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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1862
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92 (https://dejure.org/1993,1862)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 (https://dejure.org/1993,1862)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 4 A 2800/92 (https://dejure.org/1993,1862)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Überprüfung; Auswahlentscheidung; Vergaberichtlinie; Größere Attraktivität; Vergabe von Standplätzen; Kirmes; Auswahlentscheidung; Schriftliche Antragsunterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 157
  • DÖV 1994, 224
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1990 - 14 S 2400/88

    Zur Zuständigkeit des Gemeinderates für die Aufstellung von Richtlinien zur …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92
    Für die gerichtliche Überprüfung einer gemäß § 70 Abs. 3 GewO getroffenen Auswahlentscheidung ist unerheblich, ob die zugrundeliegenden Vergaberichtlinien von der dafür zuständigen Stelle erlassen worden sind (aA VGH Baden Württemberg, GewArch 1991, 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1990 - 4 A 1731/89

    Zulassung zu einem Volksfest; Attraktivität und Neuheit des Angebots; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92
    Das Merkmal größerer Attraktivität stellt einen sachgerechten Gesichtspunkt für die Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl GewArch 1991, 113).
  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    OVG, Beschluss vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25; VG Hannover, Urteil vom 09.12.2008 - 11 A 1537/07 -, juris).

    Ob die getroffene Auswahlentscheidung den vom Veranstalter selbst aufgestellten Anforderungen im Einzelfall gerecht wird, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Bayer. VGH Urteil vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines …

    Mit diesem Inhalt kann angesichts der oben näher umschriebenen Eigenart von Volksfesten der vorliegenden Art kein Zweifel bestehen, dass Nr. 4.1 der Richtlinie in besonderer Weise "an der Sache orientiert" ist (ebenso bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 26.08.1981, GewArch 1982, 304 f., sowie OVG NW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 - m.w.N.).

    Im Übrigen finden sich gerade bei Tettinger/Wank (a.a.O., § 70 Randnr. 46, teilweise unter Bezugnahme auf OVG NW, GewArch 1994, 25) Hinweise, nach welchen Merkmalen die Attraktivität bestimmt werden kann, wobei etwa unter Rückgriff auf Literatur und Rechtsprechung zwischen äußerer Gestaltung eines Stands und nach der Person des Standinhabers oder des Anbieters differenziert wird; für den ersten Fall wird etwa auf Fassadengestaltung, Beleuchtung und Lichteffekte verwiesen.

    Bei ihrer Auswahlentscheidung hat sich die Beklagte auf die Prüfung der schriftlich eingereichten Unterlagen beschränkt; diese Verfahrensweise, die sich schon aus Gründen der Praktikabilität ohne weiteres aufdrängt, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (ebenso OVG NW, Urteil vom 27.05.1993, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 22 B 03.1362

    Zulassung zum Volksfest, Ausschluss von Bewerbern, Kommunale Organkompetenzen, …

    Ob die getroffene Auswahlentscheidung diesen selbst gestellten Anforderungen im Einzelfall gerecht wurde, unterliegt dagegen der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Wagner in: Friauf, GewO, RdNr. 58 zu § 70, unter Hinweis auf Nds OVG vom 18.7. 2002, GewArch 2002, 428/429 f.; OVG NW vom 27.5. 1993, GewArch 1994, 25/26).
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