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   LG Braunschweig, 16.04.2012 - 4 T 768/11 (73)   

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LG Braunschweig, 16.04.2012 - 4 T 768/11 (73) (https://dejure.org/2012,35462)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 16.04.2012 - 4 T 768/11 (73) (https://dejure.org/2012,35462)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 16. April 2012 - 4 T 768/11 (73) (https://dejure.org/2012,35462)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.04.2012 - 4 T 768/11
    Die Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG werden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zumindest dann nicht gewahrt, wenn eine Öffentliche Bekanntmachung erfolgt, obwohl eine andere Form der Zustellung ohne weiteres möglich gewesen wäre (BVerfG NJW 1988, 2361).
  • BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.04.2012 - 4 T 768/11
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden! in Zwangsversteigerungssachen grundsätzlich nicht statt (BGH, NJW-RR 2007, 358).
  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.04.2012 - 4 T 768/11
    Die Zustellungsfiktion kann nicht zur Anwendung kommen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben und das die fingierte Zustellung bewilligende Gericht dies hätte erkennen können - die Anordnung der Zustellung also auf einem Fehler des Gerichts beruht (vgl. BGH, Urt. vom 19.12.2001 - VIII ZR 282/00 -, INJW 2002, 827 unter Bezugnahme auf BVerfG a.a.O.).
  • VG Hannover, 13.08.2018 - 12 A 2918/15

    Anhörung; rechtliches Gehör; unbekannter Aufenthalt; Vergütungsfestsetzung;

    Ist in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren der Antragsgegner aber unbekannt verzogen und kommt aus diesem Grund das Anhörungsschreiben als unzustellbar zurück, folgt aus der verfassungsrechtlichen Garantie des rechtlichen Gehörs eine eigene Ermittlungspflicht des Gerichts (vgl. LG Braunschweig, Beschluss vom 16.04.2012 - 4 T 768/11 (73) -, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 28.10.1975 - 8 W 235/75 -, MDR 1975, 324).
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