Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 10.05.2017 - 4 A 453/16.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
AsylG § 10
Asyl, Aufenthalt, Rechtsschutzbedürfnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 22.03.2016 - 2 K 1928/15
- OVG Sachsen, 10.05.2017 - 4 A 453/16.A
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- OVG Thüringen, 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Untertauchen; Anschrift; …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2017 - 4 A 453/16
Die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft durch den Kläger ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seine Prozessbevollmächtigte lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder in sein Heimatland zurückgereist ist oder die Bundesrepublik verlassen hat und das Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte nicht mehr weiter verfolgen will (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16. Juli 2010 - 20 B 10.30183 -, juris; HessVGH Beschl. v. 18. August 2000 - 12 UE 420/97.A -, AuAS 2000, 211) oder er gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 2. Juli 1999 - 3 ZEO 1154/98 -, InfAuslR 2000, 19; OVG NRW Beschl. v. 1. Februar 2002 - 21 A 1550/01.A -, AuAS 2002, 92;… Marx, AsylG, 9. Aufl. § 81 Rn. 16 f., jew. m. w. N.). - VGH Hessen, 18.08.2000 - 12 UE 420/97
Asylverfahren: fehlendes Rechtsschutzinteresse - unbekannter Aufenthaltsort des …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2017 - 4 A 453/16
Die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft durch den Kläger ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seine Prozessbevollmächtigte lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder in sein Heimatland zurückgereist ist oder die Bundesrepublik verlassen hat und das Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte nicht mehr weiter verfolgen will (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16. Juli 2010 - 20 B 10.30183 -, juris; HessVGH Beschl. v. 18. August 2000 - 12 UE 420/97.A -, AuAS 2000, 211) oder er gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 2. Juli 1999 - 3 ZEO 1154/98 -, InfAuslR 2000, 19; OVG NRW Beschl. v. 1. Februar 2002 - 21 A 1550/01.A -, AuAS 2002, 92;… Marx, AsylG, 9. Aufl. § 81 Rn. 16 f., jew. m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2002 - 21 A 1550/01
D (A), Asylverfahren, Berufungszulassungsantrag, Zulässigkeit, …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2017 - 4 A 453/16
Die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft durch den Kläger ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seine Prozessbevollmächtigte lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder in sein Heimatland zurückgereist ist oder die Bundesrepublik verlassen hat und das Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte nicht mehr weiter verfolgen will (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16. Juli 2010 - 20 B 10.30183 -, juris; HessVGH Beschl. v. 18. August 2000 - 12 UE 420/97.A -, AuAS 2000, 211) oder er gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 2. Juli 1999 - 3 ZEO 1154/98 -, InfAuslR 2000, 19; OVG NRW Beschl. v. 1. Februar 2002 - 21 A 1550/01.A -, AuAS 2002, 92;… Marx, AsylG, 9. Aufl. § 81 Rn. 16 f., jew. m. w. N.). - VGH Bayern, 16.07.2010 - 20 B 10.30183
Unzulässigkeit der Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bei unbekanntem …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2017 - 4 A 453/16
Die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft durch den Kläger ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seine Prozessbevollmächtigte lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder in sein Heimatland zurückgereist ist oder die Bundesrepublik verlassen hat und das Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte nicht mehr weiter verfolgen will (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16. Juli 2010 - 20 B 10.30183 -, juris; HessVGH Beschl. v. 18. August 2000 - 12 UE 420/97.A -, AuAS 2000, 211) oder er gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 2. Juli 1999 - 3 ZEO 1154/98 -, InfAuslR 2000, 19; OVG NRW Beschl. v. 1. Februar 2002 - 21 A 1550/01.A -, AuAS 2002, 92;… Marx, AsylG, 9. Aufl. § 81 Rn. 16 f., jew. m. w. N.).
- VGH Bayern, 13.11.2018 - 15 B 18.32145
Entfallen des Rechtsschutzinteresses im Asylprozess bei Wegfall einer …
Die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft durch den Kläger ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seinen Prozessbevollmächtigten lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder in sein Heimatland zurückgereist ist oder die Bundesrepublik verlassen hat und das Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte deswegen nicht mehr weiter verfolgen will oder er gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 20 B 10.30183 - juris Rn.13 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 10.5.2017 - 4 A 453/16.A - juris Rn. 4 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.07.2021 - 15 ZB 21.30628
Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift
Die Aufgabe der Unterkunft ohne Mitteilung im Sinne von § 10 Abs. 1 AsylG zum aktuellen Aufenthalt lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder sein Begehren nicht weiterverfolgen will oder er untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses auch mit Blick auf § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG in Frage stellt (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 20 B 10.30183 - juris Rn.13 m.w.N.;… B.v. 13.11.2018 a.a.O. juris Rn. 4;… ThürOVG, B.v. 6.6.2019 a.a.O. juris Rn. 3; SächsOVG, B.v. 10.5.2017 - 4 A 453/16.A - juris Rn. 4 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2020 - 7 A 11512/19
Notwendigkeit einer ladungsfähigen Anschrift im Rechtsmittelverfahren; fehlender …
Die Aufgabe der Unterkunft ohne Mitteilung im Sinne von § 10 Abs. 1 AsylG zum aktuellen Aufenthalt lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder sein Begehren nicht weiterverfolgen will oder er untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses nach § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG in Frage stellt (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 13. November 2018 - 15 B 18.32145 -, Rn. 4; SächsOVG, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 4 A 453/16.A -, Rn. 4, m.w.N.; beide juris).
- OVG Thüringen, 06.06.2019 - 3 ZKO 412/18
Rechtsschutzinteresse des im Asylverfahren untergetauchten Klägers
Dieses Verhalten lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder in sein Heimatland zurückgereist ist oder die Bundesrepublik verlassen hat und das Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte deswegen nicht mehr weiter verfolgen will oder er gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 13.11.2018 - 15 B 18.32145 - juris Rdn. 4 m. w. N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.05.2017 - 4 A 453/16.A - juris Rdn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2002 - 21 A 1550/01.A - juris; Hessischer VGH…, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 UE 420/97.A - juris Rdn. 8 m. w. N.). - OVG Saarland, 05.10.2021 - 2 A 44/21
Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts bei Staatenlosen
In dieser Situation kann ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse, das vom Gericht von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfen ist, nicht mehr angenommen werden.[vgl. dazu etwa OVG Bautzen, Beschluss vom 10.5.2017 - 4 A 453/16.A -, VGH München, Beschluss vom 16.7.2010 - 20 B 10.30183 -, beide bei Juris, VGH Kassel, Beschluss vom 18.8.2000 - 12 UE 420/97.A -, AuAS 2000, 211][vgl. dazu etwa OVG Bautzen, Beschluss vom 10.5.2017 - 4 A 453/16.A -, VGH München, Beschluss vom 16.7.2010 - 20 B 10.30183 -, beide bei Juris, VGH Kassel, Beschluss vom 18.8.2000 - 12 UE 420/97.A -, AuAS 2000, 211] Ansätze für weitere Ermittlungen hinsichtlich des Verbleibs beziehungsweise des Aufenthaltsorts des Klägers habe sich auch in der mündlichen Verhandlung nicht ergeben. - VG München, 21.03.2019 - M 32 K 16.35505
Unzulässige Klage eines pakistanischen Asylbewerbers unbekannten Aufenthalts
Die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft durch den Kläger ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seine Prozessbevollmächtigte lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder in sein Heimatland zurückgereist ist oder die Bundesrepublik verlassen hat und das Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte nicht mehr weiter verfolgen will (vgl. SächsOVG, B.v. 10.5.2017 - 4 A 453/16.A - juris Rn. 4;… BayVGH, B. v. 16.7.2010 - 20 B 10.30183 - juris Rn. 13;… HessVGH, B. v. 18.8.2000 - 12 UE 420/97.A - juris Rn. 9) oder er gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (…vgl. ThürOVG, B. v. 2.7.1999 - 3 ZEO 1154/98 - juris Rn. 2 ff;… OVG NRW, B. v. 1.2.2002 - 21 A 1550/01.A - juris Rn. 7;… Marx, AsylG, 9. Aufl. § 81 Rn. 16 f., jew. m.w.N.). - VG Bayreuth, 12.11.2020 - B 7 K 18.30936
Fehlendes Rechtsschutzinteresse nach Absetzen des Asylbewerbers ins Ausland
Die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft durch den Kläger und die Absetzung ins Ausland ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seinen Prozessbevollmächtigten lässt den Schluss zu, dass der Kläger sein Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte nicht mehr weiter verfolgen will oder er untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2018 - 15 B 18.32145 - juris; BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 20 B 10.30183 - juris; SächsOVG, B.v. 10.5.2017 - 4 A 453/16.A - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".