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   BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98   

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https://dejure.org/1998,8018
BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98 (https://dejure.org/1998,8018)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1998 - 4 StR 385/98 (https://dejure.org/1998,8018)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98 (https://dejure.org/1998,8018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Nichtbestehenbleibens eines Gesamtstrafenausspruchs - Vorliegen durchgreifender rechtlicher Bedenken bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beleg einer Gefährlichkeitsprognose durch abgeurteilte Diebstahlstaten - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

    Auszug aus BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98
    Wie der Senat in der Entscheidung BGH NStZ 1998, 405 ausgeführt hat, die den Fall eines nach Landesgesetz untergebrachten Täters betraf, verlangen solche Taten regelmäßig schon nach ihrem äußeren Eindruck weit weniger nach einer Reaktion durch Anordnung einer strafrechtlichen Maßregel.
  • BGH, 07.01.1997 - 5 StR 508/96

    Krankhafte seelische Störung als chronische Psychose aus dem schizophrenen

    Auszug aus BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98
    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß die abgeurteilten Diebstahlstaten die Gefährlichkeitsprognose nicht ohne weiteres belegen (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 20, 22).
  • BGH, 10.12.1993 - 1 StR 762/93

    Unterbringung: Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98
    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß die abgeurteilten Diebstahlstaten die Gefährlichkeitsprognose nicht ohne weiteres belegen (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 20, 22).
  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 529/89

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregelsvollzugs bei anderweitiger

    Auszug aus BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98
    Zwar hat das Landgericht in diesem Zusammenhang zu Recht nicht unbeachtet gelassen, daß sich der unter Betreuung stehende Angeklagte bislang in der erwähnten sozialtherapeutischen Einrichtung befand (vgl. BGHR StGB § 67 b Abs. 1 besondere Umstände 3).
  • BGH, 13.08.1991 - 4 StR 315/91

    Voraussetzung für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98
    Soweit das Landgericht schließlich meint, auch das "sexual deviante Verhalten des Angeklagten" könne nicht außer Betracht bleiben, hatte es zu bedenken, daß exhibitionistische Handlungen wie diejenige, die der Verurteilung des Angeklagten durch das Amtsgericht Euskirchen vom 10. Mai 1995 zugrunde lag, nur in besonders schwerwiegenden Fällen für die Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB herangezogen werden können (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 1).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Davon abgesehen können krankheitstypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und unter Umständen gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschänkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (BGH NStZ 1998, 405; BGH, Beschluß vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

    Haben Auffälligkeiten oder während der Haft begangene Straftaten ihre Ursache überwiegend in den besonderen Bedingungen des Vollzugs, wird ihnen in der Regel die erforderliche erhebliche Indizwirkung für die Gefährlichkeit des Verurteilten nicht zukommen (vgl. BGH, aaO; zum vergleichbaren Fall der Bewertung von Straftaten während der Unterbringung nach § 63 StGB: vgl. BGH NStZ 1998, 405; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; Senatsbeschluss vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen

    Ohnehin können Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschränkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (st. Rspr.; BGH NStZ 1998, 405; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; BGH, Beschl. vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit

    (1) Diese sind bei wertender Betrachtung nicht mit Handlungen gleichzusetzen, die der Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Beschluss vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98, juris, Rdnr. 6; Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, BeckRS 2012, 11070).
  • OLG Hamm, 09.04.2018 - 3 Ws 136/18

    Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Widerruf der Maßregelaussetzung zur

    Derartige Taten sind bei wertender Betrachtung nämlich nicht mit Handlungen gleichzusetzen, die der Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Beschluss vom 25.08.1998 - 4 StR 385/98, Rdnr. 6; Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12, beide juris).
  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 270/17

    Unterbringungsfortdauer; Psychiatrisches; Krankenhaus; Körperverletzungsdelikte;

    Solche Taten sind zwar bei wertender Betrachtung nicht mit Handlungen gleichzusetzen, die der Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Beschluss vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98, juris, Rdnr. 6; Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, BeckRS 2012, 11070).
  • KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18

    Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    Juli 2008 - 2 StR 161/08 -, juris Rdnr. 8, 25. August 1998 - 4 StR 385/98 -, juris Rdnr. 6, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97 -, juris Rdnr. 9 [jeweils zur Anordnung nach § 63 StGB]).
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