Rechtsprechung
| VG Schwerin, 28.12.2009 - 4 A 817/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - hier: Rechtsanwalt in eigener Sache
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2000 - 3 O 12/00
Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2009 - 4 A 817/04
Nach den zutreffenden Erwägungen im den Beteiligten bekannten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. April 2002 (Az.: 2 O 42/00 -, NordÖR 2002, 363 f. = NVwZ 2002, 1129 ff. = juris; ähnlich bereits der 3. Senat dieses Obergerichts im Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 O 12/00 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; vgl. aus neuerer Zeit etwa OVG Bautzen, Beschl. v. 4. Dezember 2008 - 2 E 108/08 -, NVwZ 2009, 542, 543 m. w. N., dort zur entsprechenden Fragestellung bei einem Richter am Oberverwaltungsgericht als Widerspruchsführer in einem Beihilfeverfahren, der bereits dafür einen Anwalt eingeschaltet hatte) ist hier auf Folgendes hinzuweisen:.Daß ein Rechtsanwalt sich im Vorverfahren selbst vertreten hat, steht der Anerkennung der Notwendigkeit der Hinzuziehung nicht entgegen, sofern sich bei der gegebenen Sach- und Rechtslage ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau eines Rechtsanwalts bedienen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1980 - 8 C 10.80 -, BVerwGE 61, 100, 102; OVG Saarlouis, Beschluß vom 28.08.1998 - 2 Z 2/98 -, zit. nach Juris; OVG M-V, Beschluß vom 17.05.2000 - 3 O 12/00 -, mwN.).
- BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 83.88
Widerspruch - Aufhebung eines Bescheides - Vorabhilfe - Notwendigkeit der …
Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2009 - 4 A 817/04
Diese Voraussetzung ist bei Streitigkeiten über gemeindliche Abgaben regelmäßig erfüllt, weil in ihnen typischerweise schwierige Sach- und Rechtsfragen auftreten, die nur eine mit dieser Materie vertraute rechtskundige Person übersehen und (zuverlässig) beantworten kann (BVerwG, Urt. v. 15. Februar 1991 - 8 C 83.88 -, BVerwGE 88, 41, 45). - BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80
Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten - …
Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2009 - 4 A 817/04
Daß ein Rechtsanwalt sich im Vorverfahren selbst vertreten hat, steht der Anerkennung der Notwendigkeit der Hinzuziehung nicht entgegen, sofern sich bei der gegebenen Sach- und Rechtslage ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau eines Rechtsanwalts bedienen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1980 - 8 C 10.80 -, BVerwGE 61, 100, 102; OVG Saarlouis, Beschluß vom 28.08.1998 - 2 Z 2/98 -, zit. nach Juris; OVG M-V, Beschluß vom 17.05.2000 - 3 O 12/00 -, mwN.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.1996 - 2 S 928/96
Der Ausschluß der Beschwerde nach VwGO § 158 Abs 2 erfaßt nicht die im …
Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2009 - 4 A 817/04
In welchem Umfang der hinzugezogene bzw. hier der sich selbst vertretende Bevollmächtigte tätig geworden ist, ist für den Ausspruch, dass die Zuziehung notwendig war, unerheblich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18. April 1996 - 2 S 928/96 -, VBlBW 1996, 340); dies gilt ebenso für Fragen der inhaltlichen "Qualität" der gegebenenfalls abgegebenen Widerspruchsbegründung. - OVG Sachsen, 04.12.2008 - 2 E 108/08
Vorverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Senat; …
Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2009 - 4 A 817/04
Nach den zutreffenden Erwägungen im den Beteiligten bekannten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. April 2002 (Az.: 2 O 42/00 -, NordÖR 2002, 363 f. = NVwZ 2002, 1129 ff. = juris; ähnlich bereits der 3. Senat dieses Obergerichts im Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 O 12/00 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; vgl. aus neuerer Zeit etwa OVG Bautzen, Beschl. v. 4. Dezember 2008 - 2 E 108/08 -, NVwZ 2009, 542, 543 m. w. N., dort zur entsprechenden Fragestellung bei einem Richter am Oberverwaltungsgericht als Widerspruchsführer in einem Beihilfeverfahren, der bereits dafür einen Anwalt eingeschaltet hatte) ist hier auf Folgendes hinzuweisen:. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2002 - 2 O 42/00
Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; …
Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2009 - 4 A 817/04
Nach den zutreffenden Erwägungen im den Beteiligten bekannten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. April 2002 (Az.: 2 O 42/00 -, NordÖR 2002, 363 f. = NVwZ 2002, 1129 ff. = juris; ähnlich bereits der 3. Senat dieses Obergerichts im Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 O 12/00 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; vgl. aus neuerer Zeit etwa OVG Bautzen, Beschl. v. 4. Dezember 2008 - 2 E 108/08 -, NVwZ 2009, 542, 543 m. w. N., dort zur entsprechenden Fragestellung bei einem Richter am Oberverwaltungsgericht als Widerspruchsführer in einem Beihilfeverfahren, der bereits dafür einen Anwalt eingeschaltet hatte) ist hier auf Folgendes hinzuweisen:. - OVG Saarland, 28.08.1998 - 2 Z 2/98
Zuziehung eines Bevollmächtigten; Vorverfahren; Oberverwaltungsgericht; …
Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2009 - 4 A 817/04
Daß ein Rechtsanwalt sich im Vorverfahren selbst vertreten hat, steht der Anerkennung der Notwendigkeit der Hinzuziehung nicht entgegen, sofern sich bei der gegebenen Sach- und Rechtslage ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau eines Rechtsanwalts bedienen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1980 - 8 C 10.80 -, BVerwGE 61, 100, 102; OVG Saarlouis, Beschluß vom 28.08.1998 - 2 Z 2/98 -, zit. nach Juris; OVG M-V, Beschluß vom 17.05.2000 - 3 O 12/00 -, mwN.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2012 - 1 O 125/11
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten
Dies wird vielmehr im Kostenfestsetzungsverfahren geprüft (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 18.04.1996 - 2 S 928/96 -, juris;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 162 Rn. 112;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 15.95 -, BayVBl. 1996, 571 - zitiert nach juris; VGH Kassel, Beschl. v. 02.12.2005 - 3 TJ 3004/05 -, NJW 2006, 460 - zitiert nach juris; VG Schwerin, Beschl. v. 28.12.2009 - 4 A 817/04 -, juris;… Hk-VerwR/Just, 2. Aufl., § 162 VwGO Rn. 33).Rn. 10 Bei Streitigkeiten über kommunale Abgaben kann es der Partei regelmäßig nicht zugemutet werden, das Vorverfahren selbst zu führen, weil in ihnen typischerweise schwierige Sach- und Rechtsfragen auftreten, die nur eine mit dieser Materie vertraute rechtskundige Person übersehen und (zuverlässig) beantworten kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1991 - 8 C 83.88 -, BVerwGE 88, 41 - zitiert nach juris ; VG Schwerin, Beschl. v. 28.12.2009 - 4 A 817/04 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2018 - 3 L 195/18
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Anwaltsgesellschaft, die sich im …
Rn. 6 Soweit die Klägerin unter Berufung auf das Verwaltungsgericht Schwerin (Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 4 A 817/04 -, juris) die Auffassung vertritt, dass bei dem Vergleich mit einem vernünftigen Bürger mit dem "gleichen" Bildungs- und Erfahrungsniveau nicht darauf abzustellen sei, ob sich ein anderer Jurist oder Rechtsanwalt eines Rechtsanwaltes bedient hätte, weil mit dem angestellten Vergleich nur ein "entsprechendes" Bildungs- und Erfahrungsniveau gemeint sei, steht dies jedenfalls insoweit im Widerspruch zur obergerichtlichen Rechtsprechung, als dass bei einem sich selbst vertretenen Rechtsanwalt nicht auf den Standpunkt einer rechtsunkundigen Partei abzustellen ist (vgl. u. a. OVG MV…, Beschluss vom 30. April 2002, a. a. O. [2. Leitsatz]).
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