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   LG Bielefeld, 23.03.2011 - 4 O 431/10   

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https://dejure.org/2011,25513
LG Bielefeld, 23.03.2011 - 4 O 431/10 (https://dejure.org/2011,25513)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 23.03.2011 - 4 O 431/10 (https://dejure.org/2011,25513)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 23. März 2011 - 4 O 431/10 (https://dejure.org/2011,25513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzansprüche und Unterlassungsansprüche bestehen bei öffentlicher Ausstrahlung einer Fernsehübertragung der deutschen Fußballbundesliga ohne Genehmigung durch ein Gaststättengewerbe; Schadenersatzansprüche und Unterlassungsansprüche bei öffentlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1 ,S. 1
    Schadenersatzansprüche und Unterlassungsansprüche bestehen bei öffentlicher Ausstrahlung einer Fernsehübertragung der deutschen Fußballbundesliga ohne Genehmigung durch ein Gaststättengewerbe; Schadenersatzansprüche und Unterlassungsansprüche bei öffentlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Thema Gaststättenrecht: Abmahnung von Sky Deutschland - Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 24.11.2010 - 28 O 202/10

    Schadensersatz wegen Filesharings über einen häuslichen Internetzugang;

    Auszug aus LG Bielefeld, 23.03.2011 - 4 O 431/10
    Die Kosten der Abmahnungen sind bei einer Urheberrechtsverletzung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen, §§ 683 S. 1, 670 BGB (LG Köln, Urt. vom 24.11.2010, Az. 28 O 202/10).
  • OLG Hamm, 27.04.2010 - 4 U 221/09

    Urheberrecht und Buy-out bei Werbe-Jingles

    Auszug aus LG Bielefeld, 23.03.2011 - 4 O 431/10
    Soweit Schadensersatz nach der Lizenzanalogie verlangt wird, gilt als angemessen eine Lizenzgebühr, die verständige Vertragspartner vereinbart hätten (OLG Hamm, Urt. vom 27.04.2010, Az. 4 U 221/09).
  • LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15
    Bei den von der Verfügungsklägerin ausgestrahlten Spielberichterstattungen handelt es wegen der aufwändigen Begleitberichterstattung, der technischen Produktion sowie der Vor- und Nachbereitungsarbeiten um gemäß § 2 I Nr. 6 UrhG schutzfähige Filmwerke, hinsichtlich derer ihr ein eigenes Urheberrecht zusteht (LG Bielefeld, BeckRS 2011, 24901).
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