Rechtsprechung
| VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Unwirksamkeit einer Spielgerätesteuersatzung wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe
Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17
Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (ebenso für Verordnungen: BVerfG…, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris; zum Ganzen: Urteil des Senats vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59 ).".Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben - wie zur Erhebung der Kurabgabe und der Tourismusabgabe -, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. zu § 10 KAG : OVG Schleswig, Urteil vom 14.09.2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59 ).
Rn. 35 Die Verletzung des Zitiergebots führt vorliegend zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung (…vgl. OVG Schleswig, a. a. O., Rn. 33, 60;… Urteil vom 18.01.2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 38 ; Urteil vom 14.09.2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam
Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17
Dieses hat zum Sinn und Zweck des Zitiergebots Folgendes ausgeführt ( OVG Schleswig, Urteil vom 27.06.2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34 ):.Hierzu hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht Folgendes ausgeführt (Urteil vom 27.06.2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 54 ):.
Aufgrund der vom Gesetzgeber bewusst eingeführten zwingenden Formvorschrift in § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG darf bei Satzungen kein geringerer Maßstab an die Einhaltung des Ermächtigungsrahmens angelegt werden als bei Rechtsverordnungen, für die die Vorschrift des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG gilt ( OVG Schleswig, Urteil vom 27.06.2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 58 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14
Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die …
Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17
Das Zitiergebot umfasst jedenfalls dann, wenn dem Bürger neue Pflichten auferlegt werden und die Satzung auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, nicht nur die Bezeichnung der allgemeinen Rechtsgrundlagen (z. B. § 4 KrO ), sondern die Pflicht, diese Ermächtigungsgrundlagen vollständig zu zitieren, gemeinsam anzugeben und insbesondere konkret zu benennen, welche einzelne Vorschrift welchen Gesetzes die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage enthält ( OVG Schleswig, Urteil vom 18.01.2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 33 ).Rn. 35 Die Verletzung des Zitiergebots führt vorliegend zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung (…vgl. OVG Schleswig, a. a. O., Rn. 33, 60; Urteil vom 18.01.2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 38 ;… Urteil vom 14.09.2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57 ).
- BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …
Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17
Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (ebenso für Verordnungen: BVerfG, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris;… zum Ganzen: Urteil des Senats vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59 ).". - VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
Erhebung einer Grundgebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser
Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17
Denn dort fehlt es gerade an der Ermächtigung zur Erhebung unterschiedlicher kommunaler Abgaben (ausführlich dazu: VG Schleswig, Urteil vom 26.09.2018 - 4 A 209/17 -, juris, Rn. 44 ). - VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 115/16
Unwirksamkeit einer Jagdsteuersatzung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot
Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17
Dies ist aber nach der Rechtsprechung der Kammer insbesondere bei belastenden Eingriffen wie der Abgabenerhebung erforderlich (zu § 3 KAG : Urteil vom 06.03.2019 - 4 A 115/16 -, juris).
- VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer: keine Verlängerung der Dauer der …
Die Voraussetzungen einer Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO lägen nicht vor, da die erstmaligen Steuerbescheide unwirksam gewesen seien und die Entscheidung im Verfahren 4 A 619/17 bereits am 8. November 2019 und damit vor Erlass der neuen Steuerbescheide rechtskräftig geworden sei.Aus diesem Grund sei auch die Rechtskraft des Urteils im Verfahren 4 A 619/17 irrelevant.
Weiter sei die Entscheidung in der Verwaltungsrechtssache 4 A 619/17 am 8. November 2019 und damit bereits vor Erlass der streitgegenständlichen Bescheide rechtskräftig gewesen.
Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze sowie auf den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie auf die Verfahren 4 A 619/17 und 4 B 24/20 und 5 MB 1/21 Bezug genommen.
Die Spielgerätesteuersatzung, die in der Eingangsformel § 3 Abs. 1 und 2 KAG zitiert, genügt dem Zitiergebot, wobei eine absatzgenaue Zitierung hinsichtlich § 3 KAG erforderlich war, da dieser zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, nämlich unterschiedlicher kommunaler Steuern, ermächtigt und Absatz 2 für die Erhebung einer Spielgerätesteuer die speziellere Ermächtigung gegenüber Absatz 1 darstellt (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 - juris Rn. 38 ; VG Schleswig, Urteil vom 28. August 2019 - 4 A 619/17 - juris Rn. 32 ).
Dagegen spricht auch nicht, dass die Spielgerätesteuersatzung vom 27. September 2005 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 7. Dezember 2012 erst in den Urteilsgründen des Schleswig-Hosteinischen Verwaltungsgerichts vom 28. August 2019 - 4 A 619/17 - aufgrund eines Zitiergebotsfehlers für unwirksam erklärt worden ist.
Hebt das Gericht - wie in dem zuvor anhängigen Verfahren 4 A 619/17 - nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO einen Verwaltungsakt ersatzlos (sog. echte Kassation) auf, wird die Sache in den ungeregelten Zustand vor Erlass des Bescheides zurückversetzt, so dass das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und einer weiteren Maßnahme der Behörde bedarf (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 28. Oktober 2022 - 4 K 34/21 - juris Rn. 63; Fink in: BeckOK, AO, Stand: Apr.
Entgegen der Ansicht der Klägerin war die Beklagte zudem nicht gezwungen, innerhalb der Rechtsmittelfrist des Verfahrens 4 A 619/17 neue Bescheide zu erlassen.
- VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
Vergnügungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Mit Urteil vom 28.08.2019 - rechtskräftig seit dem 08.11.2019 - wurden diese von der Kammer wegen Verstoßes der den Bescheiden zugrundeliegenden Satzung der Stadt ... über die Erhebung einer Spielgerätesteuer auf das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten vom 27.09.2005 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 05.05.2006 bzw. in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 19.03.2010 gegen das Zitiergebot des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG aufgehoben (Az.: 4 A 619/17).Dabei sei zu berücksichtigen, dass es sich bei der Spielgerätesteuer um eine Aufwands- und damit auch eine Verbrauchsteuer handele, die Entscheidung in der Verwaltungsrechtssache 4 A 619/17 am 08.11.2019 und damit bereits vor Erlass der streitgegenständlichen Bescheide rechtskräftig gewesen sei und ihr keine Leichtfertigkeit vorgeworfen werden könne aufgrund einer mündlich gewährten Fristverlängerung.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte zu diesem Verfahren und zu den Verfahren 4 A 619/17 sowie 4 A 49/20 sowie auf den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin Bezug genommen.
Die Kammer hat in ihrem Urteil vom 28.08.2019 ausgeführt, dass eine absatzgenaue Zitierung erforderlich ist, weil § 3 KAG zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, nämlich unterschiedlicher kommunaler Steuern, ermächtigt, sowie, dass es zumindest des Zitates von § 3 Abs. 2 KAG bei der Erhebung der Spielgerätesteuer bedarf (VG Schleswig, Urteil vom 28.08.2019 - 4 A 619/17 - juris, Rn. 32).
Hebt das Gericht - wie in dem zuvor anhängigen Verfahren 4 A 619/17 - nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO einen Verwaltungsakt ersatzlos auf, wird die Sache in den ungeregelten Zustand vor Erlass des Bescheides zurückversetzt, so dass das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und einer weiteren Maßnahme der Behörde bedarf (…BeckOK AO/Fink, 12. Ed. 15.4.2020, AO § 171 Rn. 153).
Daraus folgt zugleich, dass die Antragsgegnerin entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht gezwungen war, innerhalb der Rechtsmittelfrist des Verfahrens 4 A 619/17 neue Bescheide zu erlassen.
Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Antragstellerin aufgrund der etwa zweimonatigen Schließung ihrer Spielhallen zwischenzeitlich keine Einnahmemöglichkeiten hatte, hat sie weder substantiiert dargelegt, dass sie ihre für das Verfahren 4 A 619/17 gebildeten Rückstellungen tatsächlich bereits anderweitig verwendet hat noch dass die sofortige Vollziehung bei ihr zu einem irreversiblen finanziellen Schaden führen würde.
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 5 MB 1/21
Festsetzungsverjährung bei Spielgerätesteuern
Das Verwaltungsgericht hob die Bescheide mit Urteil vom 28. August 2019 - 4 A 619/17 - auf, da die Spielgerätesteuersatzung der Antragsgegnerin gegen das Zitiergebot gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG verstoße und damit unwirksam sei. - VG Schleswig, 12.09.2024 - 4 A 73/22
Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Unionsrechtswidrigkeit der …
Vorliegend war eine absatzgenaue Zitierung hinsichtlich § 3 KAG erforderlich, da dieser zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, nämlich unterschiedlicher kommunaler Steuern, ermächtigt (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 - juris Rn. 38 ; VG Schleswig, Urteil vom 28. August 2019 - 4 A 619/17 - juris Rn. 32 ).
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