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   BGH, 29.11.1994 - 4 StR 651/94   

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https://dejure.org/1994,4660
BGH, 29.11.1994 - 4 StR 651/94 (https://dejure.org/1994,4660)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1994 - 4 StR 651/94 (https://dejure.org/1994,4660)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1994 - 4 StR 651/94 (https://dejure.org/1994,4660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Trunkenheit im Verkehr - Fahruntauglichkeit - Relative Fahruntauglichkeit - Alkoholisierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c, § 316

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Überhöhte Geschwindigkeit und Ampelverstöße auf einer Fluchtfahrt vor der Polizei sind keine Beweisanzeichen für relative Fahruntauglichkeit.

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 651/94
    Sie hat deshalb mit Recht das Vorliegen absoluter Fahruntüchtigkeit verneint (vgl. BGHSt 37, 89).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 651/94
    Diese Begründung genügt nicht den Anforderungen, die an den Nachweis relativer Fahruntüchtigkeit zu stellen sind (vgl. BGHSt 31, 42, 44 f): Die Feststellungen ergeben nicht, daß eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für die Fahrweise des Angeklagten ursächlich war; denn der Angeklagte wollte hierdurch seine Flucht ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Ursächlichkeit 1 und § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 4).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 395/87

    Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs - Vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 651/94
    Diese Begründung genügt nicht den Anforderungen, die an den Nachweis relativer Fahruntüchtigkeit zu stellen sind (vgl. BGHSt 31, 42, 44 f): Die Feststellungen ergeben nicht, daß eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für die Fahrweise des Angeklagten ursächlich war; denn der Angeklagte wollte hierdurch seine Flucht ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Ursächlichkeit 1 und § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 4).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Dabei ist der Tatrichter nicht gehindert, auch bei einem Täter, der sich seiner Festnahme durch die Polizei entziehen will, in einer deutlich unsicheren, waghalsigen und fehlerhaften Fahrweise ein Beweisanzeichen für eine rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit zu sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00, NStZ-RR 2001, 173; Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 651/94, DAR 1995, 166; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 316 Rn. 111 f. mwN).
  • OLG Jena, 17.11.2005 - 1 Ss 265/05

    Straßenverkehrsgefährdung

    Zeigen sich diese Auffälligkeiten ¿ abweichend vom Regelfall - nach zunächst ¿normaler¿ Fahrt erst im Rahmen einer Polizeiflucht, bedarf es zusätzlicher Indizien für das Vorliegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.(vgl. BGH NStZ 1995, 88, 89; DAR 1995, 166; OLG Saarbrücken VRS 72, 377, 378 f).
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