Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 4 A 2069/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 124a Abs. 5 S. 2
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Nichtigkeit des SchfHwG mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Nichtigkeit des SchfHwG mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 28.06.2017 - 3 K 513/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 4 A 2069/17
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14
Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 4 A 2069/17
Rn. 3 vgl. Urteil vom 17.12.2015 - 7 C 5.14 -, BVerwGE 153, 367 = juris, Rn. 28 ff.,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 4 A 3314/18
Wochenmarkt Marktfestsetzung Bescheidungsurteil Rechtsauffassung des Gerichts …
Rn. 35 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.6.2018, - 4 A 2069/17 -, juris, Rn. 5,. - VGH Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 13 S 308/19
Festsetzung einer "gemeinsamen Einrichtung" im Rahmen der Krankenhauspflegesätze …
Der Senat lässt offen, ob es im Zulassungsverfahren grundsätzlich der Billigkeit entspricht, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der einen Antrag gestellt hat, für erstattungsfähig zu erklären, weil dieser nach § 67 Abs. 4 VwGO seine Rechte nur anwaltlich vertreten wahrnehmen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2018 - 4 A 2069/17 - juris Rn. 5) oder ob dies nicht der Fall ist, weil der Beigeladene auch im Fall der Antragstellung kein Kostenrisiko eingeht (vgl. OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 03.03.2021 - 5 LA 295/20 - juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - NVwZ-RR 2002, 786, 787 f.). - VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 1855/23
Verpflichtungsklage; im Verfahrensverlauf eingeschränkter Streitgegenstand; …
Der Senat hält es auch nicht für geboten, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen dem Kläger allein deshalb aufzuerlegen, weil der Beigeladene seine Rechte im Zulassungsverfahren nur anwaltlich vertreten wahrnehmen kann (so aber OVG NRW, Beschl. v. 27.06.2018 - 4 A 2069/17 - juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2021 - 13 S 308/19
Klage gegen einen Bescheid mit der Genehmigung eines Schiedsspruches der …
Der Senat lässt offen, ob es im Zulassungsverfahren grundsätzlich der Billigkeit entspricht, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der einen Antrag gestellt hat, für erstattungsfähig zu erklären, weil dieser nach § 67 Abs. 4 VwGO seine Rechte nur anwaltlich vertreten wahrnehmen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2018 - 4 A 2069/17 - juris Rn. 5) oder ob dies nicht der Fall ist, weil der Beigeladene auch im Fall der Antragstellung kein Kostenrisiko eingeht (vgl. OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 03.03.2021 - 5 LA 295/20 - juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - NVwZ-RR 2002, 786, 787 f.). - OVG Thüringen, 20.05.2020 - 3 ZKO 394/19
Die Ungültigkeit der Kommunalwahl bewirkende Verletzung der Wahlvorschriften; …
Auch wenn der Beigeladene im Berufungszulassungsverfahren grundsätzlich kein Kostenrisiko eingegangen ist, da er keinen Antrag gestellt hat, entspricht es hier angesichts des Umstandes, dass der Beigeladene seine Rechte im Rahmen der Beiladung nur anwaltlich vertreten wahrnehmen konnte (§ 67 Abs. 4 VwGO) und der ausführlichen Stellungnahme des Prozessvertreters des Beigeladenen mit Schriftsatz vom 16. August 2019 der Billigkeit, diese Kosten dem unterliegenden Teil aufzuerlegen (vgl. zu diesen Billigkeitsgesichtspunkten OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 A 2069/17 -, HessVGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 4 A 2903/15.Z -, BayVGH, Beschluss vom 18. März 2020 - 15 ZB 18.1816 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - 4 A 293/18
Kostenentscheidung nach billigem Ermessen nach übereinstimmender …
Es entspricht zudem der Billigkeit im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen in beiden Instanzen für erstattungsfähig zu erklären, weil er sich erstinstanzlich durch die Antragstellung einem Kostenrisiko ausgesetzt hat und seine Rechte im Zulassungsverfahren, in dem er auch durch Stellung eines Antrags kein Kostenrisiko eingehen konnte, nur anwaltlich vertreten wahrnehmen konnte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.6.2018 - 4 A 2069/17 -, juris, Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - 4 A 3726/18
Ergänzen des Beschlusses auf Antrag durch nachträgliche Entscheidung zur …
Rn. 4 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.6.2018 - 4 A 2069/17 -, juris, Rn. 5. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2025 - 12 A 328/23 Rn. 24 Vgl. zu diesem Aspekt OVG NRW, Beschlüsse vom 18. März 2025 - 12 A 477/24 -, vom 6. Oktober 2020 - 4 A 2371/20 -, juris Rn. 2, und vom 27. Juni 2018 - 4 A 2069/17 -, juris Rn. 5.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 4 A 2371/20 Rn. 4 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.6.2018 - 4 A 2069/17 -, juris, Rn. 5.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2025 - 12 A 477/24
Durchführen des Verfahrens des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) …
Rn. 21 Vgl. zu diesem Aspekt OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Oktober 2020 - 4 A 2371/20 -, juris Rn. 2, vom 27. Juni 2018 - 4 A 2069/17 -, juris Rn. 5. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2024 - 2 A 163/24
Darlegungsanforderungen an eine Zulassungsbegründung; Nachbarstreit um die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2025 - 12 A 2300/23
Erstattung der aufgewendeten Kosten für einen Hilfeempfänger aus Mitteln der …
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