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   LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00   

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LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00 (https://dejure.org/2000,1865)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00 (https://dejure.org/2000,1865)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 (https://dejure.org/2000,1865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzverwalter als für die Prozeßführung zuständiges Vertretungsorgan bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Zustellungsverzögerung wegen unrichtiger Bezeichnung des Vertretungsorgans einer insolventen GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst"; Teilbetriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 51
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (47)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
    Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um ein vorsätzliches oder nachlässiges, auch ein nur leicht fahrlässiges Verhalten handelt (BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, FamRZ 1988, 1154).

    Das ist nicht der Fall, wenn die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter durch nachlässiges, auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben (BGH v. 25.02.1971 - VII ZR 181/69, MDR 1971, 477 = NJW 1971, 891; BGH v. 07.04.1983 - III ZR 140/81, VersR 1983, 661; BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, a.a.O., S. 1155).

    Dem Kläger gereicht somit nur die Zeitspanne zum Nachteil, die in seiner Einflußsphäre liegt und die er bei gewissenhafter Prozeßführung hätte vermeiden können (BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, a.a.O., m.w.N.).

    Für den Zivilprozeß wird angenommen, daß eine der klagenden Partei zuzurechnende Verzögerung der Klagezustellung um bis zu vierzehn Tage regelmäßig als geringfügig und damit im Rahmen des § 270 Abs. 3 ZPO unschädlich anzusehen sei (BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, a.a.O., m.w.N.; BGH v. 01.12.1993 - XII ZR 177/92, MDR 1994, 508 = NJW 1994, 1073, 1074 = VersR 1994, 455, 456).

    In diesem Fall liegt eine bei gewissenhafter Prozeßführung vermeidbare Verzögerung vor, die es verbietet, § 270 Abs. 3 ZPO zu Lasten der berechtigten Interessen der Gegenpartei und der Notwendigkeit einer möglichst baldigen Klärung der Rechtslage anzuwenden (vgl. BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, a.a.O.).

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
    Auch die Klägerin war Dritten gegenüber nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet (BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 1 der Gründe).

    Die Insolvenz eines der beteiligten Unternehmen ändert an diesen Grundsätzen nichts (BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 1 der Gründe).

    Das schließt einen Betriebsübergang aus (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 a der Gründe).

    Bei einer unveränderten Fortführung des Gesamtbetriebs liegt einer dieser Fälle zwingend vor; denn dann wird auch der Teilbetrieb unverändert fortgeführt, so daß ein Teilbetriebsübergang anzunehmen ist (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 588/98

    Arbeitsverhältnis: gemeinsamer von mehreren juristischen Personen geführter

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
    Diese sind im Regelfall hieran mit jeweils ausschließlich eigenen Arbeitnehmern beteiligt (vgl. BAG v. 05.03.1987 - 2 AZR 623/85, KTS 1988, 141, 145 = NZA 1988, 32, 33 = ZIP 1987, 1588, 1591; BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 1 a der Gründe).

    Das schließt einen Betriebsübergang aus (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 a der Gründe).

    Bei einer unveränderten Fortführung des Gesamtbetriebs liegt einer dieser Fälle zwingend vor; denn dann wird auch der Teilbetrieb unverändert fortgeführt, so daß ein Teilbetriebsübergang anzunehmen ist (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99

    Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs;

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
    Man wird von einem Arbeitnehmer erwarten können, daß er - entsprechend der Rechtsprechung zum Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang (zuletzt BAG v. 19.03.1998 - 8 AZR 139/97, NZA 1998, 750, 751 = ZIP 1998, 1080, 1082) - innerhalb von drei Wochen nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen den Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruch gegenüber dem Erwerber, bei Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes also gegenüber dem fortführenden Unternehmen, geltend macht (ArbG Frankfurt/Main v. 20.07.1999 - 5 Ca 7905/97, NZA-RR 1999, 580 = ZInsO 2000, 56; LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, BB 2000, 1630 = BuW 2000, 891 = DB 2000, 1923 = DZWIR 2000, 457 (Oetker)).

    Tut er dies nicht, sondern beschränkt er sich darauf, dem Betriebserwerber gegenüber das Fortsetzungsverlangen entweder schriftlich zu unterbreiten oder direkt in Form einer Klageerhebung kundzumachen, dann geht er das selbst zu tragende Risiko ein, daß das Schriftstück oder die Klage dem Erwerber nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen auf dem Postwege zugeleitet oder zugestellt wird (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, a.a.O., zust. Oetker, DZWIR 2000, 461, 463).

  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 140/81

    Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Grundstücks - Ablauf der

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
    Das ist nicht der Fall, wenn die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter durch nachlässiges, auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben (BGH v. 25.02.1971 - VII ZR 181/69, MDR 1971, 477 = NJW 1971, 891; BGH v. 07.04.1983 - III ZR 140/81, VersR 1983, 661; BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, a.a.O., S. 1155).

    Hingegen wird bereits eine Zeitspanne von 18 oder 19 Tagen, um die sich eine Klagezustellung durch auch nur leichte Nachlässigkeit des Klägers oder seines Prozeßbevollmächtigten verzögert, nicht mehr als geringfügig und damit unschädlich behandelt (BGH v. 13.07.1972 - III ZR 36/70, VersR 1972, 1081, 1083; BGH v. 07.04.1983 - III ZR 140/81, VersR 1983, 661, 663).

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
    War die Klage in diesen Fällen oder wie vorliegend nicht gegen den Verwalter, sondern gegen die Schuldnerin gerichtet und hatte diese als die beklagte Partei bezeichnet, so soll bei Zustellung an den Verwalter weder die Schuldnerin noch der Verwalter Prozeßpartei werden: die Schuldnerin nicht, weil es insoweit an einer Zustellung fehle, der Verwalter nicht, weil dieser ausweislich der Klageschrift nicht Partei sein solle (BGH v. 05.10.1994 - XII ZR 53/93, KTS 1995, 92 = NJW 1994, 3232 = ZIP 1994, 1700 ).

    Da die Beklagtenrolle eindeutig der Schuldnerin zugedacht sei, sollen Zustellungsmängel durch rügeloses Verhandeln des Verwalters nicht nach § 295 ZPO rückwirkend geheilt werden können (BGH v. 05.10.1994 - XII ZR 53/93, a.a.O.).

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
    Aber selbst wenn man darin einen Betriebsübergang sehen wollte, weil die Beklagte zu 2) als beherrschendes Unternehmen die beklagte zu 1) in die Insolvenz "geschickt" haben sollte, um sich der vier Arbeitnehmer zu entledigen, muß das Weiterbeschäftigungsbegehren des Klägers ohne Erfolg bleiben, weil dieser den Fortsetzungsanspruch nicht "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ) nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend gemacht hat (siehe dazu BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 295/95, NZA 1998, 251, 252 = ZIP 1998, 167, 168; BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, MDR 1999, 551, 552 = NZA 1999, 311, 313 = ZIP 1999, 670, 672).

    Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein (Oetker, ZIP 2000, 643, 651), denn insofern besteht ein "Gleichklang" (BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, a.a.O.).

  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z RR 148/94
    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
    Danach soll die Partei vor Nachteilen durch Zustellungsverzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebes bewahrt werden, da derartige Verzögerungen außerhalb ihres Einflußbereichs liegen (BayObLG v. 13.02.1995 - 1Z RR 148/94, BayObLGZ 1995, 61 = BayObLGR 1995, 39).

    Demgemäß verbietet es sowohl die Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Gegners als auch die Notwendigkeit einer möglichst baldigen Klärung der Rechtslage, § 270 Abs. 3 ZPO zugunsten einer Partei anzuwenden, wenn dies den Gegner unbillig belasten würde (BayObLG v. 13.02.1995 - 1Z RR 148/94, a.a.O.).

  • LAG Köln, 10.10.1988 - 5 Ta 202/88
    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
    Erhebt der Arbeitnehmer nach erfolgter arbeitgeberseitiger Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage und bezeichnet er in der Klageschrift den Arbeitgeber lediglich unrichtig, so bedarf es nicht eines Antrages auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG , wenn der Arbeitgeber nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist auf die unrichtige Bezeichnung hinweist (LAG Köln v. 10.10.1988 - 5 Ta 202/88, NZA 1989, 281 ).

    Die Falschbezeichnung der beklagten Partei ist vielmehr einer Rubrumsberichtigung zugänglich, wenn für die Beteiligten bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung von Anfang an klar war, wer verklagt werden sollte (LAG Köln v. 10.10.1988, a.a.O.).

  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
    Die Auslegung dieser in der Klageschrift enthaltenen prozessualen Willenserklärung ist jederzeit und uneingeschränkt in allen Instanzen möglich (BAG v. 13.07.1989 - 2 AZR 571/88, RzK I 8h Nr. 6).

    Bleibt die Partei nicht dieselbe, so liegt keine Parteiberichtigung vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozeß eingeführt (BAG v. 13.07.1989, a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 18.02.1977 - 1 U 131/76
  • BGH, 10.03.1960 - II ZR 56/59

    Anfechtungsklage gegen Genossenschaft

  • RG, 04.11.1902 - VII 259/02

    Eideszuschiebung an den Konkursverwalter.

  • BGH, 25.02.1971 - VII ZR 181/69

    Zustellungszeitpunkt - Fristverlängerung

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.07.1999 - 5 Ca 7905/97

    Zeitliche Grenzen für die Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruches

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 177/92

    Begriff der alsbaldigen Zustellung; Geringfügige Verzögerung

  • EuGH, 10.12.1998 - C-127/96

    Hernández Vidal

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90

    Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 45/94

    Hemmung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit bei verzögerter

  • LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 36/70

    Fristenwesen - Klagefrist - Fristenlauf - Beginn des Fristenlaufs -

  • LAG Düsseldorf, 13.08.1996 - 7 Ta 172/96

    Zwangsvollstreckung: Erteilung der Vollstreckungsklausel gegen den

  • LAG Hamm, 10.05.1990 - 17 Sa 28/90

    Haftungsfreistellung gemäß §§ 636 , 637 RVO bei Schädigung einer betriebsfremden

  • KG, 16.11.1989 - 1 W 4929/89
  • BAG, 20.09.1955 - 2 AZR 317/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschlussfrist des § 3 KSchG

  • LAG Hessen, 15.12.1995 - 9 Ta 486/95

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung

  • LAG Hessen, 12.12.1989 - 5 Sa 185/89

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Anforderungen an das

  • EuGH, 10.12.1998 - C-229/96

    Francisco Hernández Vidal - Sozialpolitik

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79

    Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97

    Zulässigkeit der Prozeßvertretung des Konkursverwalters durch Verbandsvertreter

  • BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98

    Aufnahme eines Rechtsstreits in der Insolvenz einer zur Herausgabe und Räumung

  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 246/86

    Betriebsübergang nach Konkurs - Haftung des Erwerbers fürMasseschulden -

  • BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 478/87

    Passivlegitimation des Konkursverwalters als Partei kraft Amtes - Richtiger

  • RG, 30.03.1892 - V 255/91

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gemeinschuldners als Zeugen in Prozessen zur

  • LAG Düsseldorf, 20.11.1995 - 1 Ta 291/95

    Kündigungsschutzklage: Passivrubrum nach Konkurseröffnung - Anwaltsverschulden

  • LAG Köln, 19.05.1995 - 4 Ta 86/95

    Berichtigung des Rubrums; nachträgliche Zulassung der Klage: Verschulden i.S. von

  • RG, 21.02.1928 - VII 369/27

    Anfechtung. ; Klagänderung. ; Konkursverwalter.

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - wird zurückgewiesen.
  • KG, 04.06.2012 - 20 Sch 10/11

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch:

    Diese Rechtsstellung des Insolvenzverwalters ist auch dem deutschen Recht als sog. Vertretertheorie nicht unbekannt (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00-, zitiert nach juris; Karsten Schmidt, NJW 1995, 911 ff.).
  • LAG Berlin, 11.10.2002 - 6 Sa 961/02

    Betriebsteilübergang; prozessuale Verwirkung

    Soweit mit Rücksicht auf europarechtliche Vorgaben ein Fortsetzungsverlangen nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung und anschließend doch noch vollzogenem Betriebsübergang aus Gründen der Rechtssicherheit unverzüglich, in Anlehnung an § 4 Satz 1 KSchG spätestens innerhalb von drei Wochen, gestellt werden muss (dazu BAG, Urteil vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - NZA 1999, 311 zu C III 1 der Gründe), lässt sich dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragen (ebenso LAG Hamm, Urteil vom 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00 - zu 2.2.2; a.A. LAG Berlin, Urteil vom 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99 - zu II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 19.07.2001 - 4 Sa 1413/99

    Status eines zum Geschäftsführer angestellten Dienstnehmers vor seiner Bestellung

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  • LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Denn der Insolvenzverwalter in dieser Funktion war, wie dies die Parteien übereinstimmend auch so sehen, ab Insolvenzeröffnung am 27. Dezember 2000 um 8 Uhr alleiniger richtiger Adressat der Kündigungsschutzklage (dazu im Sinne der nach wie vor zutreffenden herrschenden Meinung [vgl. zum Streitstand Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 51 Rz. 25 ff. mit weit. Nachw.; FK-InsO/App, § 80 Rz. 21 ff. mit weit. Nachw.] etwa LAG Düsseldorf Beschluss vom 20. November 1995 - 1 Ta 291/95 - ZIP 1996, 191 mit div. Nachw.; APS/Ascheid, § 4 KSchG Rz. 53; abweichend LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1.1 bis 1.1.4 der Gründe).

    Dabei unterliegt die Frage der Auslegung auch der ursprünglichen Klage der Beurteilung des Beschwerdegerichts (vgl. dazu auch den Beschluss der Kammer 4 des Hess. LAG vom 17. April 2002 - 4 Ta 80/82 - in dieser Sache zur Frage einer Berichtigung des Passivrubrums = Blatt 180/181 d.A.; insoweit entsprechend etwa auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1 der Gründe; LAG Hamm Beschluss vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 84; a.A. LAG Hamm Beschluss vom 28. Juni 2000 - 12 Ta 77/00 - BuW 2001, 440: In einer ähnlichen Situation wie hier im Beschwerdeverfahren nicht über die Frage der Rubrumsberichtigung zu befinden).

  • KG, 26.03.2012 - 20 Sch 10/11

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch:

    Diese Rechtsstellung des Insolvenzverwalters ist auch dem deutschen Recht als sog. Vertretertheorie nicht unbekannt (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00-, zitiert nach juris; Karsten Schmidt, NJW 1995, 911 ff.).
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem

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  • ArbG Berlin, 06.08.2003 - 7 Ca 5097/03

    Wirksamkeit einer durch einen Insolvenzverwalter ausgesprochenen

    Wird über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und kündigt der Insolvenzverwalter einem Arbeitnehmer, kann eine Kündigungsschutzklage gegen die Schuldnerin erhoben werden -- der Verwalter ist lediglich gesetzlicher Fremdliquidator (so mit LAG Hamm v. 23.11.2000 -- 4 Sa 1179/00 (Juris); a.A. zuletzt BAG v. 17.1.2002 -- 2 AZR 57/01, ZIP 2002, 1412 = EzA KSchG n.F. § 4 Nr. 62).

    Zutreffend ist die (neue) Vertretertheorie (vgl. ausführlich K. Schmidt , Insolvenzgesetze, 17. Aufl., 1997, § 6 KO, Anm. 2; K. Schmidt , NJW 1995, 911; sowie Thomas/Putzo , ZPO, 25. Aufl., 2003, § 51 Rz. 29; Ennecerus/Nipperdey , AT 1/II, 14. Aufl., S. 773 f.; LAG Hamm v. 23.11.2000 -- 4 Sa 1179/00 (Berscheid) = ZInsO 2001, 210 -- hier zitiert nach Juris).

  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01

    Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen

    Unabhängig davon, ob man die Rechtsstellung des (vorläufigen oder endgültigen) Insolvenzverwalters nach der Amtstheorie oder Vertretertheorie oder Repräsentationstheorie oder Organtheorie bestimmen und wie man dementsprechend das Rubrum im Insolvenzeröffnungsverfahren bzw. nach Verfahrenseröffnung fassen will (siehe dazu LAG HAMM v. 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00, DZWIR 2001, 284 (Weisemann) = ZInsO 2001, 234 ), ist völlig unstreitig, daß nicht beide -Schuldner und Verwalter - gleichzeitig, sei es als Gesamtschuldner, sei es alternativ, verklagt werden können.
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