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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 4 A 589/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3432
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 4 A 589/98 (https://dejure.org/1999,3432)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.1999 - 4 A 589/98 (https://dejure.org/1999,3432)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - 4 A 589/98 (https://dejure.org/1999,3432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 11; BGB §§ 339 ff., 497; AGBG §§ 9, 11 Nr. 6
    Einrichtungen des sogenannten betreuten Wohnens können Heime im Sinne von § 1

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heim, Wohnung, Begriff i.S. des Heimgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    HeimG § 1 Abs. 1, § 14
    Testierverbot bei betreutem Wohnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HeimG § 1
    Anwendbarkeit des Heimgesetzes auf Einrichtungen des sog. betreuten Wohnens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heim; Betreutes Wohnen; Einrichtungen des betreuten Wohnens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Betreutes Wohnen": Unterliegen derartige Einrichtungen dem Heimgesetz? (IBR 2000, 40)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 1063 (Ls.)
  • BauR 2000, 449 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 43/05

    Zur Frage des Rechtsbindungswillens - Geschäftsbesorgungsvertrag mit …

    Das Vorhalten solcher Leistungen setzt nicht die Verpflichtung zu deren Abnahme voraus, da dies bereits die Gewährung von Leistungen darstellte (OVG Münster Beschluss vom 28. Januar 1999, 4 A 589/98, www.jurisweb.de Rdn. 14;… OVG Brandenburg Beschluss vom 01. Dezember 1999, 4 B 127/99, www.jurisweb.de Rdn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 14 S 2775/02

    Heim - Betreutes Wohnen

    Mit diesen rechtlichen Vorgaben soll - als Reaktion auf eine den Begriff der Vorhaltung von Betreuungsleistungen weit auslegende Rechtsprechung (siehe OVG NRW , Beschluss vom 28.01.1999 - 4 A 589/98 -, GewArch 1999, 199; OVG Brandenburg, Beschluss vom 01.12.1999 - 4 B 127/99 -, NJW 2000, 1435) - das sog. Betreute Wohnen von der Geltung des Heimgesetzes ausgenommen werden (vgl. BT-Drs. 14/5399 S. 18).
  • FG Nürnberg, 13.02.2014 - 6 K 1026/13

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Betreuungspauschale für Betreutes Wohnen in …

    Rn. 35 cc) Als Wohnform gehört das Betreute Wohnen für Senioren in der Regel jedoch nicht zu den Heimen im Sinne des Heimgesetzes bzw. der im Zuge der Umsetzung der Föderalismusreform 2006 entstandenen Landesheimgesetze, in Bayern das PfleWoqG (a.A. zum alten Recht: Beschluss des OVG Münster vom 29.01.1999, Az. 4 A 589/98, GewArch 1999, 199, wonach neben dem Erbringen der Unterkunft bereits das Vorhalten von Betreuung und Verpflegung ausreichend war, um unter § 1 Abs. 1 HeimG a.F. zu fallen).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes …

    In der zur vormaligen Gesetzesfassung ergangenen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 01.12.1999, NJW 2000, 1435; OVG NRW, Beschluss vom 28.01.1999, GewArch 1999, 199; so auch Dahlem/Giese/Igl/Klie, Heimgesetz, § 1 HeimG a.F., Randnr. 9 S. 14, Randnr. 12.5.3 S. 17) war zwar die Ansicht vorherrschend, dass der die Anwendung des Heimgesetzes begründende Begriff der "Vorhaltung" der Betreuung und Verpflegungsleistung bereits dann erfüllt sei, wenn die entsprechende Leistung vom Träger lediglich bereitgehalten werde, und es insoweit nicht darauf ankomme, ob die Bewohner der Anlage selbst wählen könnten, ob sie die Leistung in Anspruch nehmen oder nicht.
  • OVG Brandenburg, 01.12.1999 - 4 B 127/99

    Betreutes Wohnen als "Heim" i.S.d. Heimgesetzes

    Durch den Verzicht auf die Forderung weiterer einzelner und möglicherweise solcher betreuten Merkmale, die in der Praxis durch neu entwickelte Konzepte - etwa des sog. "betreuten Wohnens" künftig an Bedeutung verlieren könnten, hat der Gesetzgeber gerade den Willen zu einem weiten sachlichen Anwendungsbereich des Heimgesetzes zum Ausdruck gebracht (vgl. bereits OVG Lüneburg, NJW 1987, 3026 f. sowie OLG München, USH/SGB 1983, 419, 420 zu § 1 Abs. 1 HeimG a.F.; vgl. zur Anwendbarkeit des Heimgesetzes auf "betreutes Wohnen" bei Vorhaltung von Verpflegung und Betreuung OVG Münster, NWVBl 1999, 398;… Kunz/Ruf/Wiedemann, a.a.O., § 1 Rdnr. 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2004 - L 16 KR 4/03

    Krankenversicherung

    Im Übrigen unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen insoweit auch von denjenigen, die den vom SG zitierten Urteilen der Oberverwaltungsgerichte (OVG) für das Land Brandenburg (Urteil vom 01.12.1999 - 4 B 127/99 - = Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2000, 1435ff.) und für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) (Urteil vom 28.01.1999 - 4 A 589/98 - = PflR 1999, 74f.) zu Grunde lagen.
  • OVG Brandenburg, 27.09.2001 - 4 B 273/01

    Darlegungslast bei Antrag auf Zulassung einer Beschwerde; Begriff des Heimes in …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Bayern, 19.12.2000 - 22 CS 00.3220

    Heimrecht: Begriff des "Heims", § 1 Abs. 1 S. 1 HeimG

    Betreuung und Pflege können auch von einem Dritten vorgehalten und gegebenenfalls geleistet werden (OVG Münster vom 28.1.1999, GewArch 1999, 199 ;… Kunz/Ruf/Wiedemann, a.a.O., RdNrn. 2 und 8 zu § 1).
  • SG Münster, 09.12.2002 - S 8 (3) KR 141/01

    Krankenversicherung

    Gleiches hat zur Rechtslage vor der Gesetzesänderung mit Wirkung ab 01.01.2002 auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vertreten, Urteil vom 28.01.1999, 4 A 589/98, NWVBl 1999, 398, 399. In dieser Entscheidung ist ebenfalls ausgeführt, dass Einrichtungen des sog. betreuten Wohnens ein Heim im Sinne von § 1 Abs. 1 HeimG sein können.
  • VG Karlsruhe, 16.05.2003 - 8 K 1357/03

    Sozialhilfe - Zur sachlichen Zuständigkeit für die Unterbringung eines …

    Im Übrigen ist für die Definition des Heimbegriffs anerkannt, dass es nicht entscheidend darauf ankommt, ob die Leistungen der Einrichtung von einem oder mehreren Leistungsträgern (Rechtssubjekten) erbracht werden (vgl. OVG Münster, Urt.v. 28.01.1999, GewArch 1999, 199 = NDV-RD 1999, 103; OVG Brandenburg, Beschl.v. 01.12.1999, NJW 2000, 1435 = FEVS 51, 508; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 06.07.2001 - 8 S 717/01 -, GewArch 2002, 167).
  • VG Karlsruhe, 21.02.2003 - 8 K 3018/01

    Sozialhilfe - Sachliche Zuständigkeit bei betreutem Wohnen - Mehrkostenvorbehalt

  • SG Berlin, 23.07.2002 - S 82 KR 2539/01

    Häusliche Krankenpflege auch in Wohnprojekten für Demenzkranke

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