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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2975
VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24 (https://dejure.org/2025,2975)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20.02.2025 - 4 A 114/24 (https://dejure.org/2025,2975)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Februar 2025 - 4 A 114/24 (https://dejure.org/2025,2975)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StAG § 10 Abs. 1 Nr. 1; StAG § 10 Abs. 1 Nr. 7; StAG § 10 Abs. 5; StAG § 11 Satz 1 Nr. 3; StAG § 11; StAG § 8
    Anhaltspunkte; anlasslos; Anspruchseinbürgerung; B1; Bekenntnis; Einbürgerung; Einbürgerungstest; Fragenkatalog; Freiheitliche Demokratische Grundordnung; Integration; Lippenbekenntnis; Loyalitätserklärung; Sprungrevision; Ablehnung der Einbürgerung allein aufgrund einer ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Einbürgerungspraxis im Landkreis Peine beanstandet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einbürgerungspraxis beanstandet: "Schauen Sie deutsches Fernsehen?"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwaltungsgericht beanstandet Einbürgerungspraxis mit anlassloser Befragung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    "Schauen Sie deutsches Fernsehen?": Einbürgerung zu Unrecht abgelehnt

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Staatsangehörigkeitsrecht (Einbürgerung)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 4335/22

    Feststellung, ob der Einbürgerungsbewerber seinen Lebensunterhalt bestreiten …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24
    Nach der zuletzt genannten Ansicht sollte es zulässig sein, anhand der Angaben eines Einbürgerungsbewerbers zu verschiedenen Themen, die sein Verhältnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung betreffen, in einem Gespräch bei der Behörde oder ergänzend in der mündlichen Verhandlung zu prüfen, ob daraus die innere Hinwendung positiv festgestellt werden konnte und andernfalls die Klage abzuweisen (vgl. beispielhaft zu einer solchen Befragung VG Stuttgart, Urteil vom 20.04.2015 - 11 K 5984/14 -, juris; und Urteil vom 12.01.2023 - 4 K 4335/22 -, juris).

    Die vom Beklagten mit dem VG Stuttgart (noch zum StAG a.F.) vertretene Auffassung, ein erfolgreich abgelegter Einbürgerungstest mache eine anlasslose Prüfung durch Befragung, ob der Einbürgerungsbewerber über Grundkenntnisse der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verfüge, nicht entbehrlich, weil die damit nachgewiesenen staatsbürgerlichen Kenntnisse für die Anspruchseinbürgerung nur Grundwissen darstellten, welches nicht deckungsgleich mit den erforderlichen Kenntnissen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sei (VG Stuttgart, Urteil vom 12.01.2023 - 4 K 4335/22 -, juris Rn. 42), überzeugt die Kammer nach dem geltenden Gesetz vor dem Hintergrund der dargestellten Gesetzesbegründung nicht.

    Die Angaben des Beklagten in der mündlichen Verhandlung, weitere Behörden in Niedersachsen wendeten diese Praxis der Ermessensentscheidung über Einbürgerungen nach § 10 StAG an und es gebe entsprechende Anweisungen des Innenministeriums, zeigen ebenso wie noch zur alten Fassung des StAG ergangene erstinstanzliche Entscheidungen des VG Stuttgart (Urteil vom 05.11.2018 - 11 K 2534/18 -, juris; Urteil vom 12.01.2023 - 4 K 4335/22 -, juris) auf, das gewichtige Belange der Rechtssicherheit und -einheit eine Zulassung der Revision gebieten.

  • VG Karlsruhe, 01.02.2023 - 19 K 1832/21

    Zweifel an der Hinwendung eines Einbürgerungsbewerbers zur Verfassungsordnung

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24
    Zweifel an der Richtigkeit und damit die Notwendigkeit einer inhaltlichen Prüfung setzten jedoch tatsächliche Anhaltspunkte für eine fehlende innere Hinwendung voraus (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2023 - 19 K 1832/21 -, juris, Rn. 38 ff;… Berlit, GK-StAR, § 10 Rn. 135 Stand 40. EL August 2022).

    Im üblichen Sprachgebrauch drückt das Wort "bekennen" eine zustimmende innere Haltung des Sprechers zum Inhalt einer Erklärung aus (vgl. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, hrsg. v. d. Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, https://www.dwds.de/wb/bekennen/, abgerufen am 19.02.2025: "seine Zugehörigkeit zu etwas erklären; etwas anerkennen", vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2023 - 19 K 1832/21 -, juris Rn. 32).

    Dies eröffnet einen Graubereich der Einzelfallprüfung, die gerade dem erklärten Ziel des Gesetzgebers, eine innere Hinwendung des Einzubürgernden zur Verfassungsordnung sicherzustellen, entspricht, ohne zugleich alle Bewerber einem Generalverdacht und einer ,inquisitorischen' Gewissenserforschung zu unterwerfen." (VG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2023 - 19 K 1832/21 - juris, Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 13 S 1169/07

    Anforderungen an das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24
    1 StAG geforderte Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung als Einbürgerungsvoraussetzung eine rein formale Bekundung voraussetzt (…so Geyer, in: NK-AuslR, 3. Aufl. 2023, § 10 StAG Rn. 27; VG Köln…, Urteil vom 13.04.2011 - 10 K 201/10 - juris, Rn. 41 ff.; VG München…, Urteil vom 29.06.2011 - M 25 K 10.3434 - juris, Rn. 21; VG Hamburg…, Beschluss vom 22.02.2016 - 19 E 6426/15 - juris, Rn. 6; VG Hannover…, Urteil vom 09.11.2021 - 10 A 1119/19 - juris, Rn. 25;… einschränkend Berlit, in: GK-StAR, § 10 StAG Rn. 135 ff.) oder eine materielle Voraussetzung in dem Sinn darstellt, dass auch die inhaltliche Richtigkeit im Sinne einer "inneren Hinwendung" zur Verfassungsordnung zur Überzeugung der Einbürgerungsbehörde bzw. des Gerichts feststehen muss (so VG Regensburg, Urteil vom 07.10.2024 - RO 9 K 24.782 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2008 - 13 S 1169/07 -, juris, Rn. 26 f.; VG Stuttgart, Urteil vom 20.04.2015 - 11 K 5984/14 -, juris sowie Urteil vom 07.01.2019 - 11 K 2731/18 - , juris; VG Aachen, Urteil vom 19.11.2015 - 5 K 480/14 -, juris; Dollinger/Heusch, VBlBW 2006, 216, 218), war in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur bis zur Änderung des StAG durch das "Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz" (BGBl. 2024 I Nr. 104) umstritten.

    Auch in den Fällen der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung, in denen eine über den Einbürgerungstest hinausgehende Ermittlung von Kenntnissen über die freiheitliche demokratische Grundordnung durch die Behörde bzw. das Verwaltungsgericht mittels eines Fragenkatalogs vorgenommen und als erforderliches und angemessenes Mittel zur Überprüfung der materiellen Richtigkeit des jeweiligen Bekenntnisses erachtet wurde, lagen von anderen Behörden mitgeteilte Bedenken gegen die Einbürgerung der jeweiligen Kläger wegen unterschiedlicher potentiell einbürgerungsschädlicher Aktivitäten vor (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 19.01.2012 - 5 B 11.732 -, BeckRS 2012, 51221; VGH Mannheim, Urteil vom 20.02.2008 - 13 S 1169/07 - BeckRS 2009, 30195).

  • VG Stuttgart, 20.04.2015 - 11 K 5984/14

    Voraussetzungen für eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24
    1 StAG geforderte Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung als Einbürgerungsvoraussetzung eine rein formale Bekundung voraussetzt (…so Geyer, in: NK-AuslR, 3. Aufl. 2023, § 10 StAG Rn. 27; VG Köln…, Urteil vom 13.04.2011 - 10 K 201/10 - juris, Rn. 41 ff.; VG München…, Urteil vom 29.06.2011 - M 25 K 10.3434 - juris, Rn. 21; VG Hamburg…, Beschluss vom 22.02.2016 - 19 E 6426/15 - juris, Rn. 6; VG Hannover…, Urteil vom 09.11.2021 - 10 A 1119/19 - juris, Rn. 25;… einschränkend Berlit, in: GK-StAR, § 10 StAG Rn. 135 ff.) oder eine materielle Voraussetzung in dem Sinn darstellt, dass auch die inhaltliche Richtigkeit im Sinne einer "inneren Hinwendung" zur Verfassungsordnung zur Überzeugung der Einbürgerungsbehörde bzw. des Gerichts feststehen muss (so VG Regensburg, Urteil vom 07.10.2024 - RO 9 K 24.782 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.02.2008 - 13 S 1169/07 -, juris, Rn. 26 f.; VG Stuttgart, Urteil vom 20.04.2015 - 11 K 5984/14 -, juris sowie Urteil vom 07.01.2019 - 11 K 2731/18 - , juris; VG Aachen, Urteil vom 19.11.2015 - 5 K 480/14 -, juris; Dollinger/Heusch, VBlBW 2006, 216, 218), war in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur bis zur Änderung des StAG durch das "Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz" (BGBl. 2024 I Nr. 104) umstritten.

    Nach der zuletzt genannten Ansicht sollte es zulässig sein, anhand der Angaben eines Einbürgerungsbewerbers zu verschiedenen Themen, die sein Verhältnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung betreffen, in einem Gespräch bei der Behörde oder ergänzend in der mündlichen Verhandlung zu prüfen, ob daraus die innere Hinwendung positiv festgestellt werden konnte und andernfalls die Klage abzuweisen (vgl. beispielhaft zu einer solchen Befragung VG Stuttgart, Urteil vom 20.04.2015 - 11 K 5984/14 -, juris; und Urteil vom 12.01.2023 - 4 K 4335/22 -, juris).

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24
    Das BVerwG hat in seiner Entscheidung vom 29. Mai 2018 (1 C 15/17, juris Rn.50) zu dem für Einbürgerungen erforderlichen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgeführt:.
  • VG Stuttgart, 05.11.2018 - 11 K 2534/18

    Erteilung einer Einbürgerungszusicherung

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24
    Die Angaben des Beklagten in der mündlichen Verhandlung, weitere Behörden in Niedersachsen wendeten diese Praxis der Ermessensentscheidung über Einbürgerungen nach § 10 StAG an und es gebe entsprechende Anweisungen des Innenministeriums, zeigen ebenso wie noch zur alten Fassung des StAG ergangene erstinstanzliche Entscheidungen des VG Stuttgart (Urteil vom 05.11.2018 - 11 K 2534/18 -, juris; Urteil vom 12.01.2023 - 4 K 4335/22 -, juris) auf, das gewichtige Belange der Rechtssicherheit und -einheit eine Zulassung der Revision gebieten.
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24
    Hierbei kann der Kontakt zu verfassungsfeindlichen Organisationen oder Aktivitäten genügen, beispielsweise die Mitgliedschaft in Organisationen mit ,Doppelcharakter' (Organisationen mit verfassungsfeindlichem Flügel - der Ausschlussgrund des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG setzt hierbei ein Engagement in dem betreffenden Flügel voraus, vgl. zu Milli Görüs BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24.08 - juris, Rn. 20) oder der nachgewiesene Kontakt zu verfassungsfeindlichen Organisationen (vgl. ähnlich auch Dollinger/Heusch, VBlBW 2006, 216, 218, in Bezug auf ,Anhänger' einer verfassungsfeindlichen Organisation: ,Die Einbürgerung solcher Personen auf der Grundlage von § 10 StAG ist auch dann abzulehnen, wenn sich aktive verfassungsfeindliche Aktivitäten und Bestrebungen nicht sicher nachweisen lassen.').
  • VGH Bayern, 19.01.2012 - 5 B 11.732

    Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24
    Auch in den Fällen der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung, in denen eine über den Einbürgerungstest hinausgehende Ermittlung von Kenntnissen über die freiheitliche demokratische Grundordnung durch die Behörde bzw. das Verwaltungsgericht mittels eines Fragenkatalogs vorgenommen und als erforderliches und angemessenes Mittel zur Überprüfung der materiellen Richtigkeit des jeweiligen Bekenntnisses erachtet wurde, lagen von anderen Behörden mitgeteilte Bedenken gegen die Einbürgerung der jeweiligen Kläger wegen unterschiedlicher potentiell einbürgerungsschädlicher Aktivitäten vor (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 19.01.2012 - 5 B 11.732 -, BeckRS 2012, 51221; VGH Mannheim, Urteil vom 20.02.2008 - 13 S 1169/07 - BeckRS 2009, 30195).
  • VG Regensburg, 07.10.2024 - RO 9 K 24.782

    Anspruchseinbürgerung, Ausschluss bei inhaltlich unwirksamem Bekenntnis zur …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24
    1 StAG geforderte Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung als Einbürgerungsvoraussetzung eine rein formale Bekundung voraussetzt (…so Geyer, in: NK-AuslR, 3. Aufl. 2023, § 10 StAG Rn. 27; VG Köln…, Urteil vom 13.04.2011 - 10 K 201/10 - juris, Rn. 41 ff.; VG München…, Urteil vom 29.06.2011 - M 25 K 10.3434 - juris, Rn. 21; VG Hamburg…, Beschluss vom 22.02.2016 - 19 E 6426/15 - juris, Rn. 6; VG Hannover…, Urteil vom 09.11.2021 - 10 A 1119/19 - juris, Rn. 25;… einschränkend Berlit, in: GK-StAR, § 10 StAG Rn. 135 ff.) oder eine materielle Voraussetzung in dem Sinn darstellt, dass auch die inhaltliche Richtigkeit im Sinne einer "inneren Hinwendung" zur Verfassungsordnung zur Überzeugung der Einbürgerungsbehörde bzw. des Gerichts feststehen muss (so VG Regensburg, Urteil vom 07.10.2024 - RO 9 K 24.782 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.02.2008 - 13 S 1169/07 -, juris, Rn. 26 f.; VG Stuttgart, Urteil vom 20.04.2015 - 11 K 5984/14 -, juris sowie Urteil vom 07.01.2019 - 11 K 2731/18 - , juris; VG Aachen, Urteil vom 19.11.2015 - 5 K 480/14 -, juris; Dollinger/Heusch, VBlBW 2006, 216, 218), war in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur bis zur Änderung des StAG durch das "Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz" (BGBl. 2024 I Nr. 104) umstritten.
  • BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Verfahren …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2025 - 4 A 114/24
    Auch in den Fällen der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung, in denen eine über den Einbürgerungstest hinausgehende Ermittlung von Kenntnissen über die freiheitliche demokratische Grundordnung durch die Behörde bzw. das Verwaltungsgericht mittels eines Fragenkatalogs vorgenommen und als erforderliches und angemessenes Mittel zur Überprüfung der materiellen Richtigkeit des jeweiligen Bekenntnisses erachtet wurde, lagen von anderen Behörden mitgeteilte Bedenken gegen die Einbürgerung der jeweiligen Kläger wegen unterschiedlicher potentiell einbürgerungsschädlicher Aktivitäten vor (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 19.01.2012 - 5 B 11.732 -, BeckRS 2012, 51221; VGH Mannheim, Urteil vom 20.02.2008 - 13 S 1169/07 - BeckRS 2009, 30195).
  • BVerwG, 04.07.2016 - 1 B 78.16

    Loyalitätserklärung; formelle Einbürgerungsvoraussetzung; materielle …

  • VG Stuttgart, 07.01.2019 - 11 K 2731/18

    Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zur freiheitlich-demokratischen …

  • VG Aachen, 19.11.2015 - 5 K 480/14

    Keine Einbürgerung bei fehlendem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen …

  • VG Hamburg, 22.02.2016 - 19 E 6426/15

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützung von verfassungsfeindlichen und …

  • VG Köln, 13.04.2011 - 10 K 201/10

    Ein Kläger hat einen Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband …

  • VG Hannover, 09.11.2021 - 10 A 1119/19

    Klagen zum Staatsangehörigkeitsrecht - Klägern werden Verbindungen zur …

  • VG München, 29.06.2011 - M 25 K 10.3434

    Anspruchseinbürgerung; Ausschlussgrund als Einbürgerungshindernis; tatsächliche …

  • VG Köln, 16.10.2025 - 11 K 3947/21
    Rn. 56 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 B 58.08 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Urteil vom 19.01.2012 - 5 B 11.732 -, juris Rn. 19 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2024 - 4 K 5933/22 -, juris Rn. 38 f. m.w.N.; VG Braunschweig, Urteil vom 20.02.2025 - 4 A 114/24 -, juris Rn. 58.

    Rn. 58 Vgl. zum Streitstand VG Braunschweig, Urteil vom 20.02.2025 - 4 A 114/24 -, juris Rn. 105, aufgrund grundsätzlicher Bedeutung Berufung zugelassen.

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