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   BGH, 03.07.2018 - 4 StR 621/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24018
BGH, 03.07.2018 - 4 StR 621/17 (https://dejure.org/2018,24018)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2018 - 4 StR 621/17 (https://dejure.org/2018,24018)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 4 StR 621/17 (https://dejure.org/2018,24018)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO
    Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens aufgrund eigener Sachkunde des Gerichts (hier: DNA-Spuren des Tatopfers am Hammer)

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 1
    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens aufgrund eigener Sachkunde des Gerichts (hier: DNA-Spuren des Tatopfers am Hammer)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Ablehnung eines Sachverständigengutachtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachverständigenbeweis - und die neu gewonnene Sachkunde des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 811
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.2014 - 2 StR 274/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen eigener Sachkunde des Gerichts (Ablehnung

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - 4 StR 621/17
    Denn wenn das Tatgericht die Anhörung eines Sachverständigen für erforderlich hält, um sich sachkundig zu machen, muss der Sachverständige in der Hauptverhandlung im Strengbeweisverfahren gehört werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 702/94, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Strengbeweis 1; Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 274/13, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Satz 1, Sachkunde 14; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389 f.; SK-StPO/Frister, 5. Aufl., § 244 Rn. 209; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 244 Rn. 73).
  • BGH, 23.05.2013 - 2 StR 555/12

    Betrug; Tatmehrheit bei mittelbarer Täterschaft kraft Organisationsherrschaft;

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - 4 StR 621/17
    Denn wenn das Tatgericht die Anhörung eines Sachverständigen für erforderlich hält, um sich sachkundig zu machen, muss der Sachverständige in der Hauptverhandlung im Strengbeweisverfahren gehört werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 702/94, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Strengbeweis 1; Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 274/13, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Satz 1, Sachkunde 14; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389 f.; SK-StPO/Frister, 5. Aufl., § 244 Rn. 209; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 244 Rn. 73).
  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 702/94

    Beweiswürdigung - Beweisantrag - Freibeweisverfahren - Sachverständigengutajchten

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - 4 StR 621/17
    Denn wenn das Tatgericht die Anhörung eines Sachverständigen für erforderlich hält, um sich sachkundig zu machen, muss der Sachverständige in der Hauptverhandlung im Strengbeweisverfahren gehört werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 702/94, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Strengbeweis 1; Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 274/13, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Satz 1, Sachkunde 14; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389 f.; SK-StPO/Frister, 5. Aufl., § 244 Rn. 209; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 244 Rn. 73).
  • BGH, 16.12.2021 - 3 StR 302/21

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Tatrichterliche Sachkunde bezüglich der

    Wenn das Tatgericht die Anhörung eines Sachverständigen für erforderlich hält, um sich sachkundig zu machen, muss der Sachverständige in der Hauptverhandlung im Strengbeweisverfahren gehört werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17, StV 2019, 811 Rn. 6; vom 26. März 2014 - 2 StR 274/13, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 14; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389 f.; Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 702/94, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Strengbeweis 1; KK-StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 46, 198; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 244 Rn. 72).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 512/18

    Mittäterschaft (erforderliche Urteilsfeststellungen; sukzessive Mittäterschaft)

    Hieran fehlt es nach den Urteilsgründen schon mangels zusätzlicher Körperverletzungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17, juris).
  • OLG Hamm, 10.01.2019 - 1 Ws 8/19

    Untersuchungshaft: Umdeutung einer Haftbeschwerde in einen Haftprüfungsantrag;

    Mit zwei Beschlüssen vom 03.07.2018 - 4 StR 621/17 - hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der übrigen Angeklagten verworfen und auf die Revision des Angeklagten F das angefochtene Urteil, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen, da das Landgericht einen Antrag zur Einholung eines Sachverständigengutachtens unter Hinweis auf die eigene Sachkunde (§ 244 Abs. 4 S. 1 StPO) zurückgewiesen hat, die es sich zuvor insbesondere durch die gezielte freibeweisliche Befragung eines Sachverständigen verschafft hatte.
  • BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20

    Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung mittels einer lebensgefährdenden

    Zwar ist nach den hierzu getroffenen Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass der zu schweren Hirnverletzungen des Nebenklägers führende Schlag vor dem Hinzutreten des Angeklagten durch einen weiteren Täter in einem anderen Raum erfolgt ist, so dass dem Angeklagten diese bereits abgeschlossene Tatmodalität nicht nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96; vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97; vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17; vom 10. April 2019 - 4 StR 102/19).
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