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   BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09   

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https://dejure.org/2010,8164
BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09 (https://dejure.org/2010,8164)
BAG, Entscheidung vom 25.08.2010 - 4 AZR 165/09 (https://dejure.org/2010,8164)
BAG, Entscheidung vom 25. August 2010 - 4 AZR 165/09 (https://dejure.org/2010,8164)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Erweiterten Realschule im Saarland

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer erweiterten Realschule im Saarland; anderweitige Ausbildung i.S.d. Eingruppierungserlasses

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer erweiterten Realschule im Saarland - anderweitige Ausbildung i.S.d. Eingruppierungserlasses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    VergGr IVb BAT
    Eingruppierung einer Lehrerin an einer erweiterten Realschule im Saarland - anderweitige Ausbildung i.S.d. Eingruppierungserlasses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    VergGr IVb BAT
    Eingruppierung einer Lehrerin an einer erweiterten Realschule im Saarland - anderweitige Ausbildung i.S.d. Eingruppierungserlasses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Erweiterten Realschule im Saarland; Begriff der "anderweitigen Ausbildung"

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer erweiterten Realschule im Saarland - anderweitige Ausbildung i.S.d. Eingruppierungserlasses

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer erweiterten Realschule im Saarland - anderweitige Ausbildung i.S.d. Eingruppierungserlasses

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer erweiterten Realschule im Saarland - anderweitige Ausbildung i.S.d. Eingruppierungserlasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Erweiterten Realschule im Saarland; Begriff der "anderweitigen Ausbildung"

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Erweiterten Realschule im Saarland; Begriff der "anderweitigen Ausbildung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 536
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92

    Bedeutung eines ministeriellen Vergütungserlasses zwischen Arbeitgeber und

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09
    bb) Mit dem Merkmal der "anderweitigen Ausbildung" nach Eingruppierungsrichtlinien und -erlassen für Lehrkräfte ist nach Wortlaut, Zusammenhang und Regelungsinteresse nur eine auf den Lehrerberuf bezogene oder zur Ausübung der Lehrertätigkeit befähigende fachliche Ausbildung bezeichnet, wobei es jedoch nicht auf einen formellen Abschluss ankommt (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - zu B I 3 b der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 16. April 1997 - 10 AZR 905/95 - zu II 1 b der Gründe) .

    Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist der Arbeitnehmer nach dem Willen der Vertragsparteien ohne Weiteres nach dem Wert einer einvernehmlich neu festgelegten Tätigkeit eingruppiert (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - zu B II 3 der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64) .

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09
    aa) Zutreffend ist zwar, dass dann, wenn in einem zwischen den Parteien vereinbarten Eingruppierungserlass in zulässiger Weise einer bestimmten speziellen Tätigkeit eine bestimmte Vergütung zugeordnet ist, davon auszugehen ist, dass damit eine abschließende Bewertung getroffen worden ist (vgl. BAG 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26; 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - Rn. 33, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 103) .
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09
    Dies hinderte gemäß § 308 Abs. 1 ZPO daran, noch über andere denkbare Eingruppierungstatbestände zu befinden, die eigene Streitgegenstände ausmachen (vgl. auch BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 27 ff., AP ZPO § 551 Nr. 68) .
  • BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89

    Eingruppierung: Technischer Lehrer

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09
    aa) Zutreffend ist zwar, dass dann, wenn in einem zwischen den Parteien vereinbarten Eingruppierungserlass in zulässiger Weise einer bestimmten speziellen Tätigkeit eine bestimmte Vergütung zugeordnet ist, davon auszugehen ist, dass damit eine abschließende Bewertung getroffen worden ist (vgl. BAG 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26; 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - Rn. 33, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 103) .
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99

    Eingruppierung einer Lehrerin - Anwendbarkeit des sog. Nichterfüllererlasses des

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09
    Erfasst sind gerade auch die Fälle, in denen zur Abhilfe eines Mangels an geeigneten, abschließend wissenschaftlich-pädagogisch ausgebildeten Lehrkräften solche mit anderweitiger Ausbildung eingestellt worden sind (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - zu II B 2 a cc der Gründe, ZTR 2001, 226) .
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 40/90

    Eingruppierung einer Kindergärterin, die als Lehrerin tätig ist - Tätigkeit "als

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09
    bb) Mit dem Merkmal der "anderweitigen Ausbildung" nach Eingruppierungsrichtlinien und -erlassen für Lehrkräfte ist nach Wortlaut, Zusammenhang und Regelungsinteresse nur eine auf den Lehrerberuf bezogene oder zur Ausübung der Lehrertätigkeit befähigende fachliche Ausbildung bezeichnet, wobei es jedoch nicht auf einen formellen Abschluss ankommt (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - zu B I 3 b der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 16. April 1997 - 10 AZR 905/95 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 905/95

    Eingruppierung: Lehrer an Sonderschule für Lernbehinderte

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09
    bb) Mit dem Merkmal der "anderweitigen Ausbildung" nach Eingruppierungsrichtlinien und -erlassen für Lehrkräfte ist nach Wortlaut, Zusammenhang und Regelungsinteresse nur eine auf den Lehrerberuf bezogene oder zur Ausübung der Lehrertätigkeit befähigende fachliche Ausbildung bezeichnet, wobei es jedoch nicht auf einen formellen Abschluss ankommt (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - zu B I 3 b der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 16. April 1997 - 10 AZR 905/95 - zu II 1 b der Gründe) .
  • LAG Saarland, 17.12.2008 - 1 Sa 31/08
    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 17. Dezember 2008 - 1 Sa 31/08 - aufgehoben.
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 321/92

    Eingruppierung als Lehrer in der Tätigkeit von Realschullehrern mit

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09
    Es ist davon auszugehen, dass der Erlassgeber dieser Eingruppierungsbestimmungen den Begriff "wissenschaftlich" in der Weise verstehen will, wie er ihn in anderen Erlassen oder Ordnungen auffasst (vgl. entsprechend zum Begriff "Fach" BAG 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 - zu B 2 der Gründe; sowie 13. November 1991 - 4 AZR 28/91 -) oder auch in demselben Erlass in vergleichbarem Zusammenhang.
  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 28/91

    Anwendung von staatlichen Lehrerrichtlinien auf eine im kirchlichen Dienst tätige

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09
    Es ist davon auszugehen, dass der Erlassgeber dieser Eingruppierungsbestimmungen den Begriff "wissenschaftlich" in der Weise verstehen will, wie er ihn in anderen Erlassen oder Ordnungen auffasst (vgl. entsprechend zum Begriff "Fach" BAG 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 - zu B 2 der Gründe; sowie 13. November 1991 - 4 AZR 28/91 -) oder auch in demselben Erlass in vergleichbarem Zusammenhang.
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Das sind Fächer, für die die Lehrbefähigung durch ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule erworben wird (BAG 25. August 2010 - 4 AZR 165/09 - Rn. 30; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - Rn. 50) .
  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 89/15

    Dynamische Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag - Betriebs- bzw.

    Wegen der Bindung des Gerichts an den Antrag des Klägers durfte im Vorprozess nicht geprüft werden, ob und inwieweit die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in eine höhere als die begehrte Entgeltgruppe erfüllt waren (vgl. BAG 12. Mai 1971 - 4 AZR 247/70 - BAGE 23, 343; zur Bindung des Gerichts an die vom Kläger angeführten "Eingruppierungstatbestände" vgl. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 165/09 - Rn. 17) .
  • LAG Düsseldorf, 30.06.2021 - 12 Sa 859/20

    Eingruppierung eines Hilfsgärtners

    aa)§ 308 Abs. 1 ZPO hindert daran, über andere denkbare Eingruppierungstatbestände zu befinden, die eigene Streitgegenstände ausmachen (vgl. BAG 25.08.2010 - 4 AZR 165/09, juris Rn. 17 zu verschiedenen Ziffern eines Eingruppierungserlasses).

    Anders ist dies dann, wenn es sich bei den in Rede stehenden Tätigkeitsmerkmalen um aufeinander aufbauende Fallgruppen oder im Spezialitätsverhältnis stehende Tatbestände handelt und die zur Begründung darzulegenden Lebenssachverhalte identisch sind (BAG 25.08.2010 a.a.O. Rn. 17).

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 543/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    Wegen der Bindung des Gerichts an den Antrag des Klägers durfte im Vorprozess nicht geprüft werden, ob und inwieweit die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in eine höhere als die begehrte Entgeltgruppe erfüllt waren (vgl. BAG 12. Mai 1971 - 4 AZR 247/70 - BAGE 23, 343; zur Bindung des Gerichts an die vom Kläger angeführten "Eingruppierungstatbestände" vgl. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 165/09 - Rn. 17) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 2 Sa 182/21

    Öffentlicher Dienst - rückwirkende Anerkennung einer Lehrbefähigung - Verfall von

    Es obliegt der Arbeitnehmerin, sich selbst über in amtlichen Verlautbarungen veröffentlichte Vorschriften zu informieren, deren Geltung sie mit ihrer Arbeitgeberin vereinbart hat (BAG, Urteil vom 25.08.2010 - 4 AZR 165/09 - Rn. 39, juris).
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