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| VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (28)
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 5 MB 1/21
Festsetzungsverjährung bei Spielgerätesteuern
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Den dagegen gerichteten Eilrechtschutzantrag lehnte die Kammer mit Beschluss vom 16. Juli 2020 im Verfahren 4 B 24/20 ab, welcher mit Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2021 im Verfahren 5 MB 1/21 hinsichtlich des Jahres 2007 abgeändert worden ist.Rn. 17 Soweit das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 12. Mai 2021 ( 5 MB 1/21 ) vertrete, dass die Verletzung einer rückwirkend in Kraft gesetzten Verpflichtung für den Zeitraum der Rückwirkung keinen Schuldvorwurf begründen könne, sei dem entgegenzuhalten, dass es nicht um die tatsächliche Möglichkeit der Ahndung einer in der Vergangenheit begangenen Ordnungswidrigkeit gehe, sondern nur um die Anwendung einer Vorschrift zum Verjährungsbeginn.
Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze sowie auf den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie auf die Verfahren 4 A 619/17 und 4 B 24/20 und 5 MB 1/21 Bezug genommen.
Rn. 27 Die Beklagte durfte die Satzung auch gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG rückwirkend zum 1. Oktober 2005 in Kraft setzen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 5 MB 1/21 - juris Rn. 9 ;… Urteil vom 12. Juni 2020 - 2 KN 2/18 - juris Rn. 17 ).
Vielmehr meinen die Begriffe das gleiche, weswegen nicht ersichtlich ist, dass Abgabenpflichtige durch diese Änderung schlechter gestellt werden ( OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 5 MB 1/21 - juris Rn. 9 ).
Weiter erfordern mehrere Steuerfälle entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte dem Steuerbescheid zugrunde liegen, sowie eine gesonderte Steuerfestsetzung für jeden einzelnen Lebenssachverhalt ( OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 5 MB 1/21 - juris Rn. 10 m. w. N.).
Eine Differenzierung nach einzelnen Spielhallen oder -geräten war nicht erforderlich, weil Steuergegenstand nach § 1 Abs. 1 Spielgerätesteuersatzung nicht das einzelne Spielgerät, sondern das Halten von Spielgeräten ist ( OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 5 MB 1/21 - juris Rn. 12 ).
Eine solche Steuer soll die Leistungsfähigkeit des Spielers, der sich an den Geldspielautomaten vergnügt, treffen und wird entsprechend dem herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer bei dem Veranstalter des Vergnügens, also indirekt, erhoben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 47;… BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - juris Rn. 11;… vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - juris Rn. 11 …und vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - juris Rn. 18; VG Schleswig…, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 4 A 225/16 - juris Rn. 27 ; vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 5 MB 1/21 - juris Rn. 14 ).
Sie war zwar mangels Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig (…vgl. Decker in: BeckOK, VwGO, Stand: Apr. 2023, § 113 Rn. 14), nicht aber nach § 113 LVwG nichtig mit der Folge der Unwirksamkeit gemäß § 112 Abs. 3 LVwG ( OVG Schleswig, Beschluss vom Beschluss vom 12. Mai 2021 - 5 MB 1/21 - juris Rn. 21 ).
Die Vorschrift des § 171 Abs. 3a Satz 3 AO dient dazu, der Behörde die Möglichkeit einzuräumen, nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens, auf dessen Dauer sie in der Regel keinen Einfluss hat, einen Verwaltungsakt zu erlassen, und so die Durchführung dieses weiteren behördlichen Verfahrens zu sichern (…Fink in: BeckOK, AO, Stand: Apr. 2023, § 171 Rn. 152;… Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Feb. 2023, § 171 AO Rn. 29), wobei unschädlich ist, wenn dem Erlass eines Verwaltungsaktes eine Korrektur einer zugrundliegenden Abgabensatzung vorausgehen muss ( OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 5 MB 1/21 - juris Rn. 24 m. w. N.).
Die Ablaufhemmung wird daher in den Fällen der gerichtlichen Aufhebung eines Steuerbescheides bis zu dem Zeitpunkt verlängert, in dem der aufgrund der gerichtlichen Entscheidung erlassene neue Steuerbescheid unanfechtbar geworden ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 5 MB 1/21 - juris Rn. 23 f.; VG Düsseldorf…, Urteil vom 17. Mai 2010 - 25 K 1352/10 - juris Rn. 48;… Rüsken in: Klein, AO, 16. Aufl. 2022, § 171 Rn. 47).
- VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17
Unwirksamkeit einer Spielgerätesteuersatzung wegen Verstoßes gegen das …
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Die Voraussetzungen einer Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO lägen nicht vor, da die erstmaligen Steuerbescheide unwirksam gewesen seien und die Entscheidung im Verfahren 4 A 619/17 bereits am 8. November 2019 und damit vor Erlass der neuen Steuerbescheide rechtskräftig geworden sei.Aus diesem Grund sei auch die Rechtskraft des Urteils im Verfahren 4 A 619/17 irrelevant.
Weiter sei die Entscheidung in der Verwaltungsrechtssache 4 A 619/17 am 8. November 2019 und damit bereits vor Erlass der streitgegenständlichen Bescheide rechtskräftig gewesen.
Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze sowie auf den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie auf die Verfahren 4 A 619/17 und 4 B 24/20 und 5 MB 1/21 Bezug genommen.
Die Spielgerätesteuersatzung, die in der Eingangsformel § 3 Abs. 1 und 2 KAG zitiert, genügt dem Zitiergebot, wobei eine absatzgenaue Zitierung hinsichtlich § 3 KAG erforderlich war, da dieser zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, nämlich unterschiedlicher kommunaler Steuern, ermächtigt und Absatz 2 für die Erhebung einer Spielgerätesteuer die speziellere Ermächtigung gegenüber Absatz 1 darstellt (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 - juris Rn. 38 ; VG Schleswig, Urteil vom 28. August 2019 - 4 A 619/17 - juris Rn. 32 ).
Dagegen spricht auch nicht, dass die Spielgerätesteuersatzung vom 27. September 2005 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 7. Dezember 2012 erst in den Urteilsgründen des Schleswig-Hosteinischen Verwaltungsgerichts vom 28. August 2019 - 4 A 619/17 - aufgrund eines Zitiergebotsfehlers für unwirksam erklärt worden ist.
Hebt das Gericht - wie in dem zuvor anhängigen Verfahren 4 A 619/17 - nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO einen Verwaltungsakt ersatzlos (sog. echte Kassation) auf, wird die Sache in den ungeregelten Zustand vor Erlass des Bescheides zurückversetzt, so dass das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und einer weiteren Maßnahme der Behörde bedarf (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 28. Oktober 2022 - 4 K 34/21 - juris Rn. 63; Fink in: BeckOK, AO, Stand: Apr.
Entgegen der Ansicht der Klägerin war die Beklagte zudem nicht gezwungen, innerhalb der Rechtsmittelfrist des Verfahrens 4 A 619/17 neue Bescheide zu erlassen.
- OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch …
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Danach müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 12. Juni 2020 - 2 KN 2/18 - juris Rn. 15 ff.; Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 23 ff.; VG Schleswig…, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 - juris Rn. 43 ff.).Sie stellt weder einen Fall wahlloser Zitierung - die dem Sinn und Zweck des Zitiergebots zuwiderliefe - dar, noch ist von einer Irreführung des Normunterworfenen auszugehen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 25 ), da die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG ausdrücklich auf die Absätze 2 bis 7 verweist.
Ebenfalls unschädlich ist, dass der Einleitungssatz § 2 KAG insgesamt zitiert (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 26 ).
- BGH, 15.12.2022 - 1 StR 295/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Blanketttatbestand: erforderliche …
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Pflichten können sich dabei sowohl aus den gesetzlich besonders festgelegten steuerlichen Erklärungspflichten wie auch aus allgemeinen Garantenpflichten ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 1 StR 295/22 - juris Rn. 11).Rn. 48 Zunächst begründet § 18 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KAG selbst keine Pflicht, da es sich um eine sog. Blankettvorschrift und nicht um einen normativen Straftatbestand handelt, weil die Strafnorm erst durch eine ausfüllende Vorschrift begründet wird (…st. Rspr. zu § 370 AO, vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 150/03 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 1 StR 295/22 - juris Rn. 13 ff.;… Beschluss vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 - juris Rn. 6).
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08
Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Eine solche Steuer soll die Leistungsfähigkeit des Spielers, der sich an den Geldspielautomaten vergnügt, treffen und wird entsprechend dem herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer bei dem Veranstalter des Vergnügens, also indirekt, erhoben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 47;… BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - juris Rn. 11;… vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - juris Rn. 11 und vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - juris Rn. 18; VG Schleswig…, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 4 A 225/16 - juris Rn. 27 ; vgl. auch OVG Schleswig…, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 5 MB 1/21 - juris Rn. 14 ).Diese wird lediglich aus Vereinfachungsgründen beim Automatenbetreiber erhoben (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - juris Rn. 28; OVG Münster…, Beschluss vom 16. März 2020 - 14 A 3399/19 - juris Rn. 5).
- OVG Sachsen, 20.05.2019 - 5 A 100/16
Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung …
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Jedoch war die Spielgerätesteuersatzung vom 27. September 2005 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 7. Dezember 2012 aufgrund des im Verfahren 4 A 617/19 festgestellten Zitiergebotsfehlers von Beginn an lediglich tatsächlich, aber nicht rechtlich existent (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 20. Mai 2019 - 5 A 100/16 - juris Rn. 45;… Arndt in: Praxis der Kommunalverwaltung, KAG SH, Stand: Mai 2020, § 2 Rn. 112, Rn. 115 - die wegen eines Fehlers insgesamt unwirksame Satzung ist zwar unwirksam, aber nicht vollkommen existenzlos -, Rn. 134 - rechtlich nicht existent, aber tatsächlich; keine Verwerfungskompetenz der Verwaltung -).Dies bedeutet gerade nicht, dass die Satzung erst zu diesem Zeitpunkt unwirksam wurde, sondern hat lediglich klarstellenden Charakter (…vgl. Arndt in: Praxis der Kommunalverwaltung, KAG SH, Stand: Mai 2020, § 2 Rn. 130, 132, 139) mit Wirkung nur zwischen den Beteiligten, d. h. inter partes (§ 121 Nr. 1 VwGO; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 20. Mai 2019 - 5 A 100/16 - juris Rn. 44;… Arndt in: Praxis der Kommunalverwaltung, KAG SH, Stand: Mai 2020, § 2 Rn. 139).
- FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00
Möglichkeit der Hinterziehung von Vermögensteuern wegen Feststellung der …
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Das setzt als strafrechtliche Vorfrage allerdings voraus, dass die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale tatsächlich vorliegen, wofür die Beklagte die materielle Beweislast trägt (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 13. Juli 2022 - 9 ME 95/22 - juris Rn. 7, 9 jeweils m. w. N.) und der Abgabenpflichtige auch schuldhaft gehandelt hat (vgl. BFH…, Urteil vom 2. April 1998 - V R 60/97 - juris Rn. 14 ff.; FG Hannover, Beschluss vom 7. August 2000 - 1 V 161/00 - juris Rn. 12;… Rüsken in: Klein, AO, 16. Aufl. 2022, § 169 Rn. 26, 35a;… Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Feb. 2023, § 169 AO Rn. 15).Hinsichtlich verfassungswidriger Steuernormen gilt daher, dass diese für § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, der den §§ 18 Abs. 1 Satz 1, 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KAG entspricht, keine ausfüllende Vorschrift darstellen können, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden sind (vgl. FG Hannover, Beschluss vom 7. August 2000 - 1 V 161/00 - juris Rn. 7 ff., sogar, wenn Weitergeltung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht angeordnet worden ist;… Krumm in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Feb. 2023, § 370 AO Rn. 3).
- OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2020 - 2 KN 2/18
Geänderte und mit Rückwirkung versehene Straßenreinigungs- und …
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Danach müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 12. Juni 2020 - 2 KN 2/18 - juris Rn. 15 ff.;… Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 23 ff.; VG Schleswig…, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 - juris Rn. 43 ff.).Rn. 27 Die Beklagte durfte die Satzung auch gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG rückwirkend zum 1. Oktober 2005 in Kraft setzen (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 5 MB 1/21 - juris Rn. 9 ; Urteil vom 12. Juni 2020 - 2 KN 2/18 - juris Rn. 17 ).
- VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
Vergnügungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Den dagegen gerichteten Eilrechtschutzantrag lehnte die Kammer mit Beschluss vom 16. Juli 2020 im Verfahren 4 B 24/20 ab, welcher mit Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2021 im Verfahren 5 MB 1/21 hinsichtlich des Jahres 2007 abgeändert worden ist.Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze sowie auf den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie auf die Verfahren 4 A 619/17 und 4 B 24/20 und 5 MB 1/21 Bezug genommen.
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Eine solche Steuer soll die Leistungsfähigkeit des Spielers, der sich an den Geldspielautomaten vergnügt, treffen und wird entsprechend dem herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer bei dem Veranstalter des Vergnügens, also indirekt, erhoben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 47;… BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - juris Rn. 11;… vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - juris Rn. 11 …und vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - juris Rn. 18; VG Schleswig…, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 4 A 225/16 - juris Rn. 27 ; vgl. auch OVG Schleswig…, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 5 MB 1/21 - juris Rn. 14 ). - BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis; …
- BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18
Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides
- BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …
- BGH, 09.07.2020 - 1 StR 567/19
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als …
- BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Eintritt des Taterfolgs der …
- BFH, 02.04.1998 - V R 60/97
Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung mit Schuldausschließungsgrund
- BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 150/03
Bestimmtheit der Steuerstrafvorschriften
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 4/00
Normenkontrollverfahren betreffend die Gültigkeit einer Fremdenverkehrsabgabe; …
- VG Schleswig, 18.09.2018 - 4 A 311/16
Niederschlagswassergebühren; wasserführender Graben als Teil der öffentlichen …
- BFH, 17.02.1999 - IV B 66/98
Steuerhinterziehung; Weitergabe nicht erklärter Einnahmen an Dritte
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 14 A 3399/19
Rechtmäßige Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; …
- OVG Niedersachsen, 13.07.2022 - 9 ME 95/22
Abgabenverkürzung, leichtfertige; Festsetzungsfrist; Feststellungslast; in dubio …
- VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 225/16
Vergnügungssteuer
- FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21
Energiesteuer: Besteuerung von Schiffsdiesel bei nicht ausschließlich …
- VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1352/10
Rechtswirksamkeit der Regelungen der Veranlagungszeiträume in einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16
Anhebung des Steuersatzes einer Spielgerätesteuer; Beachtung des Zitiergebots; …
- VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
Erhebung einer Grundgebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser
- VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
Vergnügungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Die Antragstellerin hat am 12.03.2020 Klage erhoben (Az.: 4 A 49/20) und am 07.05.2020 den vorliegenden Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte zu diesem Verfahren und zu den Verfahren 4 A 619/17 sowie 4 A 49/20 sowie auf den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin Bezug genommen.
Vorliegend ist die Unanfechtbarkeit der Bescheide vom 22.11.2019 und vom 25.11.2019 aufgrund der Klageerhebung (4 A 49/20) jedoch nicht eingetreten.
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2026 - 4 L 51/25
Zur verfassungskonformen Auslegung des Verweises in den §§ 13b Satz 2, 13 Abs. 1 …
Rn. 43 Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und vorherrschenden Literaturauffassung bestimmt § 171 Abs. 3a Satz 3 AO keine Frist für den Erlass der neuen Verwaltungsentscheidung durch das Finanzamt (vgl. BFH…, Urteil vom 23. März 1993 - VII R 38/92 -, juris, Rdnr. 35;… Rdnr. 56;… Tipke/Kruse, AO/FGO, § 171 AO, Rdnr. 29a;… Koenig, AO, 5. A., § 171 Rdnr. 38, m.w.N.;… Beck OK AO, § 171, Rdnr. 155, m.w.N.;… Klein, AO, 18. A., Rdnr. 47;… Gosch, AO/FGO, § 171 AO, Rdnr. 58; vgl. auch VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Juni 2023 - 4 A 49/20 -, juris).
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