Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 03.06.2008 - 4 A 144/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
AuslG § 4, § 30, § 39; BSHG § 2, § 11
- Judicialis
AuslG § 4; ; AuslG § 30; ; AuslG § 39; ; BSHG § 2; ; BSHG § 11
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
BSHG § 21; BSHG § 11; AuslG § 4 Abs. 1; AuslG § 39 Abs. 1; BSHG § 2 Abs. 1; AsylbLG § 2 Abs. 1
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, BSHG, Sozialhilfe, Passbeschaffung, Kosten, Gebühren, notwendiger Lebensunterhalt, Beurteilungszeitpunkt, Kostenerstattung, Ausweisersatz, Zumutbarkeit, Nachrangigkeit
- fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)
Kosten für die Passbeschaffung sind notwendiger Lebensunterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Passbeschaffungskosten; Notwendiger Lebensunterhalt; Selbsthilfe; Nachranggrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Kosten für die Passbeschaffung sind notwendiger Lebensunterhalt.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung der Kosten für die Ausstellung eines Passes als notwendige Lebenshaltunterhaltskosten ; Anspruch auf Erstattung von Passbeschaffungskosten eines Ausländers; Erfüllung einer Passpflicht durch den Besitz eines Ausweisersatzes
Verfahrensgang
- VG Dresden, 28.06.2005 - 13 K 2649/04
- VG Dresden, 08.07.2005 - 13 K 2649/04
- OVG Sachsen, 03.06.2008 - 4 A 144/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
Sozialhilfe: Erstattung der Paßverlängerungskosten eines Ausländers
Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2008 - 4 A 144/08
Für diesen Fall ist für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen der Zeitpunkt der durch den Hilfsbedürftigen herbeigeführten Bedarfsdeckung maßgeblich (VGH Bad.Württ., Beschl. v. 14.6.1994 - 6 S 3076/92 - InfAuslR 1996, 346).Dieses Existenzminimum erstreckt sich nicht nur auf elementare körperliche (physiologische) Bedürfnisse des Hilfsbedürftigen wie Nahrung, Heizung und Unterkunft, sondern umfasst auch solche Aufwendungen, die erforderlich sind, damit der Hilfsbedürftige seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen kann (VGH Bad.Württ., Beschl. v. 14.6.1994, a. a. O.).
Der Ausweisersatz nach § 39 AuslG ersetzt nicht den Pass (VGH Bad.Württ., Beschl. v. 14.6.1994, a. a. O.).
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2008 - 4 A 144/08
Gleichwohl ist die Bejahung eines Sozialhilfeanspruchs mit diesem Grundsatz vereinbar, wenn der Hilfebedürftige den Bedarf aus Mitteln bestritten hat, die ihm ein Dritter im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat, weil der Hilfebedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt wurde (etwa: BVerwG, Urt. v. 23.6.1994, BVerwGE 96, 152 [153, 155]). - VG Dresden, 28.06.2005 - 13 K 2649/04
Asylbewerberleistungsgesetz, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Kosten, …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2008 - 4 A 144/08
das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28.6.2005 - 13 K 2649/04 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 07.10.2010 - 4 A 144/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Montessori-Schule; zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bildungsgang; Montessori; Montessori-Pädagogik; Schülerbeförderungskosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bildungsgang; Montessori; Montessori-Pädagogik; Schülerbeförderungskosten
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 L 4066/00
Voraussetzungen einer Pflicht zur Schülerbeförderung bei Schulen in freier …
Auszug aus VG Göttingen, 07.10.2010 - 4 A 144/08
Aus der mit der Änderung beabsichtigten redaktionellen Bereinigung der Vorschriften könne jedenfalls nicht geschlossen werden, dass der Landesgesetzgeber - in Kenntnis der Rechtsprechung des Nds. OVG - eine Änderung des Begriffsinhaltes des Bildungsganges i.S.d. § 114 NSchG herbeiführen wollte (vgl. Urteil vom 05.03.2003 - 13 L 4066/00 -, NVwZ-RR 2003, 857 [858];… juris Rn. 30 ff.).Das Nds. OVG hat in seiner ständigen Rechtsprechung die Annahme eines besonderen Bildungsgangs immer auch schulformunabhängig und für schulformübergreifende Abschnitte anerkannt (vgl. Urteile vom 20.12.1995 und 05.03.2003, a.a.O.).
Das Nds. OVG hat mehrfach darauf hingewiesen, dass auf eine Identität von Bildungsgängen nicht schon allein aufgrund der Gleichartigkeit der Abschlüsse geschlossen werden kann (vgl. Urteile vom 20.12.1995 und 05.03.2003, a.a.O.).
Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob die besondere Ausgestaltung im Lehrstoff sowie die Lehr- und Erziehungsmethoden die Annahme eines eigenständigen Bildungsganges rechtfertigen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 05.03.2003, a.a.O.; VG Lüneburg - 4 A 168/05 -, dbovg ).
Das Nds. OVG hat überdies ausgeführt, dass sich eine besondere Schwerpunktsetzung lediglich "im Allgemeinen - aber nicht immer - zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt" (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 05.03.2003, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der …
Auszug aus VG Göttingen, 07.10.2010 - 4 A 144/08
Er verweist auf ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. OVG) vom 24.05.2007 (2 LC 9/07), wonach Waldorfschulen wie eine eigenständige Schulform, jedenfalls aber als eigenständiger Bildungsgang anzusehen seien, worunter eine besondere fachliche, methodische, didaktische oder pädagogische Schwerpunktbildung zu verstehen sei.An dieser Rechtsprechung des 13. Senats hat der mittlerweile für das Schulrecht zuständige 2. Senat des Nds. OVG in seinem Urteil vom 24.05.2007 (2 LC 9/07) ausdrücklich festgehalten und sie erweitert, indem er ausführt, dass als "Bildungsgang" neben der besonderen fachlichen auch die methodische, didaktische oder pädagogische Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen ist, die sich im Allgemeinen - aber nicht immer - zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (vgl. Urteil vom 24.05.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. 2007, 336 [338]).
- OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule; …
Auszug aus VG Göttingen, 07.10.2010 - 4 A 144/08
1996, 240 [241], sowie - 13 L 7880/94 -, NdsVBl.1996, 237 [239] = NVwZ-RR 1996, 656 [657]).
- OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93
Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache
Auszug aus VG Göttingen, 07.10.2010 - 4 A 144/08
1996, 242; - 13 L 2013/93 - [Schwerpunktbildung im sprachlichen Bereich], NdsVBl.Zu berücksichtigen sei, dass nicht jede Besonderheit im Lehrstoff und/ oder in den Lehr- und Entziehungsmethoden oder den Feinlernzielen einen eigenständigen Bildungsgang begründe, da Ersatzschulen innerhalb des Rahmens der Gleichwertigkeit eine eigene inhaltliche Prägung und besondere Eigenart aufweisen können, die nicht den Anspruch auf Schülerbeförderung begründe (vgl. Urteile vom 20.12.1995 - 13 L 7975/94 - und - 13 L 2013/93 -, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94
Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium
Auszug aus VG Göttingen, 07.10.2010 - 4 A 144/08
Deshalb sei als "Bildungsgang" i.S.d. schülerbeförderungsrechtlichen Bestimmungen die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot zu verstehen, die sich im Allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirke (13. Senat: Urteile vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812 [Freie Waldorfschulen]; vom 20.12.1995 - 13 L 7975/94 - [altsprachliches Gymnasium], NdsVBl.Zu berücksichtigen sei, dass nicht jede Besonderheit im Lehrstoff und/ oder in den Lehr- und Entziehungsmethoden oder den Feinlernzielen einen eigenständigen Bildungsgang begründe, da Ersatzschulen innerhalb des Rahmens der Gleichwertigkeit eine eigene inhaltliche Prägung und besondere Eigenart aufweisen können, die nicht den Anspruch auf Schülerbeförderung begründe (vgl. Urteile vom 20.12.1995 - 13 L 7975/94 - und - 13 L 2013/93 -, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83
Auszug aus VG Göttingen, 07.10.2010 - 4 A 144/08
Deshalb sei als "Bildungsgang" i.S.d. schülerbeförderungsrechtlichen Bestimmungen die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot zu verstehen, die sich im Allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirke (13. Senat: Urteile vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812 [Freie Waldorfschulen]; vom 20.12.1995 - 13 L 7975/94 - [altsprachliches Gymnasium], NdsVBl. - VG Lüneburg, 30.05.2006 - 4 A 168/05
Anthroposophie; Bildungsgang; Ersatzschule; Förderschule; Heilpädagogik; …
Auszug aus VG Göttingen, 07.10.2010 - 4 A 144/08
Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob die besondere Ausgestaltung im Lehrstoff sowie die Lehr- und Erziehungsmethoden die Annahme eines eigenständigen Bildungsganges rechtfertigen (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 05.03.2003, a.a.O.; VG Lüneburg - 4 A 168/05 -, dbovg ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2023 - 2 B 10435/23
Zuweisung einer anderen Grundschule aus wichtigem Grund; Streitwert
Auch ist, anders als der Antragsgegner und mit ihm das Verwaltungsgericht meint, das Unterrichtskonzept der Montessori-Schulen als eine besondere pädagogische Profilbildung mit einem besonderen pädagogischen Schwerpunkt im schulischen Angebot zu begreifen (vgl. dazu ausführlich VG Göttingen, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 4 A 144/08 -, juris Rn. 19 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8. September 1999 - 6 C 21.98 -, NJW 2000, 1280 [1281 f.]). - VG Hannover, 19.07.2011 - 6 A 5521/10
Bildungsgang; Grundschule; Bilingual; Unterricht; Curriculum; Schülerbeförderung
Dies ist nach § 144 Abs. 1 Satz 2 NSchG und Art. 7 Abs. 5 GG eine Voraussetzung für die Genehmigung einer Grundschule in privater Trägerschaft und besagt nichts darüber aus, ob ein besonderer Bildungsgang im Sinne von § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG angeboten wird (ebenso VG Göttingen, Urt. v. 07.10.2010 - 4 A 144/08 - juris). - VG Hannover, 20.11.2012 - 6 A 3160/12
Bildungsgang; Grundschule; Montessori; Montessorischule; Schülerbeförderung
Zur Begründung tragen sie unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 07.10.2010 (4 A 144/08) vor, die Beklagte verkenne, dass die Grundschule L. nicht dieselbe Schulform wie die Montessori-Schule darstelle, jedenfalls aber nicht denselben Bildungsgang anbiete. - VG Hannover, 20.11.2012 - 6 A 3160/11
Bildungsgang; Montessori-Grundschule; Schülerbeförderung
Zur Begründung tragen sie unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 07.10.2010 (4 A 144/08) vor, die Beklagte verkenne, dass die Grundschule L. nicht dieselbe Schulform wie die Montessori-Schule darstelle, jedenfalls aber nicht denselben Bildungsgang anbiete.
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