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   BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85   

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https://dejure.org/1986,276
BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85 (https://dejure.org/1986,276)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1986 - 4 AZR 90/85 (https://dejure.org/1986,276)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 (https://dejure.org/1986,276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Baukontrolleurs - Kommunalverwaltung - Tariflücke - Allgemeiner technischer Dienst - Personenkreis - Leitungsfunktionen - Aufsichtsfunktionen - Öffentlicher Dienst - Rechtsfehlerhafte Tarifanwendung

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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
    Danach ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat als Revisionsgericht hat jedoch immer die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge der Angestellten anhand des entsprechenden, von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriffes selbst zu bestimmen (vgl. auch dazu das vorgenannte Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - mit weiteren Nachweisen).

    Sie muß also technische Fachkenntnisse fordern und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter haben (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Außerdem müßte der Kläger im Sinne eines zweiten tariflichen Erfordernisses eine "entsprechende Tätigkeit" auszuüben haben, d. h. eine Tätigkeit mit Ingenieurszuschnitt, wobei aus der auszuübenden Tätigkeit Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Erfahrungen des Angestellten möglich sind (vgl. auch dazu das schon genannte Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
    Die im öffentlichen Dienst allgemein übliche Vereinbarung der Gültigkeit des BAT und der diesen ändernden und ergänzenden Tarifverträge soll die rechtliche Gleichstellung organisierter und nicht organisierter Angestellter sichern und demgemäß die jeweilige tarifliche Lage widerspiegeln (Bestätigung von BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Demgemäß sollen Vertragsklauseln wie die vorstehende nur widerspiegeln, was ansonsten tarifrechtlich gilt (vgl. das Urteil des Senats BAG 27, 22, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
    Als sogenannter "allgemeiner Meister" oder "Funktionsmeister" brauchte er zwar keine Meisterprüfung abgelegt zu haben; in diesem Falle müßten ihm jedoch Kontroll- und Aufsichtsfunktionen eines Meisters, insbesondere Kontroll- und Aufsichtsfunktionen über sonstige Mitarbeiter übertragen worden sein (vgl. zu alledem das Urteil des Senats vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
    Nach seinem Vortrag in den Tatsacheninstanzen will der Kläger damit offenbar darlegen, daß Parallelen tatsächlicher Art zu dem vom erkennenden Senat entschiedenen Fall des Urteils vom 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 - AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT vorlägen.
  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 547/84

    Fahrgastzulage für den Koch eines Taucherbasisschiffes - Definition des

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
    Davon aber kann sie sich jederzeit einseitig wieder lossagen (vgl. die Urteile des Senats vom 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 31. März 1971 - 4 AZR 200/70 - AP Nr. 10 zu § 23 a BAT ).
  • BAG, 31.03.1971 - 4 AZR 200/70

    Rechtsanwalt - Prozeßführung - Legitimierter Vertreter - Gewerkschaft -

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
    Davon aber kann sie sich jederzeit einseitig wieder lossagen (vgl. die Urteile des Senats vom 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 31. März 1971 - 4 AZR 200/70 - AP Nr. 10 zu § 23 a BAT ).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
    Eine bewußte Tariflücke, die das Landesarbeitsgericht annimmt (und die als solche von ihm eigentlich nicht hätte geschlossen werden dürfen), liegt nämlich nur dann vor, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewußt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei freilich die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, daß die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (vgl. die Urteile des Senats BAG 46, 292, 298 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
    Diese Beurteilung des Senats entspricht der bei entsprechenden Fallgestaltungen (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
    IV b BAT begehrt, handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, wie sie im öffentlichen Dienst allgemein üblich und anerkannt ist (vgl. BAG 29, 364, 369 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
    IV b BAT begehrt, handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, wie sie im öffentlichen Dienst allgemein üblich und anerkannt ist (vgl. BAG 29, 364, 369 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85

    Geltungsbereich der Tarifverträge für Baugewerbe - Fahrbahnmarkierung als

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

    Auch ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kann sich von einer rechtsfehlerhaften Tarifanwendung, die nicht zur Entstehung vertraglicher Rechtsansprüche geführt hat, einseitig lossagen (BAG Urteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85

    Bindung eines in Rechtsform der Aktiengesellschaft tätigen kommunalen

    Hierzu hat der Senat bereits bei einer vergleichbaren Fallgestaltung im einzelnen in seinem Urteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) Stellung genommen.

    Obwohl dem Landesarbeitsgericht das Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), in dem sich der Senat zum ersten Male mit den vorliegend zur Entscheidung stehenden tariflichen Tätigkeitsmerkmalen beschäftigt hat, nicht bekannt war, ist es gleichwohl vom zutreffenden Rechtsbegriff der "vergleichbaren Tätigkeit" ausgegangen.

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auch ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kann sich von einer rechtsfehlerhaften Tarifanwendung, die nicht zur Entstehung vertraglicher Rechtsansprüche geführt hat, einseitig lossagen (Senatsurteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - aaO).
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