Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 13.08.2012

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   OLG Hamm, 10.01.2013 - I-4 U 129/12   

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https://dejure.org/2013,8223
OLG Hamm, 10.01.2013 - I-4 U 129/12 (https://dejure.org/2013,8223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2013 - I-4 U 129/12 (https://dejure.org/2013,8223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - I-4 U 129/12 (https://dejure.org/2013,8223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit bei der Bewerbung angeblich reduzierter "Eröffnungspreise"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeitder Bewerbung angeblich reduzierter "Eröffnungspreise"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: Keine durchgestrichenen Preise bei Eröffnungsangebot

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Werbung mit Eröffnungspreis in Kombination mit durchgestrichenem Preis durch neuen Shop

  • ra-plutte.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbswidrigkeit der Kombination von Eröffnungspreis mit durchgestrichenem Preis

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Durchgestrichene Preise: Preisnachlässe setzen einen alten Preis voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eröffnungswerbung mit einem durchgestrichenen Preis ist wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Eröffnungspreise eines neu eröffneten Unternehmens

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Eröffnungspreisen kann irreführend sein

  • derenergieblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Werbung! Aber wie?

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Durchgestrichene Preise nur, wenn selber Unternehmer diesen Preis einmal verwendet hat

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Eröffnungspreisen eines neu eröffneten Unternehmens

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Eröffnungspreisen kann irreführend sein

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Prospektwerbung: Reduzierter Preis bei Neueröffnung ist irreführend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Preisgegenüberstellung mit Eröffnungspreis

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Eröffnungspreise" neben durchgestrichenen, höheren Preisangaben (Preisgegenüberstellungen) können unzulässig sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 4 U 129/12
    Die konkrete Prospektwerbung der Antragsgegnerin ist - anders als im Fall "Original K" (BGH GRUR 2011, 1151) - als solche nicht zum Gegenstand des Verbots gemacht worden.

    a) Wird eine Eröffnungswerbung mit einem durchgestrichenen Preis kombiniert, so handelt es um eine konkludente Irreführung, nämlich die Angabe über einen Preisvorteil im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG, nicht hingegen um die Vorenthaltung einer wesentliche Information im Sinne des § 4 Nr. 4 oder des § 5a Abs. 2 UWG, wie es bei der Bewerbung eines nicht befristeten "Einführungspreises" der Fall sein mag (BGH GRUR 2011, 1151).

    Auch ein in der Werbung herausgestellter Einführungspreis bedarf nicht grundsätzlich einer zeitlichen Begrenzung, solange das Angebot nicht kürzer dauert als dies der Verbrauchererwartung entspricht (BGH GRUR 2011, 1151 Tz. 21; mit Hinweis auf Köhler/ Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 7.114; Piper/Ohly/ Sosnitza , UWG, 5. Aufl., § 5 Rn. 436).

    Von einem solchen möglichen Verkehrsverständnis ist der BGH zwar im Fall "Original K" ausgegangen (GRUR 2011, 1151 Tz. 21).

    Würde man ein solches Werbeverhalten gerade bei der Preisgegenüberstellung zulassen, so würde man die nicht fernliegende Gefahr begründen, dass in der Werbung im Markt nicht durchsetzbare Mondpreise als Vergleichspreise angegeben werden könnten, die allein die Funktion hätten, über die besondere Preiswürdigkeit der Eröffnungspreise zu täuschen (BGH GRUR 2011, 1151 Tz. 22; Fezer/Peifer, § 5 Rn. 451).

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 4 U 129/12
    Dagegen spricht, dass nach der Rechtsprechung der aufklärende Hinweis nicht ausreichend ist, wenn er nicht nur erläutert, sondern eine im Blickfang selbst unrichtige Angabe erst korrigiert (BGH GRUR 2001, 78, 79 - Falscher Herstellerpreisempfehlung, OLG Frankfurt, NJOZ 2008, 3508, 3510).

    Überdies verbietet das Lauterkeitsrecht unwahre Angaben, die das Wahrheitsgebot offensichtlich und schwer verletzen, obgleich die unrichtige Aussage ohne Mühe hätte vermieden werden können (BGH GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Fezer/Peifer, § 5 Rn. 234).

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88

    Incl. MwSt. I - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 4 U 129/12
    Im Übrigen genügt es nicht, dass der korrigierende Hinweis sich an einer nicht klar und eindeutig angezeigten Stelle in einem weitläufigen Werbeprospekt findet, denn die Zuordnung zum Blickfang muss klar und unmissverständlich, also aus dem Blickfang selbst eindeutig erkennbar sein (BGH GRUR 1990, 1027, 1028 - incl. MwSt. I ; BGHZ 139, 368, 376 = GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM ; BGH GRUR 2000, 911, 913 - Computerwerbung I ; BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 4 U 129/12
    Im Übrigen genügt es nicht, dass der korrigierende Hinweis sich an einer nicht klar und eindeutig angezeigten Stelle in einem weitläufigen Werbeprospekt findet, denn die Zuordnung zum Blickfang muss klar und unmissverständlich, also aus dem Blickfang selbst eindeutig erkennbar sein (BGH GRUR 1990, 1027, 1028 - incl. MwSt. I ; BGHZ 139, 368, 376 = GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM ; BGH GRUR 2000, 911, 913 - Computerwerbung I ; BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 4 U 129/12
    Im Übrigen genügt es nicht, dass der korrigierende Hinweis sich an einer nicht klar und eindeutig angezeigten Stelle in einem weitläufigen Werbeprospekt findet, denn die Zuordnung zum Blickfang muss klar und unmissverständlich, also aus dem Blickfang selbst eindeutig erkennbar sein (BGH GRUR 1990, 1027, 1028 - incl. MwSt. I ; BGHZ 139, 368, 376 = GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM ; BGH GRUR 2000, 911, 913 - Computerwerbung I ; BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 4 U 129/12
    Im Übrigen genügt es nicht, dass der korrigierende Hinweis sich an einer nicht klar und eindeutig angezeigten Stelle in einem weitläufigen Werbeprospekt findet, denn die Zuordnung zum Blickfang muss klar und unmissverständlich, also aus dem Blickfang selbst eindeutig erkennbar sein (BGH GRUR 1990, 1027, 1028 - incl. MwSt. I ; BGHZ 139, 368, 376 = GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM ; BGH GRUR 2000, 911, 913 - Computerwerbung I ; BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 4 U 129/12
    f) Irreführende Angaben sind stets wettbewerblich relevant, sei es, dass § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG einen vertypten Fall der Unlauterkeit begründet (so BGH GRUR 2009, 888 Tz. 18 - Thermoroll), sei es, dass die Werbung in einer Zeitungsbeilage wegen der erheblichen Aufmerksamkeitswirkung des Werbemediums wettbewerblich spürbar ist.
  • OLG Frankfurt, 14.02.2008 - 6 U 75/07

    Wettbewerbsverstoß: Preisrechtswidrige und irreführende Werbung für Flugreisen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 4 U 129/12
    Dagegen spricht, dass nach der Rechtsprechung der aufklärende Hinweis nicht ausreichend ist, wenn er nicht nur erläutert, sondern eine im Blickfang selbst unrichtige Angabe erst korrigiert (BGH GRUR 2001, 78, 79 - Falscher Herstellerpreisempfehlung, OLG Frankfurt, NJOZ 2008, 3508, 3510).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Zwei Hörgeräte zum Preis von 1"

    Zunächst enthält die streitgegenständliche Blickfangwerbung keine leicht zu vermeidende, eindeutig falsche Werbeaussage, für die kein objektiver Anlass besteht (kurz: eine "dreiste Lüge" (vgl. BGH, GRUR 2012, 81, 82 - Innerhalb 24 Stunden)), die stets - unabhängig davon, ob ein Sternchenhinweis eine Korrektur enthält - unzulässig ist (vgl. BGH, GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisangabe; OLG Naumburg, GRUR-RR 2007, 244, 246 - Neuwahlen; OLG Hamm, BeckRS 2013, 07271; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 5 Rn. 2.97).
  • AG Frankenthal, 17.10.2013 - 3a C 210/13

    Vorlage des Verfahrens (hier: Kammergericht Berlin) zur Bestimmung des

    Da von der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zur Bestimmung des Handlungs- und Erfolgsortes im Sinne von § 32 ZPO bei unerlaubten Handlungen im Internet abgewichen werden soll (vgl. u.a. OLG Hamm, Urteil vom 24.1.2012 -1 - 4 U 129/12; Kammergericht Berlin Urteil vom 25.8.2008, Az: 5 W 301/07; OLG Köln, Beschluss vom 21.10.1991 zu den Kostenfolgen; BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09; insgesamt streitig) liegen die Voraussetzungen der Vorlage des Verfahrens an den Bundesgerichtshof gemäß § 36 Abs. 3 ZPO zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsordnung vor.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 13.08.2012 - 4 U 129/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,105152
OLG Jena, 13.08.2012 - 4 U 129/12 (https://dejure.org/2012,105152)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.08.2012 - 4 U 129/12 (https://dejure.org/2012,105152)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. August 2012 - 4 U 129/12 (https://dejure.org/2012,105152)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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