Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.08.2022 - I-4 U 81/21   

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https://dejure.org/2022,28911
OLG Hamm, 11.08.2022 - I-4 U 81/21 (https://dejure.org/2022,28911)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2022 - I-4 U 81/21 (https://dejure.org/2022,28911)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2022 - I-4 U 81/21 (https://dejure.org/2022,28911)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HCVO; gesundheitsbezogene Angaben; Immunsystem; Körperfunktion

  • rechtsportal.de

    Unterlassung gesundheitsbezogener Werbung; Zusammenhang zwischen der Einnahme beworbener Produkte und der Gesundheit; Nicht zugelassene Angaben

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit "Volle Power für Ihr Immunsystem"

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 10 HCVO durch Werbeaussage "Volle Power für Ihr Immunsystem" in unmittelbarer Nähe zu Produkten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Grafik eines Schutzes gegen Viren als unzulässiger Health Claim

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 97

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2022 - 4 U 81/21
    Bei Art. 10 HCVO handelt es sich um eine Marktverhaltensregel i. S. v. § 3a UWG (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2016 - I ZR 81/15, GRUR 2016, 1200, Rn. 12 mwN., zit. nach juris - Repair-Kapseln).

    Die Frage, ob eine Aussage auf das gesundheitliche Wohlbefinden abzielt, ist anhand der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO aufgeführten Fallgruppen zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2016 - I ZR 81/15, GRUR 2016, 1200, Rn. 19 mwN., zit. nach juris - Repair-Kapseln).

    Die Annahme einer inhaltlichen Übereinstimmung zwischen zugelassener und verwendeter Angabe setzt daher voraus, dass die zugelassene Angabe und die verwendete Angabe hinsichtlich des Nährstoffs oder der anderen Substanz oder des Lebensmittels oder der Lebensmittelkategorie, für die die Angabe zugelassen wurde bzw. verwendet wird, übereinstimmen (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2016 - I ZR 81/15, GRUR 2016, 1200, Rn. 34 f. mwN., zit. nach juris - Repair-Kapseln).

    Die bloße Angabe einer bestimmten Wirkung ohne Benennung des Nährstoffs, der Substanz, des Lebensmittels oder der Lebensmittelkategorie, auf der diese Wirkung nach der Liste der zugelassenen Angaben beruht, ist mit der zugelassenen Angabe aber nicht inhaltsgleich und daher unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2016 - I ZR 81/15, GRUR 2016, 1200, Rn. 36 f. mwN., zit. nach juris - Repair-Kapseln).

    Der Verstoß gegen die vorgenannte Marktverhaltensregel ist - wie das Landgericht ebenfalls zutreffend festgestellt hat - letztlich auch geeignet, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar i. S. v. § 3a UWG zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2016 - I ZR 81/15, GRUR 2016, 1200, Rn. 12 mwN., zit. nach juris - Repair-Kapseln).

  • LG Essen, 20.05.2021 - 43 O 55/20

    Werbung, wettbewerbswidrig, Unterlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2022 - 4 U 81/21
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.05.2021 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (Az. 43 O 55/20) wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das am 20.05.2021 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (Az. 43 O 55/20) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG Hamm, 24.02.2015 - 4 U 72/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der herzstärkenden Wirkung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2022 - 4 U 81/21
    Auch nach Art. 2 lit. a) der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel gelten Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel (vgl. Senatsurteil vom 24.02.2015 - 4 U 72/14, Rn. 81, zit. nach juris).

    Nichts anderes kann für die - lediglich etwas "reißerischer" formulierte und zudem grafisch verdeutlichte - Aussage der Beklagten über "Volle Power für Ihr Immunsystem" gelten (vgl. Senatsurteil vom 24.02.2015 - 4 U 72/14, Rn. 82, zit. nach juris).

  • LG Essen, 27.04.2020 - 43 O 39/20

    Irreführende Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2022 - 4 U 81/21
    Auf Antrag des Klägers erließ das Landgericht Essen (Az. 43 O 39/20) daraufhin am 27.04.2020 eine einstweilige Beschlussverfügung.
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2022 - 4 U 81/21
    Zu den Angaben im vorgenannten Sinne zählen alle in der Etikettierung oder - wie hier - Bewerbung von Lebensmitteln in irgendeiner Weise zum Ausdruck gebrachten - nicht obligatorischen - Aussagen oder Darstellungen, die bei einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher den Eindruck hervorrufen können, ein bestimmtes Lebensmittel besitze besondere Eigenschaften (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2015 - I ZR 222/13, GRUR 2016, 412, Rn. 17 mwN., zit. nach juris - Lernstark).
  • OLG München, 21.12.2023 - 29 U 4088/22

    Für ein gesundes Immunsystem

    Hiervon geht der Unionsgesetzgeber selbst in der VO (EU) Nr. 432/2012 aus, indem er Angaben über die "normale Funktion des Immunsystems" zu den gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne der HCVO rechnet (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2023, 97 Rn. 38 - Volle Power für Ihr Immunsystem).
  • OLG Koblenz, 28.06.2023 - 9 U 1947/22

    Berfung eines Herstellers für Nahrungsergänzungsmittel als Verfügungsbeklagte

    Nahrungsergänzungsmittel sind - wie Art. 2 a ) der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittel-RL) zu entnehmen ist - ebenfalls Lebensmittel (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. August 2022 - I-4 U 81/21 -, juris, Rdnr. 35, m.w.N.).

    Der Begriff Zusammenhang ist dabei weit zu verstehen (vgl. Senat , Urteil vom 30. Juni 2021 - 9 U 1268/20 -, GRUR-RS 2021, 34618 , Rdnr. 68; EuGH, GRUR 2012, 1161, 1162, Rdnr. 34 - Deutsches Weintor; BGH, GRUR 2014, 500, 501, Rdnr. 16 - Praebiotik ; 2013, 958, 959, Rdnr. 10 - Vitalpilze ; OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2023 - 3 U 24/22 -, juris, Rdnr. 11; OLG Hamm, Urteil vom 11. August 2022 - I-4 U 81/21 -, juris, Rdnr. 42; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. November 2021 - 2 U 49/21 -, juris, Rdnr. 43; OLG Dresden, Urteil vom 24. September 2021 - 14 U 156/21 -, juris, Rdnr. 18; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. Juli 2020 - 4 U 121/19 -, juris, Rdnr. 48; OLG München, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 29 W 1562/19 -, juris, Rdnr. 12).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.09.2022 - 4 U 81/21   

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https://dejure.org/2022,23778
OLG Düsseldorf, 02.09.2022 - 4 U 81/21 (https://dejure.org/2022,23778)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2022 - 4 U 81/21 (https://dejure.org/2022,23778)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2022 - 4 U 81/21 (https://dejure.org/2022,23778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Auszahlung der Erlebensfallleistung einer Lebensversicherung; Wirksamkeit des Widerrufs eines Bezugsrechts; Eindeutige und ausdrückliche Formulierung in einer Anweisung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Auszahlung der Erlebensfallleistung einer Lebensversicherung Wirksamkeit des Widerrufs eines Bezugsrechts Eindeutige und ausdrückliche Formulierung in einer Anweisung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 20.12.2000 - 5 U 116/00

    Kündigung einer Kapitallebensversicherung ist nicht zugleich Widerruf der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2022 - 4 U 81/21
    Etwas anderes folge auch nicht aus der Entscheidung des OLG Köln vom 20.12.2000 (5 U 116/00), da eine andere Fallgestaltung zugrunde gelegen habe.

    dd) Der Kläger kann auch aus der Entscheidung des OLG Köln vom 20.12.2000 (5 U 116/00; vgl. dazu jüngst OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Februar 2022 - 7 U 165/21 -, Rn. 29, juris, m.w.N.) nichts für sich herleiten, da unterschiedliche Sachverhalte betroffen sind.

  • OLG Stuttgart, 10.02.2022 - 7 U 165/21

    Kündigung einer Rentenversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2022 - 4 U 81/21
    dd) Der Kläger kann auch aus der Entscheidung des OLG Köln vom 20.12.2000 (5 U 116/00; vgl. dazu jüngst OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Februar 2022 - 7 U 165/21 -, Rn. 29, juris, m.w.N.) nichts für sich herleiten, da unterschiedliche Sachverhalte betroffen sind.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21   

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https://dejure.org/2022,40576
OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21 (https://dejure.org/2022,40576)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.05.2022 - 4 U 81/21 (https://dejure.org/2022,40576)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 4 U 81/21 (https://dejure.org/2022,40576)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.01.2015 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 28.01.2005 - C - 375/13, NJW 2015, 1581, Rn. 45) sei das Vorliegen einer Verbrauchersache gemäß Art. 17 Abs. 1 EuGVVO in Bezug auf Klagen eines privaten Anlegers gegen einen Emittenten von Inhaberschuldverschreibungen nicht bereits mangels eines Vertragsschlusses mit dem Emittenten zu verneinen.

    Der Europäische Gerichtshof ließ die schuldrechtliche Verbindung des privaten Anlegers zum Intermediär und dessen Verbindung zum Emittenten nicht ausreichen, um den Emittenten als "andere Vertragspartei" gem. Art. 17 Abs. 1 EuGVVO einzustufen (EuGH, Urteil vom 28.01.2015 - C-375/13, juris Rn. 35).

    Damit liegt eine Konstellation wie in der vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-375/13 vor.

    Auch wenn dieser nicht den Abschluss eines Vertrags verlangt, setzt er voraus, dass, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden, eine von einer Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene rechtliche Verpflichtung bestimmt werden kann, auf die sich die betreffende Klage stützt (EuGH, Urteil vom 28.01.2015 - C-375/13, Tz. 39).

    Damit kann ein Kläger, der eine Inhaberschuldverschreibung bei einem Dritten erworben hat, ohne dass ihr Emittent ihm gegenüber freiwillig eine Verpflichtung übernommen hätte, für eine Klage, mit der er den Emittenten aus den Anleihebedingungen wegen Verletzung der Information und Kontrollpflichten sowie aus Prospekthaftung in Anspruch nimmt, sich nicht auf die in dieser Bestimmung vorgesehene Zuständigkeit berufen (EuGH, Urteil vom 28.01.2015 - C-375/13, juris Rn. 41).

    Zwar kann eine solche Zuständigkeit gegeben seien für eine Klage, mit der der Emittent eines Zertifikats aus Prospekthaftung und wegen Verletzung sonstiger ihm obliegender Informationspflichten in Anspruch genommen wird, wenn sich der behauptete Schaden unmittelbar auf einem Bankkonto des Klägers bei einer Bank im Zuständigkeitsbereich dieser Gerichte verwirklicht (EuGH, Urteil vom 28.01.2015 - C-375/13, juris Rn. 57).

  • BGH, 21.06.2018 - IX ZR 129/17

    Beweisverfahren: Pflicht zur Vernehmung eines von der beweisbelasteten Partei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21
    Das Gericht muss nur in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen (BGH NJW-RR 2018, 1150, 1151 Rn. 16; NJW 2019, 3236 f. Rn. 10; Senat, Urteil vom 17.02.2022 - 4 U 94/21, zur Veröffentlichung vorgesehen; MünchKomm-ZPO/Damrau/Weinland, 6. Aufl. 2020, § 373 Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2022 - 4 U 94/21

    1. Ist bei im Raum stehender Unfallmanipulation sowohl zum streitigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21
    Das Gericht muss nur in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen (BGH NJW-RR 2018, 1150, 1151 Rn. 16; NJW 2019, 3236 f. Rn. 10; Senat, Urteil vom 17.02.2022 - 4 U 94/21, zur Veröffentlichung vorgesehen; MünchKomm-ZPO/Damrau/Weinland, 6. Aufl. 2020, § 373 Rn. 21).
  • BGH, 28.05.2019 - VI ZR 328/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21
    Das Gericht muss nur in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen (BGH NJW-RR 2018, 1150, 1151 Rn. 16; NJW 2019, 3236 f. Rn. 10; Senat, Urteil vom 17.02.2022 - 4 U 94/21, zur Veröffentlichung vorgesehen; MünchKomm-ZPO/Damrau/Weinland, 6. Aufl. 2020, § 373 Rn. 21).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21
    Die unbeschränkte Zulässigkeit einer Modifizierung des Klagantrags gem. § 264 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO - auch in der Berufungsinstanz - entspricht dem Zweck der Vorschrift, der die prozessökonomische und endgültige Erledigung des Rechtsstreits zwischen den Parteien fördern will (BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09, NZI 2010, 565).
  • EuGH, 03.10.2019 - C-208/18

    Petruchová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21
    Die Verbrauchereigenschaft der Klägerin sei auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 03.10.2019 (C-208/18) zu bejahen und zudem von der Beklagten nicht bestritten worden.
  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21
    Vielmehr liegen bei autonomer Auslegung vertragliche Ansprüche (jedenfalls) dann vor, wenn eine Partei gegenüber einer anderen freiwillig eine Verpflichtung eingegangen ist (EuGH, Urteil vom 20.01.2005 - C-27/02 - Tz 51; Geimer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, Artikel 17 (Artikel 15 LugÜ) EUGVVO Rn. 15).
  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 122/09

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei deliktischen Ansprüchen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21
    Es müssen daher (nur) konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die - ihre Richtigkeit unterstellt - bei zutreffender rechtlicher Würdigung alle Tatbestandsmerkmale erfüllen (BGH, Urteil vom 29.06.2010 - VI ZR 122/09 -, juris Rn. 8 m.w.N.; strenger Geimer in: Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020, Internationale Zuständigkeit Rn. 1824).
  • EuGH, 14.05.2009 - C-180/06

    Ilsinger - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21
    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, ist vom nationalen Gericht zu beurteilen und eine Frage der Würdigung des konkreten Einzelfalls (EuGH, Urteil vom 14.05.2009 - C-180/06 - Tz. 55).
  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10

    Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21
    Diese Voraussetzung wird beispielsweise auch in Fällen, in denen es zu einem Vertragsabschluss zwischen den Parteien gekommen ist und der Kläger Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten begehrt, regelmäßig zu bejahen sein (BGH, Urteil vom 31.05.2011 - VI ZR 154/10, juris Rn. 43).
  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

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