Rechtsprechung
| BVerwG, 17.02.2020 - 4 A 6.19 (4 A 5.18) |
Volltextveröffentlichungen (5)
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GG Art. 103 Abs. 1 ; VwGO § 152a Abs. 1 S. 1
Anforderungen des Gebots des rechtlichen Gehörs; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung einer Variantenabwägung im Planfeststellungsverfahren; Grenzen der Anhörungsrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 28.11.2017 - P231-05020-10
- BVerwG, 26.06.2019 - 4 A 5.18
- BVerwG, 17.02.2020 - 4 A 6.19 (4 A 5.18)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2020 - 4 A 6.19
Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11 f. m.w.N.). - BVerwG, 26.06.2019 - 4 A 5.18
380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten; Abschnittsbildung; …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2020 - 4 A 6.19
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen das Urteil des Senats vom 26. Juni 2019 - 4 A 5.18 - wird zurückgewiesen.
- BVerwG, 04.06.2025 - 10 B 1.25 Sie verleiht insbesondere keinen Anspruch, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4 …und vom 23. August 2023 - 4 BN 24.23 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 28.03.2025 - 4 B 33.24 Sie verleiht insbesondere keinen Anspruch, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4 …und vom 23. August 2023 - 4 BN 24.23 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 09.12.2025 - 10 A 3.25 Sie verleiht insbesondere keinen Anspruch, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4 …und vom 4. Juni 2025 - 10 B 1.25 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 16.01.2023 - 4 BN 46.22
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Sie verleiht insbesondere keinen Anspruch, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4 …und vom 18. Mai 2020 - 4 B 8.20 - juris Rn. 3). - BVerwG, 23.08.2021 - 4 C 2.21
Zurückweisung einer Anhörungsrüge in einem Verfahren wegen Fluglärms
Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4). - BVerwG, 19.03.2024 - 4 BN 31.23
Zzurückweisung einer Anhörungsrüge
Sie verleiht insbesondere keinen Anspruch, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4 …und vom 23. August 2023 - 4 BN 24.23 - juris Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - 19 B 1910/21
Abgrenzung einer Anhörungsrüge von einem Rechtsbehelf mit Rügen der inhaltlichen …
Rn. 9 BVerwG, Beschlüsse vom 23. August 2021 - 4 C 2.21 -, juris, Rn. 2, vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 -, juris, Rn. 4, und vom 18. März 2016 - 1 A 1.16 -, juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Oktober 2021 - 19 B 1591/21 -, juris, Rn. 9, und vom 1. September 2021 - 19 B 1371/21 -, juris, Rn. 8; Bay. VGH, Beschluss vom 9. April 2021 - 9 ZB 21.30361 -, juris, Rn. 3. - BVerwG, 18.05.2020 - 4 B 5.20
Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Gerichtliche Kontrolle von …
Sie verleiht insbesondere keinen Anspruch, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4). - BVerwG, 18.05.2020 - 4 B 6.20
Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Gerichtliche Kontrolle von …
Sie verleiht insbesondere keinen Anspruch, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 07.12.2022 - 8 ZB 22.1906
Anhörungsrüge gegen einen Scheinbeschluss
Sie gibt dem unterlegenen Verfahrensbeteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (vgl. BVerwG, B.v. 17.2.2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 6 ZB 21.973 - juris Rn. 2;… OVG NW, B.v. 4.5.2022 - 4 E 337/22 - juris Rn. 5). - BVerwG, 18.05.2020 - 4 B 8.20
Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Gerichtliche Kontrolle von …
- BVerwG, 18.05.2020 - 4 B 35.19
Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge; Umfang des Anspruchs auf …
- VGH Hessen, 31.03.2022 - 9 B 214/21
Darlegungsanforderungen im Anhörungsrügeverfahren
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