Rechtsprechung
| BSG, 27.11.1991 - 4/1 RA 65/90 |
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Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Juristische Diplomprüfung der DDR - Jurastudium - Ausbildungsausfallzeit - Ausfallzeit
Verfahrensgang
- SG Berlin, 08.11.1989 - S 6 An 2537/88
- BSG, 27.11.1991 - 4/1 RA 65/90
Papierfundstellen
- NZA 1992, 186
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (16)
- BSG, 22.09.1981 - 1 RA 37/80
Hochschulausbildung - Ausfallzeit - Ausbildung - Zulassung als Rechtsanwaltes - …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Das Bundessozialgericht (BSG) hat es deshalb etwa abgelehnt, den Besuch einer Steuerfachschule durch einen bereits zugelassenen Rechtsanwalt zur Weiterbildung (BSGE 52, 131 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150), ein Zweit- oder Zusatzstudium (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38;… BSGE 59, 27, 28 ff = SozR 2200 § 1259 Nr. 92), einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt (…BSGE 54, 162, 165 = SozR 2200 § 1259 Nr. 71: Predigerseminar nach Abschluß eines evangelischen Theologiestudiums) oder eine Assistententätigkeit während eines Promotionsverfahrens (…BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259) als weitere Ausfallzeit anzuerkennen.Dies gilt erst recht, wenn ein Studium nur der Vertiefung, Auffrischung oder gar dem erstmaligen Erwerb der Kenntnisse gilt, deren Nachweis eine bereits erfolgreich abgelegte Abschlußprüfung dient (…ähnlich Zweng/Scheerer/Buschmann, Rentenversicherung, 2. Aufl 36. Lieferung, § 1259 Anm II 8 B; zur Fort- und Weiterbildung BSGE 52, 131, 132 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150).
Maßgeblich ist vielmehr, ab welchem Zeitpunkt dem Versicherten der Weg ins Berufsleben erstmals rechtlich eröffnet ist (vgl im Ergebnis so bereits BSGE 52, 131, 133 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 151;… BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247; Urteil des Senats vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 S 7).
Die von der Klägerin an der FU B. aufgewendete Zeit honoriert der Gesetzgeber nicht durch die Anerkennung als Ausfallzeit, sondern weist sie - wie zB notwendige Ausbildungszeiten, die die gesetzlichen Zeitgrenzen überschreiten - dem persönlich zu verantwortenden Lebensbereich des Versicherten zu (BSGE 52, 131, 132 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150).
- BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Begonnenes zweisemestriges Studium zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Sie rügt eine Verletzung des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AVG und trägt vor, die bloß formale Gleichstellung ihrer Diplomprüfung mit der Ersten juristischen Staatsprüfung führe nicht dazu, daß ihre Berufsausbildung bereits mit dieser Gleichstellung abgeschlossen war, denn nicht bereits hierdurch, sondern erst durch ihr "Ergänzungsstudium" an der FU B. sei ihr der Weg ins Berufsleben eröffnet gewesen (Hinweis auf BSGE 59, 27 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92).Sieht ein Studiengang - wie derjenige der Rechtswissenschaft - eine Abschlußprüfung vor, so weist allein das Bestehen dieser Prüfung den Ausbildungserfolg nach (…BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259; BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86 S 231;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 14 S 53).
Das Bundessozialgericht (BSG) hat es deshalb etwa abgelehnt, den Besuch einer Steuerfachschule durch einen bereits zugelassenen Rechtsanwalt zur Weiterbildung (…BSGE 52, 131 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150), ein Zweit- oder Zusatzstudium (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38; BSGE 59, 27, 28 ff = SozR 2200 § 1259 Nr. 92), einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt (…BSGE 54, 162, 165 = SozR 2200 § 1259 Nr. 71: Predigerseminar nach Abschluß eines evangelischen Theologiestudiums) oder eine Assistententätigkeit während eines Promotionsverfahrens (…BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259) als weitere Ausfallzeit anzuerkennen.
Maßgeblich ist vielmehr, ab welchem Zeitpunkt dem Versicherten der Weg ins Berufsleben erstmals rechtlich eröffnet ist (…vgl im Ergebnis so bereits BSGE 52, 131, 133 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 151; BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247; Urteil des Senats vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 S 7).
- BSG, 28.06.1979 - 1 RA 51/78
Abschluß einer Fachschulausbildung - Abschlußprüfung
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Dabei hat die Beklagte - auch insoweit zu Gunsten der Klägerin - nicht geprüft, ob die DDR-Hochschulausbildung für ihr Berufsleben tatsächlich von Nutzen gewesen ist (BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 111) oder ob die hochschulrechtlichen Voraussetzungen der vom Senator für Justiz ausgestellten Gleichwertigkeitsbescheinigung tatsächlich vorlagen (zu den Voraussetzungen der Anerkennung des DDR-Juristen-Diploms vgl § 92 Abs. 2 , Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz vom 28. Oktober 1961, BGBl I S 1883, idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vom 10. Mai 1971, BGBl I S 445, § 1 Abs. 1 Satz 1, 3 , § 20 Abs. 2 Flüchtlingshilfegesetz idF vom 15. Mai 1971, BGBl I S 682;… zur Anwendbarkeit dieser Vorschriften - insbesondere des § 92 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz - neben § 112 DRiG vgl BVerwG MDR 1970, 263 - Urteil vom 16. Oktober 1969 - I C 71/67 -, ablehnend: Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz , 4. Aufl 1988, § 112 RdZiff 1, 2; zur Gleichstellung des Abschlusses eines rechtswissenschaftlichen Studiums als Diplom-Jurist nach der Herstellung der Einheit Deutschlands vgl Art. 8 Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III 8 Buchst y, gg des Einigungsvertrages, BGBl 1990 Teil II S 889, 931).Entgegen der Ansicht der Klägerin ist dies nicht erst dann der Fall, wenn der Versicherte die (seiner Meinung nach) hierfür erforderlichen Kenntnisse tatsächlich besitzt; dies würde nämlich uU langwierige und schwierige Ermittlungen des Versicherungsträgers erfordern, die der Praktikabilität des Rentenverfahrens abträglich wären und zu einer weitgehenden Kasuistik führen müßten (BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 111).
- BSG, 18.09.1963 - 1 RA 166/60
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Sieht ein Studiengang - wie derjenige der Rechtswissenschaft - eine Abschlußprüfung vor, so weist allein das Bestehen dieser Prüfung den Ausbildungserfolg nach (BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259;… BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86 S 231;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 14 S 53).Das Bundessozialgericht (BSG) hat es deshalb etwa abgelehnt, den Besuch einer Steuerfachschule durch einen bereits zugelassenen Rechtsanwalt zur Weiterbildung (…BSGE 52, 131 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150), ein Zweit- oder Zusatzstudium (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38;… BSGE 59, 27, 28 ff = SozR 2200 § 1259 Nr. 92), einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt (…BSGE 54, 162, 165 = SozR 2200 § 1259 Nr. 71: Predigerseminar nach Abschluß eines evangelischen Theologiestudiums) oder eine Assistententätigkeit während eines Promotionsverfahrens (BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259) als weitere Ausfallzeit anzuerkennen.
- BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88
Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2 …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Abgesehen davon, daß ein Herstellungsanspruch nicht zu einer dem Gesetz und Recht widersprechenden Handlung eines Sozialleistungsträgers führen darf (vgl BSGE 66, 258, 265 = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1 mwN), hat der Senator für Justiz des Landes Berlin gegenüber der Klägerin weder eine Aussage über die Anrechenbarkeit des von ihm ua empfohlenen Studiums der Rechtswissenschaft als Ausfallzeit iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AVG getroffen noch hat er die Anerkennung der DDR-Diplom-Prüfung als der Ersten juristischen Staatsprüfung gleichwertig von einem weiteren Studium an der FU B. oder an einer sonstigen deutschen Hochschule (rechtlich) abhängig gemacht. - BSG, 21.03.1991 - 1 RA 35/90
Verbot der Vorwegnahme der Rentenberechnung vor einem …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten kann dagegen erst bei Eintritt des Versicherungsfalles entschieden werden (§ 104 Abs. 3 AVG in der ab 1. Januar 1987 geltenden Fassung; Urteile des Senats vom 29. August 1991 - 4 RA 87/90 und vom 21. März 1991 - 4/1 RA 35/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen - jeweils mwN). - BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86
Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung - …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Eine Vormerkung der Zeit des Studiums der Klägerin an der FU B. nach den Grundsätzen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches (zu dessen Voraussetzungen vgl BSGE 63, 112, 114 = SozR 1200 § 14 Nr. 28 mwN) kommt ebenfalls nicht in Betracht. - BSG, 09.02.1984 - 11 RA 6/83
Vormerkung einer Ausfallzeit - Ausfallzeittatbestand - Ausbildung - …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Vielmehr geht es ihr bislang nur um die Vormerkung, daß diese Zeit eine Ausfallzeittatsache iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AVG idF des Art. 1 § 2 Nr. 13 des Rentenreformgesetzes ( RRG ) vom 16. Oktober 1972 (BGBl I S 1965) ist (dazu BSGE 56, 151 = SozR 2200 § 1259 Nr. 82 S 225;… BSGE 31, 226 ff = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO ). - BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67
Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten - …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Vielmehr geht es ihr bislang nur um die Vormerkung, daß diese Zeit eine Ausfallzeittatsache iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AVG idF des Art. 1 § 2 Nr. 13 des Rentenreformgesetzes ( RRG ) vom 16. Oktober 1972 (BGBl I S 1965) ist (…dazu BSGE 56, 151 = SozR 2200 § 1259 Nr. 82 S 225; BSGE 31, 226 ff = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO ). - BSG, 29.03.1990 - 4 RA 37/89
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Maßgeblich ist vielmehr, ab welchem Zeitpunkt dem Versicherten der Weg ins Berufsleben erstmals rechtlich eröffnet ist (…vgl im Ergebnis so bereits BSGE 52, 131, 133 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 151;… BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247; Urteil des Senats vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 S 7). - BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
Fachschulausbildung - Vorzeitige Beendigung einer Ausbildung - Abschluß einer …
- BVerwG, 16.10.1969 - I C 71.67
Anerkennung ausländischer juristischer Prüfungen in Deutschland - Anforderungen …
- BSG, 04.04.1979 - 12 RK 16/78
Ausfallzeit - Hochschulausbildung - Mehrere Ausbildungen
- BSG, 03.11.1982 - 1 RA 3/82
Rentensteigernde Anrechnung des Besuchs eines Predigerseminars als Ausfallzeit; …
- BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90
Anrechnung von Zeiten des militärischen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft als …
- BSG, 16.12.1975 - 11 RA 208/74
Anrechnung - Ausfallzeit - Abschluß einer Hochschulausbildung
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 67/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
Die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 34;… vgl hierzu auch BSG SozR 3- 2600 § 58 Nr. 9 S 49 f), mit der die Klägerin die Vormerkung einer - weiteren - (Ausbildungs-)Anrechnungszeit vom 28. Juli bis 31. August 1988 begehrt, hat keinen Erfolg.Mithin sind nur solche Zeiten berücksichtigungsfähig, die der "Ausbildung" dienen; das Ende der (Hochschul-)Ausbildung ist demnach auch, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, grundsätzlich die Abschlußprüfung (vgl hierzu entsprechend BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f); dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte eine Fachschule oder eine Hochschule besucht hat.
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2007 - L 7 R 723/07 Die Zweite Staatsprüfung stellte keine Anrechnungszeittatbestand dar (unter Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG): B 4/1 RA 65/90 und B 11a RA 44/84).
Hierin liege der wesentliche Unterschied zur Rechtsprechung des BSG (unter Hinweis auf Urteil vom 27. November 1991 - 4/1 RA 65/90 - SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9).
Über die "Anrechenbarkeit und die Bewertung dieser Zeiten" kann erst bei Eintritt des Leistungsfalles, bei der Berechnung der Rente, entschieden werden (vgl. BSG, Urteil vom 27. November 1991, a.a.O.; BSG…, Urteil vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 67/97 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 13; BSG…, Urteil vom 19. September 1979 - 11 RA 92/78 - BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44; BSG…, Urteil vom 9. Februar 1984 - 11 RA 6/83 - BSGE 56, 151, 153 = SozR 2200 § 1259 Nr. 82).
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kann grundsätzlich nur eine einzige erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung als Ausbildungsausfallzeit (so die frühere Terminologie in § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b Angestelltenversicherungsgesetz bzw. § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b Reichsversicherungsordnung) bzw. Anrechnungszeit wegen Ausbildung berücksichtigt werden (vgl. BSG…, Urteil vom 4. April 1979 - 12 RK 16/78 - SozR 2200 § 1259 Nr. 38; BSG…, Urteil vom 22. September 1981 - 1 RA 37/80 - SozR 2200 § 1259 Nr. 56 f.; BSG…, Urteil vom 15. Oktober 1985, a.a.O.; BSG…, Urteil vom 21. April 1988 - 4/11a RA 39/87 - SozR 2200 § 1259 Nr. 102; BSG, Urteil vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 - (juris) m.w.N.; BSG, Urteil vom 27. November 1991, a.a.O.).
Damit war die Gleichwertigkeit des in der DDR zurückgelegten Studiums mit einem bundesdeutschen Lehramts-Studium anders als in dem vom BSG entschiedenen Fall zu DDR-Diplom-Juristen (Urteil vom 27. November 1991, a.a.O.) zwar gerade nicht anerkannt, eine andere Beurteilung ergibt sich hieraus jedoch nicht.
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 121/95
Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur als rentenrechtliche Zeit
Denn hierfür komme nur eine einzige erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in Betracht, nämlich diejenige, die zu dem Abschluß geführt habe, der den Weg in das Berufsleben eröffnet habe (…Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1259 Nrn 38, 92; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9).Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9;… SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -, SozSich 1991, 352, und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -, SozSich 1991, 31; jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitäts-spezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfaches aneignet und dieses Studium durch das vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist.
- BSG, 13.06.2013 - B 13 R 454/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - versehentliches Übergehen eines …
Die Hochschulausbildung ende grundsätzlich mit dem Tag des Bestehens der Abschlussprüfung (Hinweis auf stRspr, zB BSG vom 27.11.1991 - 4/1 RA 65/90 - vom 16.12.1997 - 4 RA 67/97). - BSG, 16.12.1997 - 4 RA 14/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
a) § 58 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b SGB VI setzt sowohl den Besuch einer Hochschule als auch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium voraus, das den Weg ins Berufsleben (rechtlich) ermöglicht (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 36;… SozR 3-2600 § 248 S 8;… SozR 2200 § 1259 Nr. 96 S 255).Berücksichtigungsfähig sind nur solche Zeiten, die der "Ausbildung" dienen; das Ende der Ausbildung ist mithin auch grundsätzlich, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, die Abschlußprüfung (vgl hierzu entsprechend: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f); dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte eine Fach- oder eine Hochschule besucht hat.
Hieraus folgt, daß die vom Kläger begehrte Anerkennung für Zeiten bis zur Exmatrikulation, also für Zeiten nach Beendigung der Ausbildung infolge des bestandenen Examens nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl entsprechend zur Beendigung der Ausbildung eines Diplom-Juristen nach bestandener Prüfung: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f).
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 69/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
a) § 58 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b SGB VI setzt sowohl den Besuch einer Hochschule als auch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium voraus, das den Weg ins Berufsleben (rechtlich) ermöglicht (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 36;… SozR 3-2600 § 248 S 8;… SozR 2200 § 1259 Nr. 96 S 255).Berücksichtigungsfähig sind nur solche Zeiten, die der "Ausbildung" dienen; das Ende der Ausbildung ist mithin auch grundsätzlich, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, die Abschlußprüfung (vgl hierzu entsprechend: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f); dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte eine Fach- oder eine Hochschule besucht hat.
Hieraus folgt, daß die vom Kläger begehrte Anerkennung für Zeiten bis zur Exmatrikulation, also für Zeiten nach Beendigung der Ausbildung, nach erfolgreich bestandenem Examen nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl entsprechend zur Beendigung der Ausbildung eines Diplom-Juristen nach bestandener Prüfung: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f).
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 65/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
a) § 58 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b SGB VI setzt sowohl den Besuch einer Hochschule als auch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium voraus, das den Weg ins Berufsleben (rechtlich) ermöglicht (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 36;… SozR 3-2600 § 248 S 8;… SozR 2200 § 1259 Nr. 96 S 255).Berücksichtigungsfähig sind nur solche Zeiten, die der "Ausbildung" dienen; das Ende der Ausbildung ist mithin auch grundsätzlich, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, die Abschlußprüfung (vgl hierzu entsprechend: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f); dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte eine Fach- oder eine Hochschule besucht hat.
Hieraus folgt, daß die vom Kläger begehrte Anerkennung für Zeiten bis zur Exmatrikulation, also für Zeiten nach Beendigung der Ausbildung infolge des bestandenen Examens nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl entsprechend zur Beendigung der Ausbildung eines Diplom-Juristen nach bestandener Prüfung: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2009 - L 2 R 195/07
Anrechnungszeit; Anrechnungszeittatbestand; Aufbaustudium; EG; EU; Europäische …
Berücksichtigung finden kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 27.11.1991, 4/1 RA 65/90,…">1259%20RVO%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2200 § 1259 RVO Nr. 9 mwN) grundsätzlich nur eine einzige erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung als Anrechnungszeit. Hierbei ist die Hochschulausbildung nur bis zu dem Abschluss zu berücksichtigen, der den Weg ins Berufsleben erstmals rechtlich eröffnet (BSG, Urteil vom 27.11.1991, 4/1 RA 65/90, aaO).
Rn. 26 Dass dabei nicht die "rechtlichen" Verhältnisse im Ausland - hier: Frankreich - maßgeblich sind, ergibt sich bereits aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27. November 1991 (Urteil, 4/1 RA 65/90, SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9), der sich der Senat insoweit anschließt.
- BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 8/98 R
Ausbildungsanrechnungszeit wegen Schulbesuch nach Ablegung der Abschlußprüfung …
Die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl Bundessozialgericht in SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 34 und SozR 3-2600 § 58 Nr. 9 S 49 f), mit der der Kläger die Vormerkung eines weiteren (Ausbildungs-)Anrechnungszeittatbestandes vom 28. Juni bis 31. August 1971 begehrt, kann mit der von den Vorinstanzen gegebenen Begründung keinen Erfolg haben. - BSG, 31.07.1997 - 4 RA 76/96
Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur kein Tatbestand einer rentenrechtlichen …
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9;… SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -, SozSich 1991, 352 und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -, SozSich 1991, 31, jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitätsspezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfachs derart aneignet (und dieses Studium erfolgreich in dem Sinne abschließt), daß ihm erstmals der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist. - BSG, 25.03.1998 - B 5/4 RA 85/97 R
Anrechnungszeit - Zeit nach Ablegung der Diplomprüfung an einer Hochschule der …
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - L 4 R 3058/11
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 13 R 5230/09
- BSG, 25.03.1997 - 4 RA 48/96
Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit - Anrechenbarkeit eines …
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
- BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96
Wert des Rechts auf Regelaltersrente - Rentenrechtliche Beurteilung des Zeitraums …
- LSG Sachsen, 20.06.2001 - L 4 RA 25/01
Anerkennung der Zeit einer Hochschulaspirantur als rentenrechtliche Zeit; …
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
- LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 R 1736/09
- LSG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - L 4 R 4760/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - L 17 R 40/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - L 1 RA 32/01
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