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   BGH, 20.05.1966 - 4 StR 103/66   

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BGH, 20.05.1966 - 4 StR 103/66 (https://dejure.org/1966,1997)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1966 - 4 StR 103/66 (https://dejure.org/1966,1997)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1966 - 4 StR 103/66 (https://dejure.org/1966,1997)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahruntüchtigkeit - Blutalkoholgehalt - Müdigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315c Abs. 1a, Abs. 2

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 18.11.1969 - 4 StR 66/69

    Zur Wahrnehmbarkeit der Ermüdungszeichen durch einen Kraftfahrer - Sekundenschlaf

    (so VRS 14, 282, 284; 14, 441, 442; 21, 54, 56; 31, 107).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Ebensowenig kommt - und zwar aus forensischen Gründen - beispielsweise bei Ermüdung, bei besonderen Erregungszuständen oder bei physischer oder psychischer Erkrankung eine Herabsetzung des sog. Grenzwertes in Betracht (BGH VRS 31, 107, 108; OLG Hamburg DAR 1968, 334, 335; BayObLG NJW 1968, 1200; OLG Düsseldorf VM 1976, 13; Dreher/Tröndle Rdn. 6 zu § 316 StGB; Ruth Rdn. 11 zu § 316 StGB; Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 2. Aufl., Rdn. 158; Cramer in Schönke/Schröder, 20. Aufl., Rdn. 8 zu § 315 c StGB).

    Auch bei einer Blutalkoholkonzentration, die nahe an den Grenzwert von 1, 3 Promille heranreicht und beim gleichzeitigen Vorliegen besonders ungünstiger objektiver und subjektiver Umstände der genannten Art, muß ein erkennbares äußeres Verhalten des Angeklagten festgestellt werden, das auf seine Fahruntüchtigkeit hindeutet (vgl. BGH VRS 31, 107, 108; BayObLG NJW 1968, 1200; OLG Düsseldorf VM 1976, 13 f).

  • OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86

    Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit

    Auch hier sind alle wesentlichen Anknüpfungstatsachen des Gutachtens und die daraus gezogenen Schlüsse soweit mitzuteilen, als sie zum Verständnis des Gutachtens und Urteils erforderlich sind (vgl. BGH VRS 31, 107; OLG Köln BA 1970, 76 und 159; 1971, 240; VRS 64, 294; 65, 367; NJW 1982, 2613; OLG Düsseldorf VRS 64, 208; OLG Hamburg MDR 1979, 693; OLG Hamm DAR 1971, 274; OLG Koblenz, VRS 51, 115; 56, 360; DAR 1974, 134; OLG Bremen VRS 48, 272; Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 3. Aufl., Rdn. 120).
  • OLG Hamburg, 01.10.2001 - 1 Ss 107/01

    Gefährliche Körperverletzung; Gesundheitsgefährdung; Gesundheitsschädlicher

    Sollte die Schlussfolgerung des Sachverständigen auf einer entnommenen Blutprobe aufbauen, so ist die Blutalkoholkonzentration zum Entnahmezeitpunkt in die Urteilsfeststellungen aufzunehmen und insbesondere darzulegen, mit welchen Abbauwerten die Rückrechnung zur Ermittlung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit erfolgte ( BGH, VRS 31, 107 ff; OLG Düsseldorf VRS 64, 208 f).
  • KG, 10.03.2014 - 121 Ss 23/14

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Enthält das Urteil, wie hier, keine dezidierten eigenen Erwägungen zu der gutachterlich zu klärenden Frage, muss es regelmäßig die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, an die die Schlussfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, und die Art dieser Folgerungen wenigstens insoweit mitteilen, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit im Revisionsrechtszug erforderlich ist (vgl. BGHSt 8, 113 [118]; VRS 31, 107 f.; NStZ 2013, 177 [178]; 2000, 106 [107]; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Auflage, § 267 Rn. 66).
  • KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier

    Schließt sich der Tatrichter ohne eigene Erwägungen dem Gutachten eines Sachverständigen an, muss er regelmäßig die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, an die die Schlussfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, und die Art dieser Folgerungen wenigstens insoweit im Urteil mitteilen, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit im Revisionsrechtszug erforderlich ist (vgl. BGH aaO.; BGHSt 8, 113 [118]; BGH VRS 31, 107 f.; NStZ 2013, 177 [178]; 2000, 106 [107]; Senat, Beschluss vom 14. Januar 2014 und Urteil vom 8. Juni 2009, jeweils aaO.; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Auflage, § 267 Rn. 66).
  • BGH, 18.04.1991 - 1 StR 100/91

    Einfluß einer zu hoch angesetzten Blutalkoholkonzentration auf die Entscheidung

    Allerdings ist das angefochtene Urteil, wie die Revision zu Recht rügt, insofern lückenhaft, als die Strafkammer die Anknüpfungstatsachen für die für den Zeitpunkt des Überfalls errechnete Blutalkoholkonzentration des Angeklagten von maximal 2, 8 Promille nicht mitteilt (vgl. dazu BGH VRS 31, 107 sowie BGHSt 12, 311, 314/315; 34, 29, 31; BGH NJW 1989, 176, 178).
  • KG, 14.01.2014 - 121 Ss 192/13

    Rechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Hinweise zur

    Schließt sich der Tatrichter ohne eigene Erwägungen dem Gutachten eines Sachverständigen an, muss er regelmäßig die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, an die die Schlussfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, und die Art dieser Folgerungen wenigstens insoweit im Urteil mitteilen, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit im Revisionsrechtszug erforderlich ist (vgl. BGH aaO.; BGHSt 8, 113 [118]; BGH VRS 31, 107 f.; NStZ 2013, 177 [178]; 2000, 106 [107]; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Auflage, § 267 Rn. 66).
  • BGH, 05.03.1976 - 2 StR 68/76

    Ausreichende Darlegung der Gründe für eine Bejahung der Schuldfähigkeit durch

    Darin liegt ein sachlichrechtlicher Fehler (vgl. BGH VRS 31, 107 und Beschluß vom 27. August 1975 - 3 StR 250/75 -).
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung - Verstoß gegen die freie Beweiswürdigung -

    Das Revisionsgericht muß prüfen können, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315; BGH VRS 31, 107; KK-Hürxthal § 261 Rdn. 32; KMR-Paulus Rdn. 19 vor § 72).
  • BGH, 03.05.1983 - 4 StR 148/83

    Beurteilung der gedanklichen Schlüssigkeit eines Sachverständigengutachtens in

  • BGH, 12.06.1980 - 4 StR 279/80

    Urteilsaufhebung infolge unzureichender Würdigung des Tatgeschehens bei

  • BGH, 30.08.1977 - 1 StR 425/77

    Schuldunfähigkeit aufgrund einer endogenen Psychose - Aufklärungsrüge wegen nicht

  • BGH, 27.08.1975 - 3 StR 250/75

    Ungenaue Angaben über den Alkoholwert im Blut - Ungenaue Wertangabe bei den

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