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   OLG Hamm, 26.10.2021 - 4 RVs 109/21   

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https://dejure.org/2021,44691
OLG Hamm, 26.10.2021 - 4 RVs 109/21 (https://dejure.org/2021,44691)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2021 - 4 RVs 109/21 (https://dejure.org/2021,44691)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - 4 RVs 109/21 (https://dejure.org/2021,44691)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17 ; JGG § 54
    Jugendstrafe; Urteilsgründe; schädliche Neigungen; Vorstrafen

  • rechtsportal.de

    JGG § 17 ; JGG § 54
    Jugendstrafe; Urteilsgründe; schädliche Neigungen; Vorstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Besonders sorgfältige Sanktionsbegründung bei Verhängung von Jugendstrafe

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    JGG: Verhängung einer (Einheits-) Jugendstrafe - Anforderungen an die Urteilsgründe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen darf nicht einfach auf Vorstrafen verwiesen werden - Eingehende Begründung erforderlich

Verfahrensgang

  • AG Lippstadt - 28 Ls 68/20
  • OLG Hamm, 26.10.2021 - 4 RVs 109/21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Jugendrecht, schädliche Neigungen,

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2021 - 4 RVs 109/21
    Zu früheren Straftaten, mit denen schädliche Neigungen begründet werden, müssen konkrete tatsächliche Feststellungen getroffen werden und der Richter muss sich damit auseinandersetzen, warum gerade die abgeurteilte Tat die Verhängung einer Jugendstrafe erfordert (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 377; OLG Köln, Beschl. v. 05.03.2010 - 1 RVs 26/10 - juris; Brunner/Dölling in: Brunner/Dölling, Jugendgerichtsgesetz, 13. Aufl. 2017, § 54 Rdn. 16).
  • OLG Köln, 05.03.2010 - 1 RVs 26/10
    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2021 - 4 RVs 109/21
    Zu früheren Straftaten, mit denen schädliche Neigungen begründet werden, müssen konkrete tatsächliche Feststellungen getroffen werden und der Richter muss sich damit auseinandersetzen, warum gerade die abgeurteilte Tat die Verhängung einer Jugendstrafe erfordert (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 377; OLG Köln, Beschl. v. 05.03.2010 - 1 RVs 26/10 - juris; Brunner/Dölling in: Brunner/Dölling, Jugendgerichtsgesetz, 13. Aufl. 2017, § 54 Rdn. 16).
  • OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22

    Anforderungen an Urteilsbegründung bei vollumfänglichem Einräumen der Tat

    Frühere Straftaten, mit denen schädliche Neigungen begründet werden, sind unter konkreter Darstellung der ihnen zugrunde liegenden Feststellungen mit Blick auf die Erforderlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe zu bewerten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 4 Rvs 109/21, BeckRS 2021, 33763 Rn. 6 m. w. N.).
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