Jugendgerichtsgesetz
2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren (§§ 33 - 81a) |
3. Abschnitt - Jugendstrafverfahren (§§ 43 - 81a) |
2. Unterabschnitt - Das Hauptverfahren (§§ 47 - 54) |
(1) 1Wird der Angeklagte schuldig gesprochen, so wird in den Urteilsgründen auch ausgeführt, welche Umstände für seine Bestrafung, für die angeordneten Maßnahmen, für die Überlassung ihrer Auswahl und Anordnung an das Familiengericht oder für das Absehen von Zuchtmitteln und Strafe bestimmend waren. 2Dabei soll namentlich die seelische, geistige und körperliche Eigenart des Angeklagten berücksichtigt werden.
(2) Die Urteilsgründe werden dem Angeklagten nicht mitgeteilt, soweit davon Nachteile für die Erziehung zu befürchten sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 54 JGG
43 Entscheidungen zu § 54 JGG in unserer Datenbank:
- KG, 29.04.2022 - 161 Ss 51/22
Voraussetzungen des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB (Verbotenes ...
- KG, 29.04.2022 - 3 Ss 15/22
Voraussetzungen für verbotenes "Einzelkraftfahrzeugrennen" i.S.d. § 315d Abs. 1 ...
- OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16
Erweiterte Begründungspflicht bei der Anwendung von Jugendstrafrecht; ...
- KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05
Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von ...
- KG, 15.02.2013 - 121 Ss 296/12
Erweiterte Begründungspflicht für Strafzumessung im Jugendstrafrecht; ...
- KG, 02.08.2012 - 161 Ss 156/12
Schädliche Neigungen; Anforderungen an jugendrichterliche Urteilsgründe
- AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter
- OLG Hamm, 09.01.2020 - 5 RVs 179/19
- BGH, 03.03.2004 - 1 StR 71/04
Kein die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch über die Anrechnung von ...
- KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13
Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels; ...
Querverweise
Auf § 54 JGG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 5. Hauptstück - Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 104 (Verfahren gegen Jugendliche)
- Heranwachsende
- Gerichtsverfassung und Verfahren
- § 109 (Verfahren)