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   BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 610/88   

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BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 610/88 (https://dejure.org/1989,1625)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1989 - 4 AZR 610/88 (https://dejure.org/1989,1625)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 (https://dejure.org/1989,1625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stahlbiege- und Flechtarbeiten im tariflichen Sinne - Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge für das Baugewerbe - Spezialbetriebe, die Stähle nur biegen und flechten, um sie an verarbeitende Betriebe als Baustoff zu liefern - Grundsätze der Tarifauslegung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRTV-Bau § 1; TVG § 1
    Tarifvertrag: Auslegung - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - BRTV-Bau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1989, 1346
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 610/88
    Der für die Tarifauslegung in erster Linie maßgebende Wortlaut und der tarifliche Gesamtzusammenhang (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) ergeben keinen Anhaltspunkt für eine solche Annahme.
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

    Auszug aus BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 610/88
    Nach den mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts entfällt auf die Bereiche "Biegebetrieb" und "Fertigteile" die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer der Beklagten, die nach der Senatsrechtsprechung dafür maßgebend ist, ob überwiegend bauliche Leistungen im Sinne von § 1 Abschnitt VI der Verfahrenstarifverträge erbracht werden (vgl. BAG Urteil vom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - AP Nr. 82 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

    Auszug aus BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 610/88
    Hierbei hat sie hinsichtlich der Entschädigungssumme der Senatsrechtsprechung Rechnung getragen, wonach sie nur 80 v. H. des zu erwartenden Zahlungsanspruchs als Entschädigung begehren kann (vgl. BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979, m.w.N.).
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02

    Baugewerbe - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - Armierung

    In der Zeit vom 1. Januar 1980 bis zum 1. Januar 1990 hatten die Tarifvertragsparteien den VTV dahingehend geändert, daß nunmehr Stahlbiege- und -flechtarbeiten ohne jegliche Einschränkung erfaßt wurden - gleichgültig wo und für welchen Auftraggeber sie ausgeführt wurden - (BAG 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 114; 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 142).
  • BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 363/94

    Bohrarbeiten als baugewerbliche Tätigkeiten

    Wenn die Tarifvertragsparteien in den Tätigkeitsbeispielen des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV einen Zusammenhang mit baulichen Leistungen verlangen, bringen sie dies durch entsprechende Formulierungen zum Ausdruck, wie z.B. in Nr. 28 bei Stahlbiege- und -flechtarbeiten, soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebes ausgeführt werden (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), in Nr. 37 bei Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen oder in Nr. 38 beim Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal, wenn die Baumaschinen mit Bedienungspersonal zur Erbringung baulicher Leistungen eingesetzt werden (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP Nr. 114 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Daraus muß geschlossen werden, daß es auf einen Zusammenhang der Bohrarbeiten mit der Erstellung von Bauten oder der Erbringung sonstiger baulicher Leistungen nicht ankommt (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP Nr. 114 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP NR. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Hessen, 13.11.1989 - 14 Sa 152/89

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes; Spezialität des

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  • LAG Hessen, 15.01.1993 - 15 Sa 1905/91

    Auslegung von Tarifvertragsvorschriften für das Baugewerbe

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  • LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89

    Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes;

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  • LAG Hessen, 03.07.2000 - 16 Sa 1753/99

    Auskunftsansprüche und Zahlungsansprüche einer Einzugsstelle für die Beiträge zu

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  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 346/89

    Anforderungen an das Vorliegen des betrieblichen Geltungsbereichs der

    Der Senat hat im Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) im einzelnen ausgeführt, daß bei Arbeiten, die unter das Tätigkeitsbeispiel "Stahlbiege- und -flechtarbeiten" des § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 28 der Verfahrenstarifverträge fallen, es nicht darauf ankomme, für welche Zwecke die Stahlbiege- und -flechtarbeiten ausgeführt werden.

    Teilprodukte als Bestandteile des Endprodukts sind nur dann Betonware, wenn sie selbst aus Beton hergestellt werden (BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 524/90

    Schneiden von Baustahl

    Mit den "Stahlbiege- und -flechtarbeiten" in Abschnitt V Nr. 28 haben die Tarifvertragsparteien des VTV auch solche Arbeiten erfaßt, die nicht mit baulichen Leistungen zusammenhängen, z. B. Stahlbiege- und -flechtarbeiten für Pflanzkübel (BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP Nr. 114 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93

    Stahlbiege- und -flechtarbeiten als bauliche Leistungen

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem früheren Tarifmerkmal, also ohne den Halbsatz "soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebes ausgeführt werden" (BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP Nr. 114 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) ist somit nicht mehr einschlägig.
  • LAG Sachsen, 01.12.2015 - 3 Sa 282/15
    Es hätte den Tarifvertragsparteien vielmehr oblegen, gewollte Einschränkungen der Nr. 34 ebenso deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. BAG, Urteile vom 03.12.1986 - 4 AZR 466/86 - Rz. 16 und vom 26.04.1989 - 4 AZR 610/88 - Rz. 20, beide zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 06.12.1993 - 16 Sa 875/93

    Vorliegen von Kabelleitungstiefbauarbeiten nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 23

  • LAG Berlin, 21.12.2001 - 6 Sa 1972/01

    Fehladressierung an einen Dritten als unschädliche Falschbezeichnung; Auslegung

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 338/93

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

  • LAG Hessen, 30.08.1991 - 15 Sa 997/90
  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 920/89

    Streit um die Feststellung von Zahlungsansprüchen zur Konkurstabelle;

  • LAG Hessen, 29.05.1990 - 5 Sa 1154/89

    Zugehörigkeit der Herstellung von Holzkonstruktionen und Holzbauten aller Art zur

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