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Rechtsprechung
   VG Halle, 19.04.2012 - 4 A 298/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5914
VG Halle, 19.04.2012 - 4 A 298/10 (https://dejure.org/2012,5914)
VG Halle, Entscheidung vom 19.04.2012 - 4 A 298/10 (https://dejure.org/2012,5914)
VG Halle, Entscheidung vom 19. April 2012 - 4 A 298/10 (https://dejure.org/2012,5914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Benutzungsgebühren für die Straßenentwässerung; Rechtswidrigkeit von Satzungsregelungen hinsichtlich der Gebührenerhebung wegen fehlender Differenzierung hinsichtlich des Zeitpunktes der Errichtung bzw. Herstellung; unterschiedliche Abwasserbeseitigungsgebühren für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 L 438/06

    Befugnis zur Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Straßenbaulastträgern für …

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2012 - 4 A 298/10
    Die hiergegen erhobene Anfechtungsklage war Gegenstand des Urteils des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. März 2009 - 4 L 438/06 -, in dem u.a. ausgeführt wurde, die Satzungsänderung, mit der die Beklagte eine Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung von Verkehrsanlagen eingeführt habe, verstoße für nach Inkrafttreten des Straßengesetzes (10. Juli 1993) hergestellte oder erneuerte Abwasseranlagen an Straßen, die dem Straßengesetz unterfallen, gegen § 23 Abs. 5 Satz 3 StrG LSA.

    Zur Begründung führte sie aus, nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. März 2009 - 4 L 438/06 - könne sie für vor Inkrafttreten des Straßengesetzes errichtete Anlagen Gebühren auch vom Straßenbaulastträger erheben.

    Die AwGebS 2009 sei vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom 24. März 2009 - 4 L 438/06 - dahin auszulegen, dass Niederschlagswassergebühren für die Entwässerung von Straßenflächen nur zu zahlen seien, wenn der in Anspruch genommene städtische Kanal bereits vor Inkrafttreten des Straßengesetzes hergestellt oder erneuert worden sei.

    Rn. 39 Nach dieser Regelung ist die Erhebung einer Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung von Verkehrsanlagen für nach Inkrafttreten des Straßengesetzes (10. Juli 1993) hergestellte oder erneuerte Abwasseranlagen an Straßen, die dem Straßengesetz unterfallen, unzulässig (OVG LSA, Urteil vom 24. März 2009 - 4 L 438/06 - juris Rn. 25).

    Eine solche kann auch nicht vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom 24. März 2009 - 4 L 438/06 - in die entsprechenden Regelungen hineingelesen werden.

    Die Voraussetzungen einer Teilnichtigkeit des § 4 Abs. 1 Nr. 2 AwGebS, soweit hierin Niederschlagswassergebühren für Straßenflächen vorgesehen sind, liegen jedoch nicht vor, weil die Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 2 AwGebS nicht nach Zeiträumen differenziert und deshalb nicht teilbar ist (vgl. OVG LSA, Urteil vom 24. März 2009 - 4 L 438/06 - a.a.O. Rn. 34).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2009 - 4 L 173/07

    Zur Inanspruchnahme Dritter im Rahmen der Abgabenverwaltung

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2012 - 4 A 298/10
    Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA muss die Tätigkeit eines Dritten im Rahmen der Abgabenverwaltung in der Satzung aufgezeigt werden, in der zudem im Einzelnen angegeben sein muss, welcher Dritte beauftragt ist und welche konkrete Aufgaben er wahrzunehmen befugt sein soll (OVG LSA, Beschluss vom 20. August 2009 - 4 L 173/07 - juris).
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von …

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2012 - 4 A 298/10
    Zwar schlägt gemäß § 139 BGB analog die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht auf die gesamte Regelung mit der Folge der Gesamtnichtigkeit durch, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, daß sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers) (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - juris Rn. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10

    Abwassergebühr; Kalkulation; Gebührenzeitraum; Einrichtung; getrennte …

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2012 - 4 A 298/10
    Die mit der Erhebung einer Niederschlagswassergebühr abgegoltene Leistung besteht aus der Abnahme des auf den Grundstücken anfallenden Oberflächenwassers (VGH Mannheim, Beschluss vom 20. September 2010 - 2 S 138/10 - juris Rn. 15).
  • VG Halle, 10.02.2015 - 4 A 71/13

    Niederschlagswassergebühren für die Straßenentwässerung

    Auf die dagegen erhobene Klage hob die Kammer die Bescheide durch rechtskräftiges Urteil vom 19. April 2012 ( 4 A 298/10 HAL) auf.

    Denn die Beklagte hat durch die AGS 2012 die - unstreitig und hinsichtlich der Jahre 2004 bis 2009 zwischen den Beteiligten rechtskräftig (§ 121 Nr. 1 VwGO) festgestellt - unwirksamen Regelungen der Abwassergebührensatzung vom 13. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 30. November 2006, und der Abwassergebührensatzung vom 17. Dezember 2009 (Urteil der Kammer vom 19. April 2012 - 4 A 298/10 - Juris) ersetzt, die ebenfalls die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vorsahen.

    Diese Bescheide wurden vom Kläger durch Klage angefochten und durch Urteil der Kammer vom 19. April 2012 ( 4 A 298/10 HAL) aufgehoben.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15

    Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast

    Es ist danach durchaus sachgerecht und geboten, die Kosten für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung trotz des Bestehens von Trenn- und Mischkanälen innerhalb der Einrichtung nach einheitlichen Gebührensätzen auf alle Nutzer umzulegen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. Juni 2010 - 4 M 41/10 -, m.w.N.; vgl. auch VG Magdeburg, Urt. v. 11. November 2014 - 9 A 150/14 - VG Halle, Urt. v. 19. April 2012 - 4 A 298/10 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Magdeburg, 11.11.2014 - 9 A 150/14

    Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung; hier: …

    Rn. 26 2.2.2 Rechtlichen Bedenken begegnet es zudem, wenn der Beklagte in § 8 GS 2011 für die jeweilige öffentliche Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung unterschiedliche Benutzungsgebühren für die privaten Grundstücke und die (Bundes-)Straßen festgesetzt hat (so auch VG Halle, Urt. v. 19.04.2012, 4 A 298/10 , juris, und VG Magdeburg, Urt. v. 11.09.2014, 2 A 308/12 MD).
  • VG Köln, 18.06.2013 - 14 K 282/13
    Rn. 90 A.A. im Ergebnis VG Halle, Urteil vom 19. April 2012 - 4 A 298/10 -, juris Rn. 43.
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