Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 10.03.2010 - 4 A 172/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Freistaat Sachsen in der bis zum 21.10.2004 gültigen Fassung § 11, § 15 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass eines Beitrags zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte auf Grund eines übernommenen hohen finanziellen Risikos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlass eines Beitrags zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte auf Grund eines übernommenen hohen finanziellen Risikos
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 23.01.2008 - 2 K 708/04
- OVG Sachsen, 10.03.2010 - 4 A 172/08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 19.03.2008 - 5 B 840/05
Abwasserabgabe; Direkteinleiter; Indirekteinleiter; sachlicher Billigkeitsgrund
Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2010 - 4 A 172/08
Eine Billigkeitsentscheidung i. S. der angesprochenen Regelung wird dann anzunehmen sein, wenn die Belastung durch den Beitragbescheid wegen sachlicher und persönlicher Besonderheiten des Einzelfalls, die in den Beitragsregelungen der Satzung nicht berücksichtigt sind, dem Einzelfall schlechterdings nicht mehr gerecht wird und deshalb unbillig erscheint (zur entsprechenden Regelung einer Billigkeitsentscheidung nach § 163 AO: SächsOVG, Urt. v. 19.3.2008, 5 B 840/05 abrufbar unter dem Link Entscheidungssammlung der Internetseite des SächsOVG - www.justiz.sachsen.de/ovg). - VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 9 S 1346/92
Verpflichtungsklage auf Herabsetzung der Beiträge zum …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2010 - 4 A 172/08
Die in § 11 der Satzung angesprochene Beitragsfestsetzung, etwa des Regelpflichtbeitrags oder des Beitrags nach Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt ist daher nicht rechtswidrig weil aus Billigkeitserwägungen die Festsetzung eines niedrigeren Beitrags wegen grober Unbilligkeit nach § 15 Abs. 4 der Satzung veranlasst ist (dazu etwa: VGH BW, Beschl. v. 29.6.1992, 9 S 1346/92, juris).
- OVG Sachsen, 25.05.2010 - 4 A 289/09
Beitragsplicht eines nebenberuflich als Rechtsanwalt Tätigen zu Beiträgen des …
Bei der gebotenen einschränkenden Satzungsauslegung sei der erstinstanzlich formulierte Klageantrag (Teilanfechtung, hilfsweise Verpflichtungsantrag) ungeachtet dessen sachgerecht, dass die Rechtmäßigkeit einer Beitragsfestsetzung nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10.3.2010 - 4 A 172/08 -, juris), nicht mit Billigkeitserwägungen nach § 15 Abs. 4 der Satzung in Zweifel gezogen werden könne.Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10.3.2010 - 4 A 172/08 -, juris) ist § 15 Abs. 4 der Satzung in Anlehnung an § 163 AO auszulegen.
- OVG Sachsen, 20.12.2022 - 6 A 429/19
Festsetzung von Säumniszuschlägen wegen rückständiger Beitragszahlungen; …
Ob der Kläger einen Anspruch auf Billigkeitserlass hat, kann im vorliegenden Verfahren offenbleiben, weil ein solcher Anspruch die Festsetzungsbescheide nicht rechtswidrig machen würde, sondern im Wege des Antrags und bei Ablehnung des Widerspruchs und der Verpflichtungsklage zu verfolgen wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. März 2010 - 4 A 172/08 -, juris Rn. 3;… Urt. v. 18. November 2014 - 5 A 793/13 -, Rn. 12 m. w. N.).Ein Anspruch auf Billigkeitserlass würde jedoch die Festsetzungsbescheide nicht rechtswidrig machen, sondern wäre im Wege des Antrags und bei Ablehnung des Widerspruchs und der Verpflichtungsklage zu verfolgen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. März 2010 - 4 A 172/08 -, juris Rn. 3;… Urt. v. 18. November 2014 - 5 A 793/13 -, Rn. 12 m. w. N).
- OVG Sachsen, 04.05.2022 - 6 A 804/19
Rechtsanwaltsversorgung; Beitragsfestsetzung bei anteiliger selbstständiger und …
Die Regelung ist in Anlehnung an § 163 AO auszulegen (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. Mai 2010 - 4 B 289/09 -, juris Rn. 50; Beschl. v. 10. März 2010 - 4 A 172/08 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 19. März 2008 - 5 B 840/05 -, juris Rn. 35).Härten, die dem Beitragszweck entsprechen und die der Satzungsgeber bei der Ausgestaltung des Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat, können einen Billigkeitserlass hingegen nicht rechtfertigen, sondern sind allenfalls durch eine Satzungskorrektur zu beheben (…vgl. zum Billigkeitserlass bei Steuer- und Abgabentatbeständen: BFH, Urt. v. 25. September 2013 - VII R 7/12 -, juris Rn. 10;… v. 21. Oktober 1987 - X R 29/81 -, juris Rn. 16;… v. 23. Mai 1985 - V R 124/79 -, juris Rn. 17;… SächsOVG, Urt. v. 25. Mai 2010 - 4 B 289/09 -, juris Rn. 50; Beschl. v. 10. März 2010 - 4 A 172/08 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 19. März 2008 - 5 B 840/05 -, juris Rn. 35).
- OVG Sachsen, 13.07.2022 - 6 A 162/20
Versorgungswerk für Apotheker; Ermäßigungsantrag; Härtefallklausel; …
Härten, die dem Beitragszweck entsprechen und die der Satzungsgeber bei der Ausgestaltung des Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat, können einen Billigkeitserlass hingegen nicht rechtfertigen (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Mai 2022 - 6 A 804/19 -, juris Rn. 29;… v. 25. Mai 2010 - 4 B 289/09 -, juris Rn. 50; Beschl. v. 10. März 2010 - 4 A 172/08 -, juris Rn. 5;… sowie zum Billigkeitserlass bei Steuer- und Abgabentatbeständen: BFH, Urt. v. 25. September 2013 - VII R 7/12 -, juris Rn. 10;… v. 21. Oktober 1987 - X R 29/81 -, juris Rn. 16;… v. 23. Mai 1985 - V R 124/79 -, juris Rn. 17;… SächsOVG, Urt. v. 19. März 2008 - 5 B 840/05 -, juris Rn. 35). - OVG Sachsen, 27.04.2022 - 6 A 583/19
Recht der freien Berufe; Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk; …
Ob der Kläger einen Anspruch auf Billigkeitserlass hat, kann im vorliegenden Verfahren offenbleiben, weil ein solcher Anspruch die Festsetzungsbescheide nicht rechtswidrig machen würde, sondern im Wege des Antrags und bei Ablehnung des Widerspruchs und der Verpflichtungsklage zu verfolgen wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. März 2010 - 4 A 172/08 -, juris Rn. 3;… Urt. v. 18. November 2014 - 5 A 793/13 -, Rn. 12 m. w. N.). - OVG Sachsen, 17.06.2010 - 4 B 114/10
Rechtsanwaltsversorgung, Existenzminimum, Billigkeitsentscheidung
Persönliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn die Beitragerhebung unzumutbar ist, weil der Betroffene erlassbedürftig und erlasswürdig ist (Beschluss des Senats vom 10.3.2010 - 4 A 172/08 -).
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