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   VGH Bayern, 15.06.2000 - 4 B 98.775   

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https://dejure.org/2000,27185
VGH Bayern, 15.06.2000 - 4 B 98.775 (https://dejure.org/2000,27185)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.06.2000 - 4 B 98.775 (https://dejure.org/2000,27185)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 4 B 98.775 (https://dejure.org/2000,27185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3297
  • NVwZ 2000, 1428 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer

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  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146

    Keine offensichtliche Genemigungsfähigkeit eines Vorhabens

    Insbesondere trifft die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zu, dass das Fristsetzungserfordernis des Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwVZG auf die hier gegenständlichen Unterlassungspflichten, die unzulässigen Bauarbeiten bzw. die illegal aufgenommene Nutzung nicht weiter fortzuführen, keine unmittelbare Anwendung findet (vgl. BayVGH, B. v. 15.6.2000 - 4 B 98.775 - BayVBl 2001, 3297 = juris Rn. 21; vgl. auch Troidl in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Auflage 2014, § 13 Rn. 3 a.E. m. w. N.).
  • VG Würzburg, 25.03.2014 - W 4 K 13.1121

    Baueinstellung; Nutzungsuntersagung für nichtgenehmigtes Wettbüro;

    Nicht zu beanstanden ist ebenfalls, dass der Beklagte keine gesonderte Frist nach Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG gesetzt hat, denn für die Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, gilt nach herrschender Auffassung das Fristsetzungserfordernis des Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG nicht unmittelbar (vgl. auch BayVGH v. 15.6.2000 Az. 4 B 98.775 m.w.N. - juris).

    Bei einer Unterlassungspflicht kann dem hierzu Verpflichteten bei überwiegendem öffentlichen Interesse, was bei einer Baueinstellungsverfügung regelmäßig der Fall ist, die Verpflichtung auch "ab sofort" auferlegt werden (BayVGH v. 15.6.2000, a.a.O.).

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