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   BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92   

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BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92 (https://dejure.org/1992,3148)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1992 - 4 StR 27/92 (https://dejure.org/1992,3148)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - 4 StR 27/92 (https://dejure.org/1992,3148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92
    Sie darf deshalb nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades - nicht nur die einfache Möglichkeit - neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8 m. weit.Nachw.).
  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92
    Im übrigen ist im Rahmen der Prüfung, ob die Unterbringung erforderlich ist, auch zu berücksichtigen, daß der Angeklagte nicht schuldunfähig, sondern - wenn auch nur beschränkt - schuldfähig ist, so daß gegen ihn als Mittel der Einwirkung - wie hier eingesetzt - auch die Strafe zur Verfügung steht (vgl. BGH NJW 1976, 1949).
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Dagegen wird die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens nur in Ausnahmefällen zu bejahen sein, wenn die zu erwartenden Delikte nicht zumindest den Bereich der mittleren Kriminalität erreichen (BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08, R & P 2008, 226, 227; Beschluss vom 18. Februar 1992 - 4 StR 27/92, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304; SSW-StGB/Schöch, § 63 Rn. 25 mwN.).

    Dies gilt umso mehr, wenn - wie vorliegend der Angeklagte - der Täter nur vermindert schuldfähig ist, sodass gegen ihn eine Strafe verhängt werden kann und sein rechtswidriges Verhalten deshalb nicht sanktionslos bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 1992 - 4 StR 27/92, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; Urteil vom 23. Juni 1976 - 3 StR 99/76, NJW 1976, 1949).

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Sind die zu erwartenden Delikte nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen, ist die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens nur in Ausnahmefällen begründbar (BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08; Beschluss vom 18. Februar 1992 - 4 StR 27/92, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Sind die zu erwartenden Delikte nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen, ist die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens dagegen nur in Ausnahmefällen begründbar (BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08; Beschluss vom 18. Februar 1992 - 4 StR 27/92, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Allein durch den nicht näher begründeten Hinweis darauf, daß beim Beschuldigten mit erneutem impulshaftem Verhalten zu rechnen sei, ist eine Wiederholungsgefahr i. S. v. § 63 StGB - für die eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die bloße Möglichkeit erneuter Rechtsbrüche bestehen muß (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 19) - nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Sind die zu erwartenden Delikte nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen, ist die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens nur in Ausnahmefällen begründbar (BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08; Beschluss vom 18. Februar 1992- 4 StR 27/92, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 514/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung einer

    Die für eine Maßregel nach § 63 StGB weiter erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades hinsichtlich neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; BGH NStZ-RR 2003, 232) wird aber mit der knappen Gesamtwürdigung des Landgerichts nicht belegt.

    Der neue Tatrichter wird im Rahmen der Prüfung, ob die Unterbringung erforderlich ist, auch berücksichtigen können, dass der Angeklagte sogar überwiegend uneingeschränkt schuldfähig gewesen ist, so dass gegen ihn als Mittel der Einwirkung vornehmlich die Strafe zur Verfügung gestanden hat (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16 m.w.N.).

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 223/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (mangelhaft begründete

    Deshalb darf diese Maßregel nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades - nicht nur die einfache Möglichkeit - neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, besteht (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8 und 16; BGH NStZ 1995, 228 m.w.N.).
  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Sind die zu erwartenden Delikte nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen, ist diese Voraussetzung nur in Ausnahmefällen begründbar (BGH, Beschluss v. 18.3.2008 - 4 StR 6/08; Beschluss v. 18.2.1992 - 4 StR 27/92; Beschluss v. 28.6.2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304).
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13

    Form des Revisionsantrages (entbehrliche ausdrückliche Bezeichnung); Anordnung

    Sind die zu erwartenden Delikte nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen, ist diese Voraussetzung nur in Ausnahmefällen begründbar (Senatsbeschlüsse vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08; vom 18. Februar 1992 - 4 StR 27/92, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; und vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304).
  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Aussetzung zur Bewährung;

    Hierdurch wird die erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades hinsichtlich neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens (BGH NStZ-RR 2006, 136; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16) trotz einzelner missverständlicher Formulierungen noch ausreichend belegt.
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 89/06

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo; abstrakt-theoretische

  • BGH, 30.09.2008 - 3 StR 384/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 04.02.2004 - 5 StR 472/03

    Erörterungsmangel: Rücktritt vom Versuch; Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 408/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Strafaussetzung zur

  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

  • BGH, 13.01.2000 - 4 StR 609/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose

  • BGH, 07.12.1999 - 5 StR 533/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 13.04.1999 - 1 StR 51/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Vorwegvollzug; Unterbringung in einem

  • BGH, 15.09.1992 - 1 StR 603/92

    Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus bei Bestehen der

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97

    Eindeutige Bewertung des Zustandes des Beschuldigten im Rahmen der

  • BGH, 23.06.1993 - 3 StR 260/93

    Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

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