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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 250/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1930
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 250/08 (https://dejure.org/2011,1930)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.12.2011 - 4 A 250/08 (https://dejure.org/2011,1930)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 4 A 250/08 (https://dejure.org/2011,1930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Sportwettenvermittlung gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GlüStV; Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses für die Überprüfung einer Untersagungsverfügung; Berücksichtigung des staatlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Sportwettenvermittlung gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GlüStV; Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses für die Überprüfung einer Untersagungsverfügung; Berücksichtigung des staatlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 250/08
    Rn. 35 - 4 A 17/08 -, juris, Beschluss vom 18. April 2007 - 4 B 1246/06 -, juris, Rn. 55f.; ferner BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007- 1 BvR 2218/06 , GewArch 2008, 205, Rn. 38; BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2011 - 8 C 11.10 -, Rn. 16ff., und vom 24. November 2010 - 8 C 15.09 -, Rn. 21.

    Rn. 50 Vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 8 C 11.10 -, Rn. 53 und - 8 C 2.10 -, Rn. 55.

    Rn. 57 Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 11.10 -, Rn. 53; OVG NRW, Urteil vom 29. September 2011 - 4 A 17/08 -, UA S. 40 ff.;.

    Rn. 64 vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 8 C 11.10 -, Rn. 15 und - 8 C 2.10 -, Rn. 16 und die dortige Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 25.93 -, BVerwGE 97, 214, 220 f.,.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 250/08
    Rn. 50 Vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 8 C 11.10 -, Rn. 53 und - 8 C 2.10 -, Rn. 55.

    Rn. 64 vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 8 C 11.10 -, Rn. 15 und - 8 C 2.10 -, Rn. 16 und die dortige Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 25.93 -, BVerwGE 97, 214, 220 f.,.

  • OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06

    Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 250/08
    Rn. 46 Vgl. bereits Saarl.OVG, Beschluss vom 30. April 2007 - 3 W 30/06 -, juris.

    Rn. 71 Vgl. bereits Saarl.OVG, Beschluss vom 30. April 2007 - 3 W 30/06 -, juris.

  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2506

    Sportwettenvermittlung als unselbständiger Teil des Dienstleistungsverhältnisses …

    Den das Sportwettenmonopol rechtfertigenden öffentlichen Interessen des Spielerschutzes und der Spielsuchtbekämpfung ließe sich danach mit nur noch gegenüber Drittstaatsangehörigen möglichen Untersagungsverfügungen nicht bzw. nur in ganz geringem Umfang Rechnung tragen (vgl. OVG NRW vom 8.12.2011 Az. 4 A 250/08 RdNrn.
  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2273

    Vermittlung von Sportwetten - Untersagungsverfügung

    Den das Sportwettenmonopol rechtfertigenden öffentlichen Interessen des Spielerschutzes und der Spielsuchtbekämpfung ließe sich danach mit nur noch gegenüber Drittstaatsangehörigen möglichen Untersagungsverfügungen nicht bzw. nur in ganz geringem Umfang Rechnung tragen (vgl. OVG NRW vom 8.12.2011 Az. 4 A 250/08 RdNrn.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2012 - 1 S 161.11

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten …

    Zwar spricht nach inzwischen vorliegenden oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (zuletzt BayVGH, Urteile vom 13. Januar 2012 - 10 BV 10.2271 u. 10 BV 10.2505 - juris Nachrichten vom 13.01.2012; OVG NW, Urteile vom 8. Dezember 2011 - 4 A 250/08 - juris Rn. 35 ff., vom 29. September 2011 - 4 A 17/08 - GewArch 2012, 25, juris Rn. 37 ff.) einiges dafür, dass das Veranstaltungsmonopol in seiner tatsächlichen Ausgestaltung eine unverhältnismäßige Beschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt und auf europäischer Ebene mit der Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar ist, weil sowohl das Werbeverhalten der staatlichen Veranstalter einer konsequenten Verfolgung der Ziele der Eindämmung des Glücksspiele und der Bekämpfung und Vermeidung der Entstehung von Spiel- und Wettsucht nicht ausreichend Rechnung trägt und in anderen nicht monopolisierten Bereichen des Glücksspielsektors, insbesondere in dem Bereich des gegenüber dem monopolisierten staatlichen Glücksspiel möglicherweise suchtintensiveren Bereich des gewerblichen Automatenspielangebots eine Ausweitung des Spielangebots ermöglicht wird, so dass von einer kohärenten Verfolgung der vorgegebenen Ziele nicht gesprochen werden kann.
  • KG, 02.02.2012 - 1 Ss 552/11

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unklare Rechtslage bei …

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in Urteilen vom 29. September 2011 (ZfWG 2011, 428) und 8. Dezember 2011 - 4 A 250/08 - (Juris) entschieden, dass die Regelungen des staatlichen Monopols im Glücksspielstaatsvertrag gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstießen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten …

    Zwar spricht nach inzwischen vorliegenden oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (zuletzt BayVGH, Urteile vom 13. Januar 2012 - 10 BV 10.2271 u. 10 BV 10.2505 - juris Nachrichten vom 13.01.2012; OVG NW, Urteile vom 8. Dezember 2011 - 4 A 250/08 - juris Rn. 35 ff., vom 29. September 2011 - 4 A 17/08 - GewArch 2012, 25, juris Rn. 37 ff.) einiges dafür, dass das Veranstaltungsmonopol in seiner tatsächlichen Ausgestaltung eine unverhältnismäßige Beschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt und auf europäischer Ebene mit der Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar ist, weil sowohl das Werbeverhalten der staatlichen Veranstalter einer konsequenten Verfolgung der Ziele der Eindämmung des Glücksspiele und der Bekämpfung und Vermeidung der Entstehung von Spiel- und Wettsucht nicht ausreichend Rechnung trägt und in anderen nicht monopolisierten Bereichen des Glücksspielsektors, insbesondere in dem Bereich des gegenüber dem monopolisierten staatlichen Glücksspiel möglicherweise suchtintensiveren Bereich des gewerblichen Automatenspielangebots eine Ausweitung des Spielangebots ermöglicht wird, so dass von einer kohärenten Verfolgung der vorgegebenen Ziele nicht gesprochen werden kann.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.03.2010 - 4 A 250/08   

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https://dejure.org/2010,21200
OVG Sachsen, 16.03.2010 - 4 A 250/08 (https://dejure.org/2010,21200)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2010 - 4 A 250/08 (https://dejure.org/2010,21200)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2010 - 4 A 250/08 (https://dejure.org/2010,21200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Außerbetriebsetzung einer Kleinkläranlage; Anschlusszwang und Benutzungszwang für Grundstücke mit eigener Kleinkläranlage als Eingriff in das Eigentumsrecht; Öffentliches Interesse am Anschlusszwang und Benutzungszwang zur ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2003 - 15 A 1738/03

    Anschlusskosten von 25.000 Euro

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2010 - 4 A 250/08
    Anders als bei einer dezentralisierten Beseitigung erübrigt sich bei einer zentralisierten die Überwachung und Sicherstellung von einer Vielzahl von Kleinkläranlagen, was die Sicherheit der Abwasserbeseitigung erhöht (OVG NRW, Beschl. v. 5.6.2003, 15 A 1738/03, juris).
  • OVG Sachsen, 08.08.2007 - 4 B 321/05

    Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigungskonzept; Anschluss- und Benutzungszwang; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2010 - 4 A 250/08
    (etwa: BVerwG, Beschl. v. 19.12.1997, ZfW 1998, 494; SächsOVG, Beschl. v. 8.8.2007, SächsVBl 2007, 267).
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 4 B 06.1953

    Anschluss- und Benutzungszwang; Planungsermessen; Erschlossensein; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2010 - 4 A 250/08
    Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Grundstück vollständig an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen ist und nicht etwa nur teilweise, wenn das anfallende Abwasser zumindest auch der privaten Kläranlage zugeführt würde (BayVGH, Urt. v. 16.7.2007, 4 B 06.1953, juris;… OVG NRW, Urt. v. 7.3.1994, 22 A 753/92, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1994 - 22 A 753/92

    Grundstück; Eigentümergemeinschaft; Öffentliche Kanalisation; Gemeindliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2010 - 4 A 250/08
    Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Grundstück vollständig an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen ist und nicht etwa nur teilweise, wenn das anfallende Abwasser zumindest auch der privaten Kläranlage zugeführt würde (…BayVGH, Urt. v. 16.7.2007, 4 B 06.1953, juris; OVG NRW, Urt. v. 7.3.1994, 22 A 753/92, juris).
  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12

    Erledigung eines Anordnungsbescheids durch die Befolgung einer Verpflichtung zum …

    Rn. 27 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein sog. Vollanschluss auch für Grundstücke verlangt werden kann, die über eine Kleinkläranlage verfügen (Urt. v. 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05 - m. w. N., Beschl. v. 16. März 2010 - 4 A 250/08).

    Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Grundstück vollständig an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen ist (SächsOVG, Beschl. v. 16. März 2010, a. a. O., m. w. N.).

    Diese Auffassung hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung vertreten (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08) und ausgeführt, dass schon die satzungsrechtliche Regelung eines Anschluss- und Benutzungszwanges eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Anordnungsbescheides darstellt (s. a. Beschluss vom 16. März 2010 - 4 A 250/08 -).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2011 - 2 L 261/06

    Anschluss- und Benutzungszwang an zentrale Abwasserbeseitigung bei bestehender …

    Die bereits zur Vorgängerfassung, dem § 18 a WHG Abs. 1 Satz 1 und 2 a.F., allgemein vertretene Auffassung, dass damit dem Grundstückseigentümer kein Wahlrecht i.S. eines gesetzlichen Rechtsanspruchs vermittelt wird, das auf seinem Grundstück anfallende Abwasser in dezentralen Abwasseranlagen beseitigen zu können, stützt sich nunmehr auf § 55 Abs. 1 Satz 2 WHG (…vgl. Queitsch, in WHG, 2010, § 55 Rn. 5 ff.; BVerwG…, Beschl. vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234.97 -, zit. nach juris, Rn. 2; Sächs. OVG, Beschl. vom 16. März 2010 - 4 A 250/08 -, zit. nach juris, Rn 3).
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