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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1986 - 4 A 401/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,20697
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1986 - 4 A 401/84 (https://dejure.org/1986,20697)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.03.1986 - 4 A 401/84 (https://dejure.org/1986,20697)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. März 1986 - 4 A 401/84 (https://dejure.org/1986,20697)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 26.91

    Handwerk - Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers

    Später wurde sie ebenso wie die Handelsgärtnerei, aber anders als die sonstigen Gärtnereien als Gewerbebetrieb behandelt (vgl. dazu OVG Münster, GewArch 1986, 294 ; Fuhr in Friauf, GewO, Einl. A II 1;… Sieg/Leifermann/Tettinger, GewO, 5. Aufl. 1988, § 1 Anm. Rdnr. 8).
  • OLG Köln, 11.06.1999 - 6 U 22/99

    Straßenbauarbeiten durch Landschaftsgärtner

    Die von der Beigeladenen zu 2) gestalteten Außenanlagen der Sporthalle in Reppenstedt gehören zwar nicht zu den typisch (landschafts-)gärtnerischen Anlagen, zu denen in erster Linie Garten-, Park-, Grün- und Friedhofsanlagen zu zählen sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.9.1991 BVerwG 1 c 55.88 Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22; OVG Münster, Urt, v. . 17.3.1986 - 4 A 401/84 - GewArch 1986, 294), dennoch sind sie nach ihrem Gesamtcharakter landschaftsgärtnerisch geprägt.
  • VG Lüneburg, 10.04.1996 - 5 A 128/91

    Handwerk - Rathausanlage kann landschaftsgärtnerische Prägung haben!

    Daraus läßt sich entnehmen, daß das Anlegen von Wegen und Plätzen im Zusammenhang mit landschaftsgärtnerisch geprägten Anlagen unabhängig vom dabei verwendeten Material einschließlich Unterbau und Nebenarbeiten zum Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers gehört (BVerwG, Urteil v. 30.3.1993 - BVerwG 1 C 26.91 -, Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 10; OVG Münster, Urteil v. 17.3.1986 - 4 A 401/84 -, GewArch 1986, 294).

    Kann eine Anlage nicht ohne weiteres als für den Garten- und Landschaftsbau typisch qualifiziert werden, ist im Einzelfall aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die Anlage nach ihrem äußeren Erscheinungsbild, auch unter Berücksichtigung ihrer Funktion gärtnerisch geprägt ist (OVG Münster, Urteil v. 17.3.1986, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2014 - 4 U 153/12

    Darf ein Garten- und Landschaftsbauer auch Wege und Plätze anlegen?

    Wann eine landschaftsgärtnerische Prägung vorliegt, ist an Hand des Gesamtcharakters der Anlage nach ihrem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (…vgl. BVerwG aaO.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. März 1986 - 4 A 401/84 -, GewArch 1986, 296; OVG Koblenz, Urteil vom 22. Januar 1991 - 6 A 11945/90 - GewArch 1901, 346).
  • BayObLG, 23.03.1992 - 3 ObOWi 96/91

    Handwerk - Handwerksabgrenzung: Überschneidung von Berufsbildern?

    Wie der Senat in seinem - nicht veröffentlichten - Beschluss vom 25.2.1987 - 3 Ob OWi 102/86 im Anschluss an OVG NW (GewArch 1986, 294 ff.) und VG Gelsenkirchen (GewArch 1984, 90 ff. und 95 f.) entschieden hat, ist es dem Garten- und Landschaftsbaugewerbe ohne Verstoß gegen die Handwerksordnung u.a. erlaubt, Wege- und Platzarbeiten in Freianlagen vorzunehmen, sofern diese landschaftsgärtnerisch geprägt sind.
  • OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 8 L 2583/93

    Straßenbauerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau; Handwerksuntersagung; …

    Die von der Beigeladenen zu 2) gestalteten Außenanlagen der Sporthalle in Reppenstedt gehören zwar nicht zu den typisch (landschafts-)gärtnerischen Anlagen, zu denen in erster Linie Garten-, Park-, Grün- und Friedhofsanlagen zu zählen sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.9.1991 - BVerwG 1 c 55.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22; OVG Münster, Urt. v, 17.3.1986 - 4 A 401/84 - GewArch 1986, 294), dennoch sind sie nach ihrem Gesamtcharakter landschaftsgärtnerisch geprägt.
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