Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.1998 - 4 A 10.97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesverwaltungsgericht weist weitere Klage gegen Ostsee-Autobahn ab
Wird zitiert von ... (14)
- VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040
BayVGH bestätigt Planfeststellungsbeschluss für 3. Start- und Landebahn des …
Rechtswidrig ist die Vorgehensweise bei der Festlegung von Planungszielen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann, wenn die von der Planfeststellungsbehörde als maßgebend angesehenen Zielsetzungen es im Verhältnis zu anderen an jeglichem Gewicht fehlen lassen, zu einer erkennbaren Disproportionalität der eingestellten Gewichte führen oder nur vorgeschobene Belange sind (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1998 - 4 A 10/97 - juris Rn. 30;… vgl. auch BVerwG, B.v. 5.12.2008 - 9 B 29/08 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40022 - juris Rn. 133). - BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …
Der Senat hat die im Urteil vom 19. Mai 1998 in diesem Sinne getroffene Aussage bereits in der Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 4 A 10.97 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 144) relativiert und die Nordumfahrung Lübecks ergänzend auch nach Abwägungsgrundsätzen beurteilt. - BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung
Davon ist auszugehen, wenn das Eigentum nicht erworben worden ist, um die mit ihm verbundenen Gebrauchsmöglichkeiten zu nutzen, sondern nur als Mittel dafür dient, die formalen Voraussetzungen für eine Prozessführung zu schaffen, die nach der Rechtsprechung des Senats dem Eigentümer vorbehalten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - a.a.O.; Gerichtsbescheid vom 16. März 1998 - BVerwG 4 A 31.97 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 27; Urteil vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 4 A 10.97 - insoweit in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 144 nicht abgedruckt).
- BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 21.01
Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden
Der Senat hat die im Urteil vom 19. Mai 1998 in diesem Sinne getroffene Aussage bereits in der Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 4 A 10.97 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 144) relativiert und die Nordumfahrung Lübecks ergänzend auch nach Abwägungsgrundsätzen beurteilt. - VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.43
Planfeststellung für Ortsumgehung und Alternativenprüfung
Rechtswidrig ist die Vorgehensweise bei der Festlegung von Planungszielen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann, wenn die von der Planfeststellungsbehörde als maßgebend angesehenen Zielsetzungen es im Verhältnis zu anderen an jeglichem Gewicht fehlen lassen, zu einer erkennbaren Disproportionalität der eingestellten Gewichte führen oder nur vorgeschobene Belange sind (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1998 - 4 A 10.97 - juris Rn. 30;… vgl. auch BVerwG, B.v. 5.12.2008 - 9 B 29.08 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40022 - juris Rn. 133). - VGH Bayern, 22.02.2017 - 8 ZB 15.2159
Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer Staatsstraße - Eigentümerklage
Soweit die Klägerseite das Planungsziel des Beklagten, durch den Ausbau die Staats Straße 2020 auf kurzem Weg an das übergeordnete Straßennetz - namentlich an die Bundesautobahn A 96 - anzubinden (vgl. Planfeststellungsbeschluss, S. 21), im Kontext der Trassenwahl (vgl. hierzu Urteilsumdruck, S. 50 f.) infrage stellt, ist darauf hinzuweisen, dass die Festlegung von Planungszielen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann rechtswidrig ist, wenn die von der Planfeststellungsbehörde als maßgebend angesehenen Zielsetzungen es im Verhältnis zu anderen an jeglichem Gewicht fehlen lassen, zu einer erkennbaren Disproportionalität der eingestellten Gewichte führen oder nur vorgeschobene Belange sind (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1998 - 4 A 10.97 - juris Rn. 30;… vgl. auch BVerwG, B.v. 5.12.2008 - 9 B 29.08 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40022 - juris Rn. 133). - VGH Bayern, 22.02.2017 - 8 ZB 15.2162
Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer Staatsstraße - Verbandsklage
Soweit die Klägerseite das Planungsziel des Beklagten, durch den Ausbau die Staats Straße 2020 auf kurzem Weg an das übergeordnete Straßennetz - namentlich an die Bundesautobahn A 96 - anzubinden (vgl. Planfeststellungsbeschluss, S. 21), im Kontext der Trassenwahl (vgl. hierzu Urteilsumdruck, S. 48 ff.) infrage stellt, ist darauf hinzuweisen, dass die Festlegung von Planungszielen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann rechtswidrig ist, wenn die von der Planfeststellungsbehörde als maßgebend angesehenen Zielsetzungen es im Verhältnis zu anderen an jeglichem Gewicht fehlen lassen, zu einer erkennbaren Disproportionalität der eingestellten Gewichte führen oder nur vorgeschobene Belange sind (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1998 - 4 A 10.97 - juris Rn. 30;… vgl. auch BVerwG, B.v. 5.12.2008 - 9 B 29.08 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40022 - juris Rn. 133). - VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045 Rechtswidrig ist die Vorgehensweise bei der Festlegung von Planungszielen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann, wenn die von der Planfeststellungsbehörde als maßgebend angesehenen Zielsetzungen es im Verhältnis zu anderen an jeglichem Gewicht fehlen lassen, zu einer erkennbaren Disproportionalität der eingestellten Gewichte führen oder nur vorgeschobene Belange sind (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1998 - 4 A 10/97 - juris Rn. 30 ;… vgl. auch BVerwG, B.v. 5.12.2008 - 9 B 29/08 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40022 - juris Rn. 133 ).
- VG Koblenz, 28.11.2019 - 1 K 74/19
Klage gegen "Lahntal-Radweg" zwischen Laurenburg und Geilnau abgewiesen
Rechtswidrig ist die Vorgehensweise bei der Festlegung von Planungszielen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann, wenn die von der Planfeststellungsbehörde als maßgebend angesehenen Zielsetzungen es im Verhältnis zu anderen an jeglichem Gewicht fehlen lassen, zu einer erkennbaren Disproportionalität der eingestellten Gewichte führen oder nur vorgeschobene Belange sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 4 A 10.97 -, juris. - VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Planfeststellung für Ortsumgehung und Existenzgefährdung für landwirtschaftlichen …
Rechtswidrig ist die Vorgehensweise bei der Festlegung von Planungszielen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann, wenn die von der Planfeststellungsbehörde als maßgebend angesehenen Zielsetzungen es im Verhältnis zu anderen an jeglichem Gewicht fehlen lassen, zu einer erkennbaren Disproportionalität der eingestellten Gewichte führen oder nur vorgeschobene Belange sind (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1998 - 4 A 10.97 - juris Rn. 30;… vgl. auch BVerwG, B.v. 5.12.2008 - 9 B 29.08 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40022 - juris Rn. 133). - BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 77.01
Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden
- BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 24.01
Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden
- BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 47.01
Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden
- BVerwG, 19.07.2001 - 4 B 56.01
Bindung der Fachplanungsbehörde an das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot bei …
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