Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 14 Abs 2 S 1 GG
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch eines Gebäudes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2009 - 1 A 10547/09
Kloster Marienberg in Boppard darf nicht abgerissen werden
Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11
Denn es würde dem Grundsatz der Sozialpflichtigkeit des Eigentums widersprechen, könnte man unter Ausnutzung der aus dem schlechten Erhaltungszustand eines Gebäudes sich ergebenden Wertminderung ein marodes Denkmal zu einem günstigen Preis erwerben und diesen Vorteil auf Kosten des Denkmalschutzes ohne weiteres durch Abbruch dieses Denkmals realisieren (OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 02.12.2009 - 1 A 10547/09 -, juris; vgl. auch VG Arnsberg, Urteil vom 14.03.2011 - 14 K 2523/09 -, juris).Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat zwar in seinem Urteil vom 29.10.2009 (2 L 200/07, BRS 74 Nr. 215) die Auffassung vertreten, dass der Denkmaleigentümer im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit nicht verpflichtet ist, den Nachweis zu erbringen, dass er das Baudenkmal nicht verkaufen oder verpachten kann (abweichend wohl OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 02.12.2009, a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - 10 A 699/07
Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbrucherlaubnis bei Verlust der …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11
Denn die vollständige Beseitigung der denkmalwerten Aussage einer denkmalgeschützten baulichen Anlage kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn die Verweigerung der Erlaubnis sich im Einzelfall als unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung darstellt, etwa weil die Erhaltung des Denkmals nicht mehr möglich ist oder weil das Beseitigungsverbot für den Eigentümer aus anderen Gründen unzumutbar ist und dies nicht durch eine Entschädigung oder auf andere Weise ausgeglichen werden kann (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 04.05.2009 - 10 A 699/07 -, NWVBl. 2010, 24).In einem solchen Fall stehen denkmalrechtliche Gründe der Erteilung einer Abbruchgenehmigung nicht entgegen (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 04.05.2009, a. a. O., m. w. N.).
- OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08
Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals
Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11
Der Denkmaleigentümer mag dementsprechend keinen "Suchauftrag" haben, einen Investor zu finden, der bereit wäre, das Grundstück zu erwerben und unter Einsatz seines Vermögens zu erhalten (vgl. OVG Saarl., Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, BRS 73 Nr. 206).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - 2 L 200/07
Abrissgenehmigung für ein Baudenkmal
Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat zwar in seinem Urteil vom 29.10.2009 (2 L 200/07, BRS 74 Nr. 215) die Auffassung vertreten, dass der Denkmaleigentümer im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit nicht verpflichtet ist, den Nachweis zu erbringen, dass er das Baudenkmal nicht verkaufen oder verpachten kann (…abweichend wohl OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 02.12.2009, a. a. O.). - VG Arnsberg, 14.03.2011 - 14 K 2523/09
Absichtliches Verfallenlassen eines Baudenkmals: Abriss?
Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11
Denn es würde dem Grundsatz der Sozialpflichtigkeit des Eigentums widersprechen, könnte man unter Ausnutzung der aus dem schlechten Erhaltungszustand eines Gebäudes sich ergebenden Wertminderung ein marodes Denkmal zu einem günstigen Preis erwerben und diesen Vorteil auf Kosten des Denkmalschutzes ohne weiteres durch Abbruch dieses Denkmals realisieren (OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 02.12.2009 - 1 A 10547/09 -, juris; vgl. auch VG Arnsberg, Urteil vom 14.03.2011 - 14 K 2523/09 -, juris). - BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 02.03.1999 (- 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226) ausgeführt, dass es der Eigentümer grundsätzlich hinnehmen müsse, dass ihm eine rentable Nutzung seines Grundstücks verwehrt werde, da Art. 14 GG nicht die einträglichste Nutzung schütze. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2008 - 10 A 3250/07
Metropol Lichtspieltheater in Bonn ist kein Baudenkmal
Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11
Die Beantwortung der Frage, ob die Denkmaleigenschaft eines Baudenkmals entfallen ist, muss daher von den Gründen für die Unterschutzstellung ausgehen und prüfen, ob die hierfür maßgeblichen Teile des Gebäudes in einem solchen Umfang zerstört worden oder sonst weggefallen sind, dass die verbliebene historische Substanz keinen Zeugniswert mehr besitzt (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteile vom 12.09.2006 - 10 A 1541/05 -, NWVBl. 2007, 107 und 26.08.2008 - 10 A 3250/07 -, NWVBl. 2009, 17). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 10 A 1541/05
Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal
Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11
Die Beantwortung der Frage, ob die Denkmaleigenschaft eines Baudenkmals entfallen ist, muss daher von den Gründen für die Unterschutzstellung ausgehen und prüfen, ob die hierfür maßgeblichen Teile des Gebäudes in einem solchen Umfang zerstört worden oder sonst weggefallen sind, dass die verbliebene historische Substanz keinen Zeugniswert mehr besitzt (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteile vom 12.09.2006 - 10 A 1541/05 -, NWVBl. 2007, 107 und 26.08.2008 - 10 A 3250/07 -, NWVBl. 2009, 17). - BVerwG, 26.04.2011 - 7 B 34.11
Zulässigkeit des Austausches der Begründung eines belastenden Verwaltungsakts …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11
Unzulässig kann ein Austausch der Begründung sein, wenn er nach Erlass des ursprünglichen Verwaltungsakts - etwa durch die Widerspruchsbehörde - erfolgt und der Bescheid dadurch in seinem Wesen verändert würde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26.04.2011 - 7 B 34.11 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2006 - 2 L 6/04
Die Ausübung des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts
Auszug aus VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11
Der Beigeladene ist als Denkmalfachamt i. S. des § 5 Abs. 1 DSchG LSA in besonderem Maße zur Beurteilung der Denkmaleigenschaft berufen (vgl. hierzu OVG LSA, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 L 6/04 -, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 L 503/04
Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals
- OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - 1 LB 5/06
Denkmaleigenschaft eines Kulturdenkmals; Erhaltungszustand; Gemeindeeigentum
- VG Gießen, 23.11.2022 - 1 K 1720/20
"Abriss denkmalgeschützter Villa"
Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung kann nicht angenommen werden, wenn der Denkmaleigentümer in seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung keine Zuwendungen aus öffentlichen oder privaten Fördermitteln berücksichtigt und auch keine Zuwendungsanträge gestellt hat (Anschluss an VG Magdeburg, Urteil vom 16.12.2011 - 4 A 222/11, juris Leitsatz 4).Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung kann nicht angenommen werden, wenn der Denkmaleigentümer in seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung keine Zuwendungen aus öffentlichen oder privaten Fördermitteln berücksichtigt und auch keine Zuwendungsanträge gestellt hat (VG Magdeburg, Urteil vom 16.12.2011 - 4 A 222/11, Leitsatz 4; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 26.05.2004 - 8 A 12009/03, Rn. 45; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 18.03.2009 - 3 L 503/04, Rn. 49, sämtlich juris).
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