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   BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94   

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https://dejure.org/1995,6112
BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94 (https://dejure.org/1995,6112)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1995 - 4 StR 738/94 (https://dejure.org/1995,6112)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 (https://dejure.org/1995,6112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Raub - Diebstahl - Wegnahme - Finale Verknüpfung - Zeitlicher Zusammenhang - Gewaltanwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94
    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5; BGH NStZ 1982, 380, 381; 1983, 364, 365; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94).

    Folgt die Wegnahme der Gewalt nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, so scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes aus (BGH NStZ 1982, 380, 381; BGH, Beschluß vom 7. September 1994 - 2 StR 431/94).

    Den Urteilsgründen läßt sich auch nicht entnehmen, daß die Gewaltanwendung des Angeklagten zum Zeitpunkt des Wegnahmeentschlusses als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung fortwirkte und der Angeklagte diese Situation erkannt und bewußt zum Zwecke der Wegnahme ausgenutzt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 380, 381).

  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94
    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5; BGH NStZ 1982, 380, 381; 1983, 364, 365; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94
    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5; BGH NStZ 1982, 380, 381; 1983, 364, 365; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94).
  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94
    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5; BGH NStZ 1982, 380, 381; 1983, 364, 365; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94).
  • BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83

    Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94
    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5; BGH NStZ 1982, 380, 381; 1983, 364, 365; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94

    Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94
    Folgt die Wegnahme der Gewalt nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, so scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes aus (BGH NStZ 1982, 380, 381; BGH, Beschluß vom 7. September 1994 - 2 StR 431/94).
  • BGH, 28.04.1989 - 4 StR 184/89

    Subjektiv-finaler Konnex bei Verurteilung eines Angeklagten wegen eines in

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94
    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5; BGH NStZ 1982, 380, 381; 1983, 364, 365; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94).
  • BGH, 27.10.1994 - 4 StR 544/94

    Raub - Nötigungsmittel - Wegnahme - Kausalzusammenhang

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94
    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5; BGH NStZ 1982, 380, 381; 1983, 364, 365; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94).
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