Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 27.04.2018 - 4 UF 44/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Begriff der unzumutbaren Härte i.S. von § 1565 Abs. 2 BGB; Voraussetzungen der Scheidung der Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- familienrechtsiegen.de
Scheidung vor Ablauf Trennungsjahr - unzumutbare Härte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1565 Abs. 2
Begriff der unzumutbaren Härte i.S. von § 1565 Abs. 2 BGB - rechtsportal.de
BGB § 1565 Abs. 2
Begriff der unzumutbaren Härte i.S. von § 1565 Abs. 2 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- OLG Oldenburg (Pressemitteilung)
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ohne Trennungsjahr geschieden
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres bei unzumutbarer Härte
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres?
- famrz.de (Kurzinformation)
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Scheidung dank Gewalt und Demütigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ehescheidung auch ohne Trennungsjahr?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres bei gewalttätigem Ehemann auch nach 26 Jahren Ehezeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Blitzscheidung ohne Trennungsjahr
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Scheidung dank Gewalt und Demütigung - Voraussetzungen einer Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres bei unzumutbarer Härte möglich - Grundlage eines weiteren Zusammenlebens der Eheleute bei Gewalttätigkeiten und Demütigungen zerstört
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Scheidung im Härtefall
Verfahrensgang
- AG Oldenburg - 73 F 93/17
- OLG Oldenburg, 27.04.2018 - 4 UF 44/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1897
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 538/80
Auslegung der Härteklausel
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2018 - 4 UF 44/18
Diese Vorschrift lässt die Scheidung einer Ehe - unter der Voraussetzung, dass die Ehe im Sinne von § 1565 Abs. 1 BGB gescheitert ist (vgl.: BGH, Urteil vom 05.11.1980 - IV b ZR 538/80 - NJW 1981, 449 ff. [BGH 05.11.1980 - IVb ZR 538/80] ) - auch vor einer einjährigen Trennung zu, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellt.Dabei kommt es nicht auf die Zumutbarkeit des weiteren ehelichen Zusammenlebens, also die Zumutbarkeit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der häuslichen Gemeinschaft an, sondern die unzumutbare Härte muss sich auf die Aufrechterhaltung des formellen Ehebandes beziehen (BGH, Urteil vom 05.11.1980, a. a. O., S. 450).