl. v. 25.05.2020 - 4 T 52/20, BeckRS 2020, 10768).Zur Begründung ist zunächst auf die in Bezug genommene Entscheidung der Kammer vom 25.05.2020 (a.a.O.) zu verweisen, deren Begründung ungeachtet der geänderten gesetzlichen Norm nach wie vor trägt.