Rechtsprechung
| VG Berlin, 11.09.1991 - 4 A 144.88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausübung der gewerblichen Tätigkeit "Herstellung und Vertrieb von Hotel-und Gaststätteneinrichtungen, Laden-und Innenausbau; Untersagung der Fortsetzung des Betriebes; Umfang der Tätigkeiten im Tischler-Handwerk
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79
Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 20.02.1990 - 11 UE 2161/85
Zur Abgrenzung von handwerksmäßiger und industrieller Betriebsweise in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.1989 - 6 A 62/88
Gewerbebetrieb; Handwerk; Handwerksbetrieb; Überwachung; Handwerklich; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 103/04
Durchsuchung wegen handwerksrechtlicher Verstöße (Betrieb eines …
Die bloße Vermittlung eines Auftrags an andere Handwerker und die Weiterreichung der Kosten an den Kunden erfüllen aber nicht die Voraussetzungen des selbständigen Betriebs eines Handwerks im Sinne des § 1 HwO und sind nicht eintragungspflichtig (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 23. Mai 1973 - RReg. 8 St 515/73 OWi -, GewArch 1974, S. 23 ; VG Berlin, Urteil vom 11. September 1991 - VG 4 A 144.88 -, GewArch 1992, S. 188 ).
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