Rechtsprechung
| VG Schleswig, 29.01.2007 - 4 A 469/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung des Höchstsatzes der Pauschale für Postdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen zugunsten einer Behörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 29.01.2007 - 4 A 469/06
- VG Schleswig, 04.06.2007 - 4 A 469/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VG Göttingen, 29.08.2002 - 3 B 3204/02
Auslagenpauschale; Behörde; Kostenerstattung
Auszug aus VG Schleswig, 29.01.2007 - 4 A 469/06
Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Regelung erforderten es nicht, die Behörde insoweit besser zu stellen als Rechtsanwälte, bei denen die Obergrenze von 15 % zweifelsfrei galt (VG Göttingen, B. v. 29.08.2002 - 3 B 3204/02 - in juris; VG Hamburg, B. v. 06.08.2002 - 8 VG 2252/02 - in juris). - VG Hamburg, 06.08.2002 - 8 VG 2252/02
Auszug aus VG Schleswig, 29.01.2007 - 4 A 469/06
Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Regelung erforderten es nicht, die Behörde insoweit besser zu stellen als Rechtsanwälte, bei denen die Obergrenze von 15 % zweifelsfrei galt (VG Göttingen, B. v. 29.08.2002 - 3 B 3204/02 - in juris; VG Hamburg, B. v. 06.08.2002 - 8 VG 2252/02 - in juris).
- VG Berlin, 14.03.2012 - 35 KE 3.12
Verfahrenskosten; Ansatz des Pauschalhöchstbetrages bei Post- und …
Rn. 5 Nach wohl überwiegender Auffassung der Verwaltungsgerichte setzt die Geltendmachung der Pauschale lediglich voraus, dass überhaupt Aufwendungen für Post- und Telekommunikation angefallen sind; auf die Höhe der tatsächlichen (ggf. geringeren) Auslagen kommt es hingegen nicht an, solange nur die Pauschale verlangt wird (so auch VG Gera, Beschluss vom 19. August 2010 - 2 Nc 1752/09 Ge -, Juris; ders., Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 1 E 501/03.GE -, Juris [mit Begründung im Sonett]; VG München, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - M 11 M 10.3646 -, Juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 4 A 469/06 -, Juris; VG Augsburg, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - Au 3 KL 03.1206 -, Juris; a. A. VG Magdeburg, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 9 B 207/07 -, Juris; VG Berlin, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VG 9 KE 90.10 -).Nunmehr erfasst der Verweis in § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO nur noch den "Höchstsatz der Pauschale" nach Nr. 7002 VV (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 4 A 469/06 - zitiert nach Juris).
- VG Gera, 19.08.2010 - 2 Nc 1752/09
Rechtsanwaltsvergütung; Aufwendungen für Post- und …
Nunmehr erfasst der Verweis in § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO nur noch den "Höchstsatz der Pauschale" nach Nr. 7002 VV (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 4 A 469/06 - zitiert nach juris). - VG München, 10.01.2012 - M 5 M 11.2655
Erinnerung; Post- und Telekommunikationspauschale; rechtliches Gehör; Wahlrecht …
Rn. 16 Soweit die Antragstellerbevollmächtigten darauf hinweisen, dass insoweit zu Unrecht eine Bevorzugung der Behörde stattfinde, da die Pauschale nach Nr. 7002 der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für einen Rechtsanwalt nur 20 % der Gebühren, höchstens 20,-- EUR betrage, die Behörde aber von vornherein den Höchstsatz der Pauschale verlangen könne, so ist dies nach dem eindeutigen Wortlaut von § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO zulässig und war vom Gesetzgeber auch ausdrücklich aus Vereinfachungsgründen so beabsichtigt (VG Schleswig vom 29.1.2007, 4 A 469/06;… Olbertz in: Schoch / Schmidt-Aßmann / Pietzner, a.a.O., RdNr. 85a zu § 162 unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien).
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| VG Schleswig, 04.06.2007 - 4 A 469/06 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 29.01.2007 - 4 A 469/06
- VG Schleswig, 04.06.2007 - 4 A 469/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- VG Göttingen, 29.08.2002 - 3 B 3204/02
Auslagenpauschale; Behörde; Kostenerstattung
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2007 - 4 A 469/06
Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Regelung erforderten es nicht, die Behörde insoweit besser zu stellen als Rechtsanwälte, bei denen die Obergrenze von 15 % zweifelsfrei galt (VG Göttingen, B. v. 29.08.2002 3 B 3204/02 in juris; VG Hamburg, B. v. 06.08.2002 8 VG 2252/02 in juris). - VG Hamburg, 06.08.2002 - 8 VG 2252/02
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2007 - 4 A 469/06
Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Regelung erforderten es nicht, die Behörde insoweit besser zu stellen als Rechtsanwälte, bei denen die Obergrenze von 15 % zweifelsfrei galt (VG Göttingen, B. v. 29.08.2002 3 B 3204/02 in juris; VG Hamburg, B. v. 06.08.2002 8 VG 2252/02 in juris).
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