Weitere Entscheidung unten: KG, 26.02.2013

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37596
OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13 (https://dejure.org/2013,37596)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.2013 - 4 Ws 29/13 (https://dejure.org/2013,37596)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 2013 - 4 Ws 29/13 (https://dejure.org/2013,37596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Verbrauch des Erstverbüßerprivilegs nach der ersten Aussetzungsentscheidung; Anwendbarkeit des Erstverbüßerprivilegs nach dem Widerruf einer zuvor gewährten Strafaussetzung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Erstverbüßerprivileg bei Strafrestaussetzung: Widerruf einer zuvor gewährten Strafrestaussetzung bei straffreier Führung seit der bedingten Entlassung; neuer Antrag noch vor dem erneuten Haftantritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1; StGB § 57 Abs. 2
    Verbrauch des Erstverbüßerprivilegs nach der ersten Aussetzungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 521
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 09.06.2011 - 3 Ws 164/11

    Anwendbarkeit der Erstverbüßerregelung bei Vollstreckung weiterer Strafen im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13
    Seine diesbezüglich abweichende Auffassung hat das OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 1987 - 2 Ws 203/87, 2 Ws 204/87 -, juris) inzwischen aufgegeben (OLG Hamm, Beschl. v. 09. Juni 2011 - III-3 Ws 164/11, III-3 Ws 165/11 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2000 - 2 Ws 153/00

    Erstverbüßerprivileg bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen von insgesamt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13
    Auch die Gesamthaftdauer steht der Anwendung nicht entgegen, da die Zwei-Jahres-Grenze des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB nach zutreffender herrschender Meinung für jede Verurteilung gesondert zu prüfen ist (Fischer, StGB, 59. Auflage, § 57 Rn. 26; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. August 2000 - 2 Ws 153/2000, 2 Ws 153/00 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 19.10.1987 - 3 Ws 318/87

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13
    Folgerichtig betrachtet die Rechtsprechung ungeachtet der Anzahl der zugrunde liegenden Straferkenntnisse auch die (ohne Unterbrechung erfolgende) Anschlussvollstreckung von Freiheitsstrafen inzwischen übereinstimmend einheitlich als Erstvollzug (OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Oktober 1987 - 3 Ws 318/87 - , juris Rn. 2; Hubrach in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Auflage 2007, § 57 Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13
    Während die herrschende Meinung dies bejaht (Hubrach, a.a.O, Rn. 29 m.w.N.; Fischer, a.a.O., Rn. 27), halten es Teile der Rechtsprechung für geboten, § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch in diesen Fällen anzuwenden, solange der Verurteilte nach der Entlassung keine weiteren Straftaten mehr begangen hat (OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 175; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage, § 57 Rn. 23a).
  • OLG Stuttgart, 22.04.1983 - 3 Ws 100/83

    Widerruf einer Strafaussetzung; Aussetzung desselben Strafrests; Beginn der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13
    Zwar ist ein Antrag nach § 57 StGB auch dann zulässig, wenn nach einer Strafrestaussetzung infolge Widerrufs die weitere Vollstreckung derselben Strafe betroffen ist (Groß in Münchner Kommentar, StGB, § 57 Rn. 42; Fischer, StGB, 59. Auflage, § 57 Rn. 8 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.09.1982 - 4 Ws 321/82 - , StV 1983, 72) und dies selbst dann, wenn die erneute Vollstreckung noch nicht begonnen wurde (OLG Stuttgart, NStZ 1984, 363), es fehlt aber vorliegend an den von § 57 Abs. 2 StGB geforderten besonderen Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung.
  • OLG Stuttgart, 30.09.1982 - 4 Ws 321/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13
    Zwar ist ein Antrag nach § 57 StGB auch dann zulässig, wenn nach einer Strafrestaussetzung infolge Widerrufs die weitere Vollstreckung derselben Strafe betroffen ist (Groß in Münchner Kommentar, StGB, § 57 Rn. 42; Fischer, StGB, 59. Auflage, § 57 Rn. 8 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.09.1982 - 4 Ws 321/82 - , StV 1983, 72) und dies selbst dann, wenn die erneute Vollstreckung noch nicht begonnen wurde (OLG Stuttgart, NStZ 1984, 363), es fehlt aber vorliegend an den von § 57 Abs. 2 StGB geforderten besonderen Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung.
  • OLG Hamm, 28.04.1987 - 2 Ws 203/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13
    Seine diesbezüglich abweichende Auffassung hat das OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 1987 - 2 Ws 203/87, 2 Ws 204/87 -, juris) inzwischen aufgegeben (OLG Hamm, Beschl. v. 09. Juni 2011 - III-3 Ws 164/11, III-3 Ws 165/11 -, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 26.02.2013 - 4 Ws 29/13 - 141 AR 71/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8900
KG, 26.02.2013 - 4 Ws 29/13 - 141 AR 71/13 (https://dejure.org/2013,8900)
KG, Entscheidung vom 26.02.2013 - 4 Ws 29/13 - 141 AR 71/13 (https://dejure.org/2013,8900)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 4 Ws 29/13 - 141 AR 71/13 (https://dejure.org/2013,8900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Jugendstrafverfahren: Andere Freiheitsentziehung als Anrechnung bei der Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer

    Aufenthalt in einer offenen Wohneinrichtung der Kinder- und Jugendhilfe während der "Vorbewährungszeit" als "andere Freiheitsentziehung" im Sinne des § 52a S. 1 JGG

  • rechtsportal.de

    JGG § 52a S. 1
    Begriff der "anderen Freiheitsentziehung" i.S.v. § 52a S. 1 JGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 291
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.07.1999 - 2 BvR 1368/98

    Zur Frage der Anrechnung einer Freiheitsentziehung auf Jugendstrafe gem JGG § 52a

    Auszug aus KG, 26.02.2013 - 4 Ws 29/13
    Deshalb war auch für die Zeit zwischen dem Urteil des Jugendschöffengerichts und dem Rechtskrafteintritt keine abweichende Entscheidung veranlasst; eine Fallgestaltung, in der - dem vom BVerfG in NStZ 1999, 570 = StV 1999, 663 entschiedenen Sachverhalt entsprechend - der Betroffene im Erkenntnisverfahren seine Bewegungsfreiheit infolge psychischen Zwangs zu keiner Zeit wiedererlangte, ihm vielmehr bei Nichterfüllung einer Weisung unmittelbar der erneute Vollzug eines (Haft- oder) Unterbringungsbefehls drohte, weil das Gericht für seine ununterbrochene Freiheitsentziehung zu sorgen gedachte, ist hier nicht gegeben.
  • KG, 28.06.2018 - 4 Ws 86/18

    Jugendstrafe: Sachliche Zuständigkeit für die Strafzeitberechnung nach Beginn der

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass sein Beschluss vom 26. Februar 2013 - 4 Ws 29/13 - (juris = NStZ-RR 2013, 291 Ls) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar ist, da er (Vor-) Bewährungsweisungen und nicht Haftverschonungsauflagen betraf.
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