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   BGH, 11.08.2011 - 4 StR 279/11   

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https://dejure.org/2011,7481
BGH, 11.08.2011 - 4 StR 279/11 (https://dejure.org/2011,7481)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2011 - 4 StR 279/11 (https://dejure.org/2011,7481)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11 (https://dejure.org/2011,7481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt des Aufklärungserfolgs durch Aufzeigen von Ermittlungsansätzen durch einen Täter bei Nennung des Vornamens seines Abnehmers von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31
    Eintritt des Aufklärungserfolgs durch Aufzeigen von Ermittlungsansätzen durch einen Täter bei Nennung des Vornamens seines Abnehmers von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Aufklärungshilfe und zur Verfassungswidrigkeit der Sicherungsverwahrung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99

    Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 4 StR 279/11
    Dafür müsste der Abnehmer zumindest so genau ermittelt worden sein, dass er zur Festnahme hätte ausgeschrieben werden können (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2000 - 2 StR 532/99, StV 2000, 318; Franke/ Wienroeder, BtMG, 3. Aufl., § 31 Rn. 15 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur

    Danach reichen etwa Betäubungsmitteldelikte regelmäßig nicht als Maßregelanlass aus (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11); andererseits genügen schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11) oder Vergewaltigung (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
  • BGH, 20.05.2021 - 6 StR 406/20

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe (Aufklärungshilfe; Anforderungen an

    Erforderlich ist aber, dass der Täter - noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens - die von ihm belastete Person so genau bezeichnet hat, dass diese identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2000 - 2 StR 532/99, StV 2000, 318; vom 27. Juni 1989 - 1 StR 189/89, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 14; Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11 Rn. 2; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 31 BtMG Rn. 137).
  • BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall:

    Das reicht aber, soweit jedenfalls keine besonderen Umstände hinzutreten, die den Betäubungsmittelhandel im Einzelfall konkret gefährlich erscheinen lassen, nicht aus, diese Delikte schweren Gewalttaten gleichzustellen, bei denen die nach der Verfassung besonders geschützten Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Tatopfer (Art. 2 Abs. 2 GG) gefährdet sind (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11).
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